Zwang zum Abbruch des Studiums möglich in Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo zusammen,

    mein Freund und ich sind gerade etwas sprach- und ratlos angesichts der Anmaßungen bezüglich unserer Lebensführung durch das Jobcenter...
    Folgendes:

    Ich bin schwanger, die Geburt steht kurz bevor. Ich war bis kurz vor meinem Mutterschutz noch angestellt, der Vertrag lief Ende des Jahres aus und wurde leider nicht verlängert, ich habe aber für die Zeit nach dem Mutterschutz schon jetzt eine gute Perspektive bzgl. einer Wiedereinstellung. Eigentlich habe ich auch Anspruch auf ALG I, aber die Arge ist ja bei Mutterschutz und Elternzeit raus aus der Nummer, und das Mutterschaftsgeld alleine würde einfach meinen Teil unseres Einkommens nicht ersetzen, daher jetzt also Jobcenter.
    Mein Freund ist Student und arbeitet nebenher selbstständig, er hat keinen Anspruch auf Bafög, konnte sich aber durch seine Arbeit bisher immer alleine finanzieren.

    Natürlich ist er jetzt mit in meiner Bedarfsgemeinschaft, da wir zusammen wohnen und das mit Kind wohl auch kaum als WG durchgeht... naja. Jedenfalls will ihn das Jobcenter nun quasi zwingen, das Studium abzubrechen und einen Vollzeitjob anzunehmen, um aus der "Bedürftigkeit" rauszukommen. Bisher haben wir allerdings noch nicht einmal einen Bewilligungsbescheid in den Händen. Wir empfinden das als völlige Zumutung, da er natürlich sein Studium beenden will und auch in seiner Selbstständigkeit gerade ein zweites Standbein aufbaut, das er ernsthaft weiterverfolgen möchte. Dass er schon ziemlich viele Semester studiert, auch weil er eben keine Unterstützung bekommt und viel arbeitet, hat der Dame von der Arbeitsvermittlung wohl nicht gepasst und sie meinte das geht so nicht, er muss Vollzeit arbeiten.

    Es geht bei uns nicht darum, dass wir keine Jobs finden oder generell nicht für uns sorgen können, sondern gerade temporär einfach Unterstützung brauchen für die Zeit, während der ICH kein eigenes, bzw. ausreichendes Einkommen habe aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit. In einem Jahr plane ich wieder zu arbeiten, dann wäre das Thema Jobcenter auch durch. Dass er dafür seine gesamte Lebensplaung über den Haufen werfen soll, empfinde ich als völlig unverhältnismäßig und unfair.

    Leider sind wir etwas naiv an die Sache rangegangen und er hat bei seinem Termin mit der Arbeitsvermittlerin eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben in dem Glauben, das zu müssen. Blöd, aber ist nun so. Allerdings wurde zumindest vereinbart, dass die "Tragfähigkeit der Selbstständigkeit" geprüft wird und er bis dahin von Eigenbemühungen befreit ist. Trotzdem kam nun schon ein Brief mit einer Aufforderung zur Bewerbung für einen Job mit Einstiegsdatum "ab sofort". Konkret die Frage, was machen wir nun mit dieser Aufforderung. Er wird sich da definitiv nicht berwerben, da er gerade noch mitten im Semester ist, unser Kind jeden Tag auf die Welt kommen kann und ja außerdem noch gar nichts bezüglich seiner Selbstständigkeit geklärt ist... Reicht es, diese Gründe in dem Antwortschreiben so zu formulieren? Da scheint ja wieder der Kopf nicht zu wissen was der Ar*** macht...

    Und grundsätzlich, dürfen die einen zwingen, ein Studium abzubrechen?? Noch dazu, wenn es sich nur um ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft handelt? Ich meine, ER sorgt ja für seinen Teil des Lebensunterhalts, mein Teil fehlt eben momentan und er soll jetzt dafür den Kopf hinhalten?
    Was können wir tun, um aus dieser Nummer irgendwie wieder rauszukommen, ohne unseren Anspruch (der ja noch gar nicht geklärt ist) einzubüßen?

    Grundsätzlich hoffen wir ja im Übrigen, dass wir nach dem Mutterschutz mit Eltern- und Kindergeld hinkommen und ohne Aufstockung zurecht kommen, aber das steht eben nocht nicht fest und solange müssen wir davon ausgehen, vom Jobcenter abhängig zu sein...

    Vielen Dank schon mal und sorry für den langen Text...

  • Studiert er denn in Vollzeit in einem anerkannten Studiengang an einer deutschen Hochschule?

    Oder wie genau sieht sein Studium aus? Ist er womöglich im Urlaubssemester oder aus anderen Gründen gerade nicht zum Studieren verpflichtet?

  • Er ist ganz regulär an einer deutschen Universität in einem Vollzeit-Studiengang eingeschrieben.

    Gestern kam übrigens noch der Bescheid. Ich habe Anspruch, er nicht, da er in Ausbildung ist und diese grundsätzlich förderungsfähig. Das hatte eigentlich auch schon die Sachbearbeiterin gefragt, dass er aber nur theoretisch einen Anspruch auf Bafög hat und es praktisch nicht bekommen wird, weil er eben über der Regelstudienzeit ist, hat sie nicht weiter interessiert.

    An sich kommt uns das entgegen, da der Satz für mich schon irgendwie reichen würde. Ändert sich dadurch etwas für ihn in Bezug auf die Arbeitsvermittlung? Er hat ja anscheinend keinen Anspruch auf Unterstützung, dürfen die ihn dann trotzdem mit Maßnahmen etc. drangsalieren?

    Am liebsten wäre uns ja, dass er mit der ganzen Jobcenter-Nummer gar nicht zu tun haben müsste, es geht ja hier um mich. Aber das ist wahrscheinlich unrealistisch, oder?

  • Hallo,

    auch wenn er selbst keine Leistungen bekommt, gehört er dennoch der BG an. Von daher können theoretisch entsprechende Maßnahmen erfolgen. Die Gefahr der Forderung nach Abbruch des Studiums sehe ich dabei als nicht realistisch an - es sei denn, er ist notorischer Dauerstudent. Von daher würde ich erstmal einen entsprechenden Bescheid abwarten, mit dem Du Dich dann hier wieder melden kannst.

    Gruß!

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