Kein voller ALG II Regelsatz trotz Mehrbedarf

  • Guten Morgen...
    Folgende Sache: Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder. Mein Mann ist aus privaten, unabdingbaren Gründen seit Juni 2017 im Ausland und ist in Deutschland auch nicht mehr gemeldet. Ich beziehe Arbeitslosengeld 2 und hatte im November 2017 beim Jobcenter einen Antrag auf Mehrbedarf für Alleinerziehende gestellt. Ich bekam ein Schreiben, mit der Aufforderung, zuerst einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss zu stellen. Diesen Antrag habe ich dann bei der zuständigen Stelle eingereicht.Gestern habe ich einen Änderungsbescheid vom Jobcenter erhalten, aus dem hervorgeht, dass der Mehrbedarf bewilligt worden ist und ich eine Nachzahlung für Januar& Februar 2018 erhalten werde.Nun meine Frage: Müsste die Bewilligung und somit auch die Nachzahlung nicht für die Zeit ab Antragstellung gelten und zuerkannt werden? Müsste ich nicht als Alleinerziehende auch den Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende i.H.v 416€ erhalten? Denn mir wird trotz Bewilligung von Mehrbedarf für Alleinerziehende, der Regelbedarf für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft i.H.v. 374€ gewährt und nicht für Alleinerziehende. Vielen Dank im voraus für die Antworten und Ideen.. [/i]

  • Der Mehrbedarf ist ab Antragstellung (ALG2) zu gewähren. Frühestens aber, seit dein Mann nicht mehr bei dir wohnt.

    Grundsätzlich ist das schlichte abwesend sein, bei Rückkehrwille und Aufrechterhaltung der Partnerschaft nicht ausreichend, damit keine Bedarfsgemeinschaft mehr besteht. Die BG besteht also. Man müsste hier allerdings näher betrachten, warum er im Ausland ist, wann er euch mal im Inland besucht hat, ob er im Ausland arbeitet und wann er zurückkehren will.

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