ALG II Erstantrag - Umzug - Wohngeld und Fragen

  • Hallo zusammen

    Seit gestern bin ich dann ALGII Bezieherin.
    Bekam bis jetzt Wohngeld, aber das reicht nicht mehr aus, weil ich keinen Trennungsunterhalt mehr bekomme.
    Ich bin Alleinerziehend mit 2 Kindern (10+16), gehe Teilzeit arbeiten.

    Ich habe im Dezember eine neue Wohnung angemietet. Die jetzige ist zu teuer (805+HK), die Neue ab 1.3. 670+HZ)
    zwar auch noch was über den Satz, aber ich wusste im Dezember ja noch nicht, das ich zum Amt muss.

    Jetzt sagte eine Bekannte, das ich Umzugskosten und Renovierungskosten (muss bei Einzug renovieren) beantragen könnte? Jetzt schon?
    Möbel habe ich alles. Außer Rollos zb, die sind da nicht.

    Falls ja, wie und wann mache ich das? Gestern habe ich den Erstantrag gestellt. Und wieviel bekommt man da so?

    Ach so.. und was ist zb mit der geleisteten Kaution aus der alten Wohnung? Ist das dann Einkommen? Aber das habe ich ja selber bezahlt.
    Und mit der NK+HZ Abrechnung aus dem Jahr 2017, die ja irgendwann mal kommt?

    Lieben Gruß

    Tanja

  • Hallo,

    Jetzt sagte eine Bekannte, das ich Umzugskosten und Renovierungskosten (muss bei Einzug renovieren) beantragen könnte?

    wenn die Kosten der Unterkunft nicht angemessen sind, dürfte ein solcher Antrag abgelehnt werden. Die Übernahme solcher Kosten wären sonst ja eine indirekte Anerkennung der zu hohen Miete.

    und was ist zb mit der geleisteten Kaution aus der alten Wohnung?

    Entscheidend ist, wann Du die Kaution ausgezahlt bekommen hast. Wenn es vor dem Antrag geschehen ist, zählt sie als Vermögen. Ansonsten würde es als einmalige Einnahme angerechnet werden.

    Und mit der NK+HZ Abrechnung aus dem Jahr 2017, die ja irgendwann mal kommt?

    Nachforderungen werden vom Jobcenter nicht gezahlt, Guthaben würde verrechnet werden.

    Gruß!

  • Hallo,

    keine Ahmumg, wie das Jobcenter das dann sehen wird. Manchen Jobcenter sehen die Rückzahlung einer Kaution auch als Vermögensumwandlung, andere so, wie ich es beschrieben habe.

    Priinzipiell dürfte die Kaution aber Euch beiden zuzurechnen sein, da sie gemeinsam eingezahlt wurde. Von daher würde ich dringendst empfehlen, die Rückgabe des Kautionsanteiles an Deinen Mann zu dokumentieren und nachweisbar zu machen.

    Gruß!

  • Hallo zusammen

    Ich habe vom 1.3.17 bis (theoretisch) 28.2.18 Wohngeld beantragt.
    Weiterbewilligung gab ich am 29.1.18 ab. Dann kam ein Schreiben, das das alles zu wenig sei und ich zur Sozialagentur sollte.

    Da erhalte ich nun Leistungen (für mich und meine beiden Söhne) seit 1.2.18 Haben das Intern mit dem Wohngeldamt geregelt. Bekam auch Mitte April ein Schreiben vom Wohngeldamt, das der Bescheid von 2017 unwirksam ist.

    Jetzt habe ich heute ein Schreiben bekommen, das ab 1.6.18 bis 31.1.19 Wohngeld für meine Söhne bewilligt wurde
    Ääähhhh.... wieso machen die das? Bekomme da keinen ans Telefon. Mein Sachbearbeiter bei der Sozialagentur hat nur einen Vermerk, das ab 1.6. was von denen bezahlt wird und warum das so ist, muss ich die fragen.

    Mein älterer Sohn (16) bekommt eigentlich nichts von der SA. Ist mit Unterhalt und Kindergeld über dem Satz (ca 17€)
    Mein Jüngerer (11) bekommt noch so ca 19€.

    Hab ich jetzt irgendwelche "Vorteile" oder "Nachteile", wenn die Jungs Wohngeld bekommen?

    zb mit der Wohnung, die 80€ zu teuer ist und ab 1.9.18 wollen sie die bei der Sozialagentur einbehalten.


    Wer könnte mich denn mal aufklären

    lg

    Einmal editiert, zuletzt von buergergeld.org (6. Juni 2018 um 15:52) aus folgendem Grund: Smileys vom Fremdseite entfernt.

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