ALG II Empfänger Mutter und Tochter als Untermieter

  • meine Freundin bezieht ALG 1 und wohnt bei ihrer Tochter die ALG 2 bezieht. Welche Auswirkung hat das auf die Leistung vom Jobcenter? Muss meine Freundin einen Untermietvertrag schließen?


    Kann mir bitte jemand weiterhelfen wie sich meine Freundin verhalten soll. Das Jobcenter weiss über die Situation bescheid.


    Vielen dank für jede Antwort

  • Hallo,


    die beiden bilden eine Bedarfsgemeinschaft, bei der ein Untermietsvertrag keinerlei Auswirkungen hätte. Anders gesagt: der Vertrag ist vollkommen unnütz.

    Welche Auswirkung hat das auf die Leistung vom Jobcenter?

    Kürzung der vom Jobcenter gezahlten Miete um die Hälfte und - je nach Höhe des ALG I - Anrechnung des AlG 1 auf das ALG II. Ist jedoch das ALG I recht niedrig, könnte es auch mehr Geld vom Jobcenter geben. Das aber einzuschätzen ist mangels Angabe zum ALG I nicht möglich.

  • Naja, wer wohnte denn zuerst in der Wohnung?


    Das klingt so, als ob die Mutter zur Tochter gezogen ist und die Tochter vorher alleine wohnte und wirtschaftete.