Frage zur Bedarfsgemeinschaft U25 - Kind mit eigenem Einkommen/ Vermögen

  • Hallo liebe User,

    ich brauche eure Einschätzung bzw. eine Aufklärung bzgl. eines Falls. Es geht um Folgendes: Meine Mutter bekommt vom Jobcenter eine Aufstockung. Nun wollte ich (24 J.) bald für einige Monate zu ihr ziehen, jedoch für diese Zeit von meinen Ersparnissen leben, die ich extra für diese Übergangszeit eingeplant habe. Das Jobcenter sagt, dass ich zur Bedarfsgemeinschaft gehöre und möchte meine Einnahmen, usw. überprüfen, was verständlich ist. Ich frage mich jedoch, warum ich dazu gehören soll, wenn ich mich selber von meinem Ersparten bzw. Vermögen finanzieren kann. Zähle ich dann nicht als Kind mit eigenem Einkommen/ Vermögen? Wobei ich in dieser Zeit gar kein Einkommen haben werde.

    Auf die Frage, was sich bei meinem Einzug finanziell für mich und meine Mutter verändert, habe ich nach drei Anfragen immer noch keine Antwort bekommen. Natürlich muss das Jobcenter zuerst alles neu berechnen, aber man hätte mir doch eine grobe Antwort geben können. Meine Befürchtung ist, dass das Jobcenter sagt, dass ich für meine Mutter bezahlen soll und sie starke Leistungskürzungen bekommt. Selbstverständlich bin ich bereit, einen Teil der Miete zu zahlen, aber vor allem meine Mutter ist stark dagegen, dass ich mein ganzes Geld "verbrauche" und sie unterhalte. Und ich möchte das, ehrlich gesagt, auch nicht unbedingt, dass meiner Mutter die Leistungen gekürzt werden oder sogar ganz wegfallen.

    Hatte hier jemand einen ähnlichen Fall und könnte mir zumindest ungefähr sagen, was auf mich zukommt? Denkt ihr, das Jobcenter wird sagen, dass ich unterhaltspflichtig bin oder mich vielleicht ganz in Ruhe lassen (was ich hoffe)? Ich möchte keinesfalls geizig oder sonst was klingen, ich möchte einfach einen Teil der Miete bezahlen und meine Ruhe für diese ein paar Monate haben :D Ich hoffe, dass jemand mir etwas weiterhelfen kann und bin für jede Antwort oder vielleicht Hinweise auf bestimmte Gesetzesgrundlagen dankbar.

    Liebe Grüße und gute Nacht :)

  • Hallo,

    auch wenn Du Deinen Lebensunterhalt selbst finanzieren kannst, bildet Ihr dennoch eine Haushaltsgemeinschaft. Je nach Höhe des Vermögens kann hier durchaus eine Anrechnung stattfinden. Da Du jedoch nichts über die Höhe des Vermögens schreibst, ist eine Einschätzung schwer möglich.

    Und ich möchte das, ehrlich gesagt, auch nicht unbedingt, dass meiner Mutter die Leistungen gekürzt werden oder sogar ganz wegfallen.

    Das wird unvermeidlich sein. Deiner Mutter werden in keinem Fall die gesamten Kosten der Unterkunft bezahlt, sondern entsprechend gesenkt werden.

  • Vielen Dank für die Antwort. Meine Sorge war, dass meiner Mutter auch kein Regelsatz mehr bezahlt wird, da das Jobcenter sagen könnte, ich soll alles übernehmen. Beim Vermögen ist die Rede von nicht mehr als 10.000€. Die Kosten der Unterkunft würde ich selbstverständlich übernehmen, aber auch hier sagte das Jobcenter, sie können mir noch nichts zur Mietkostenaufteilung, usw. sagen. Für mich macht es schon einen Unterschied, ob ich die ganze Miete und vielleicht weitere Kosten bezahle oder nur 200-300€, deswegen war ich so unsicher.

    Aber ich bedanke mich für Ihre Hilfe und wünsche noch einen schönen Tag :)

  • Das Jobcenter wird schon eine Haushaltsgemeinschaft vermuten.

    Es wäre näher zu beleuchten, warum du zu deiner Mutter ziehst?
    Warum du nicht dort wo du jetzt wohnst wohnen kannst oder in eine WG ziehst?
    Über wie viele Monate sprechen wir? Gibt es schon konkrete Daten?
    Ob du nach dieser Zeit Arbeit hast oder ggf. Sozialleistungen benötigst und ob du dann schon über 25 bist.

    Deine Mutter unterstützen musst du nicht. Allerdings kann es sein, dass deine Mutter ihren Anspruch auf Leistungen klageweise geltend machen muss und da sollte mehr kommen als "ich bin da für ein paar Monate und ziehe dann wieder weg".

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