Vermittler benutzt Vermitlungsgutschein ohne mein zutun um mich in Maßnahme zu setzen.

  • Ich habe heute Post bekommen. „Bewilligung einer Maßnahme bei einem Träger.
    Ihr Aktivierungs und Vermittlungsgutschein.“

    Ich habe jedoch nie irgendeiner freiwilligen Maßnahme zugesagt. Noch habe ich einen Vermittlungsgutsschein irgendwo abgegeben. Habe also den Mann beim Jobcenter angerufen und der sagt mir das mein Vermittler wohl den Gutschein bei dem Privaten anbieter dort abegegeben hat. Jetzt bin ich Verpflichtet da Teilzunehmen obwohl ich nie weder einen Vermittlungschein bekommen noch irgendeiner Maßnahme zugesagt habe.

    Kann der Vermittler einfach einen Aktivierungs und Vermittlungsschein ausstellen und ihn Benutzen um mich irgendwo einzuschreiben wo ich nicht zugestimmt habe?
    Weil falls ich es richtig verstehe der Vermittlungsschein ist etwas was ich theoretisch beantragen muss um es für etwas zu benutzen was ich für mich ausgesucht habe. Aber nicht das der Vermittler es ohne mein Zutun einlöst?

    Ich weiß das es Maßnahmen gibt wo man mitmachen muss aber der Aktivierungs und Vermittlungsschein ist doch etwas das von mir aus kommen muss? Habe das Gefühl das hier etwas nicht richtig läuft.
    Also in dem Brief steh nun das es bereits seit 3 Tagen läuft. Da stimmt doch was nicht?

    Update: Habe im Jobcenter angerufen und eine Frau hat gesagt das es zwei Möglichkeiten gibt.
    Erstens kann es von mir aus kommen aber der Vermittler kann den Vermittlungsscheiben auch benutzen um mich wo einzutragen. Aber wäre es nicht besser mir Möglichkeiten aufzuzeigen und ich entscheide mich für ein Projekt oder Träger anstatt mich gegen meinen Willen dort einzutragen?

  • Kurz zur Erklärung. Das Jobcenter kann Zuweisungen zu allerlei Maßnahmen treffen, ohne dass ein Bildungsgutschein vorliegt.

    Ein Bildungsgutschein gibt zwar auch Anspruch auf Zahlung einer Maßnahme durch das Jobcenter, aber diese Maßnahme kann man sich üblicherweise selbst suchen.

    Manchmal treffen auch Ausstellung eines Bildungsgutscheins und Maßnahme durch das Jobcenter zusammen.

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