EGV auch bei Aufstockung

  • Hallo zusammen,
    nachdem ich gelesen habe, dass die Eingliederungsvereinbarung freiwillig ist musste ich mich hier einfach anmelden, da ich dazu ein paar Fragen habe...

    Ich bin erstmal ganz erstaunt, dass die EGV freiwillig ist, da mir der Verwaltungsakt angedroht wurde sollte ich nicht unterschreiben.

    Nun habe ich aber generell eine Frage und zwar, ob die auch für sogenannte Aufstocker abgeschlossen werden muss??
    Ich arbeite seit 9 Jahren beim selben Arbeitgeber. Zwar nur Teilzeit, aber mehr ist nicht drin. Da meine Tochter die Hälfte der Kosten übernehmen muss (sie arbeitet Vollzeit) bekomme ich auch nicht mehr viel vom Jobcenter. Und einfach einen Nebenjob annehmen darf ich nicht, erst brauche ich die Zustimmung durch meinen Arbeitgeber.

    Meine letzte EGV habe ich 2015 abgeschlossen, die aber wenn man es ganz genau nimmt immer noch gültig ist. Und noch nicht so umfangreich... Was mich an der neuen EGV stört ist, dass die so unpersönlich ist und nur das "Ziel" auf mich zutrifft, nämlich Stabilisierung der bestehenden Beschäftigung. Alles andere ist Standard und sowas kann ich nicht unterschreiben, weil ich definitiv einiges nicht so einhalten kann und würde gegen den einen oder anderen Punkt verstoßen. Beispiel: Ich würde mich mit meiner Unterschrift verpflichten, auf Aufforderung zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung zu erscheinen... oder ... an Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken... oder ... sollte ich erkranken, dann soll ich das Original abgeben... Ist doch klar, dass das Jobcenter von mir nur eine Kopie bekommt.
    Sollte ich Ortsabwesend sein, dann muss das genehmigt werden... Soweit mir bekannt ist, brauche ich denen nur mitteilen von wann bis wann ich nicht erreichbar bin.

    Also die EGV wurde nicht mit mir besprochen.
    Aber immerhin kann ich die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften bei der im Briefkopf genannten Stelle einsehen... 8o:thumbup:

  • Ich bin erstmal ganz erstaunt, dass die EGV freiwillig ist, da mir der Verwaltungsakt angedroht wurde sollte ich nicht unterschreiben.


    Zunächst einmal Folgendes:

    ---->> Nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II sollen die in einer Eingliederungsvereinbarung zu
    treffenden Regelungen durch Verwaltungsakt erfolgen, wenn eine
    Eingliederungsvereinbarung nicht zustande kommt. Nach der Rechtsprechung
    des Bundessozialgerichts ist das Nichtzustandekommen einer Eingliederungsvereinbarung
    zwar keine Voraussetzung für einen ersetzenden Verwaltungsakt. Vielmehr steht dem
    Grundsicherungsträger diese Alternative schon dann zu, wenn sie ihm als der besser
    geeignete Weg erscheint (Bundessozialgericht, Urteil vom 22. September 2009, B 4 AS 13/09 R).

    Wenn du dich also weigerst eine EGV zu unterschreiben bekommst du diese als VA.
    Soweit, denn und das auch ....

    Da es sich allgemein um einen Vertrag handelt, hast du die Leistungsberechtigte die Möglichkeit, einen Gegenvorschlag/Änderungsvorschlag zur unterbreiteten Eingliederungsvereinbarung zu unterbreiten.
    Zu diesem Zwecke hast du 14 Tage Bedenkzeit. Es hat sich als vorteilhafter erwiesen an der EGV mitzuwirken, als sie nur stur zu blockieren und auf einen VA zu warten.

    Dazu ist eventuell Folgendes dir nicht geläufig:

    Ich arbeite seit 9 Jahren beim selben Arbeitgeber. Zwar nur Teilzeit, aber mehr ist nicht drin.


    Siehe Grundsatz des Fordern! Wenn du Einschränkungen hast, so sind diese vom ärztlichen
    Dienst festzustellen.

    Beispiel: Ich würde mich mit meiner Unterschrift verpflichten, auf Aufforderung zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung zu erscheinen... oder ... an Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken...


    Völlig korrekt, bei Einschränkungen kann das Jobcenter zu einer Untersuchung auffordern, um
    die Erwerbsfähigkeit in ihrem Umfang festzustellen. Da du offensichtlich nur fähig bist in Teilzeit zu arbeiten, wäre der Umfang und die körperlichen Einschränkungen sogar wichtig.

    Meine letzte EGV habe ich 2015 abgeschlossen, die aber wenn man es ganz genau nimmt immer noch gültig ist.


    Kommentarlos Folgendes, scheint nicht bekannt zu sein!


    Vielleicht auch noch zur Information um Wissensdefizite auszugleichen:

    Merkblatt Arbeitslosengeld II / Sozialgeld - Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II

    Einfach einmal lesen, damit Einiges klarer wird

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