ALG II trotz wohnen in direkter Nähe zur Großmutter?

  • Liebes Forum,

    ich beende im Mai mein Studium und habe bisher trotz einiger Bewerbungen nur Absagen erhalten. Viele ältere Kommilitonen berichten mir, dass sie die ersten Monate bis zum ersten Job ALG II bezogen haben. Ich mache mir nun Gedanken darum, ob ich Ansprüche habe.

    Zu meiner Situation: Ich bin 25 Jahre alt, habe momentan noch ein Einkommen aus Werksstudententätigkeit von 700€/Monat und lebe in der einen Hälfte der Wohnung meiner Oma, da sie mir die relativ große Hälfte für wenig Miete überlässt. Ich habe selber kein großes Vermögen, aber meine Oma ist wohlhabend.

    Meine Frage: habe ich Anspruch auf ALG II? Oder würde meine Oma für mich aufkommen müssen?

  • Ich zahle ihr 300€ Miete inkl NK.

    Ein Freund sagte mir, dass ich evtl nicht anspruchsberechtigt bin, da meine Oma ja in meiner direkten Nähe wohnt und wohlhabend ist, man also davon ausgehen kann, dass sie mich unterstützen sollte. Meine Oma ist aber schon sehr alt und hat sich die reserve für den Fall zurück gelegt, dass sie pflegebedürftig wird.

  • Ich kann etwas berücksichtigen, aber es hat keinen Einfluss auf das Ergebnis.

    Ich esse 10 Muffins und bin satt. Nun esse ich den 11. Muffin und bin immer noch satt. Den 11. Muffin habe ich berücksichtigt, aber an dem Zustand "satt" hat er nichts geändert. ;)

  • Nein.

    Wir wollen darauf hinaus, dass ein Sachbearbeiter bei einem Jobcenter schon schaut und sich denkt "aha, der wohnt in der Wohnung der Oma" oder "er und Vermieter haben den gleichen Nachnamen" oder "300 € warm sind aber günstig für 90 m²". Dann wird ein Sachbearbeiter gucken, ob du regelmäßig die Miete zahlst. Er prüft also, ob der Mietvertrag nur zum Schein besteht oder auch vollzogen wird. Damit hat der Sachbearbeiter die Tatsache "wohnt in Omas Wohnung, zahlt 300 € Miete berücksichtigt". Aber das heißt noch nicht, dass sich das Ergebnis ändert. Allein der Umstand den du geschildert hast, hat keinen Einfluss auf die Leistungen, aber man muss ihn eben zumindest berücksichtigen (angucken und bewerten).


    Nun könnte man (als weiteren Umstand), wie Grace sagte, eine Haushaltsgemeinschaft unter Verwandten vermuten, § 9 ABs. 5 SGB II. Sollten da Fragen auftauchen, kann man klarstellen, dass die Oma dich nicht unterstützt. Da würde ich aber erstmal abwarten.

    Wenn du den Antrag 2 Monate vor Ende des Studiums stellst (Ende ist in aller Regel der Monat der letzten Prüfungsleistung), wird man mehr wissen, was das Jobcenter will - was es berücksichtigen will - und was nicht.

    Also melde dich dann einfach nochmal, wenn es Fragen oder Schwierigkeiten gibt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!