Anforderung und Einsicht in Krankengutachten des Fallmanagers vom Jobcenter

  • Vor 5 Jahren wurde ich nach einer schweren Lungenoperation vom Amtsarzt Jobcenter arbeitsunfähig geschrieben.Durch einen Wohnungswechsel bekam ich einen neuen Fallmanager der nun neue Gutachten fordert und auch Einsicht nehmen will. Er will überprüfen ob ich noch in der Lage bin 3 Std. am Tag zu arbeiten -wenn nicht mich zum Sozialamt weiterleiten,also ein Arbeitsloser weniger.Darf ein Arbeitsvermittler Einsicht in vertrauliche Krankengutachten Einsicht nehmen?
    Gruß Martin

  • Er will überprüfen ob ich noch in der Lage bin 3 Std. am Tag zu arbeiten


    Nehmen wir uns zunächst die Erwerbsfähigkeit vor.

    § 8 SGB II


    (1) Erwerbsfähig ist, wer
    nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande
    ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes
    mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.


    Also hat der Sachbearbeiter hier ein Recht zu das zu überprüfen und er muss es
    auch laut Gesetz. Wer nicht erwerbsfähig ist erhält Leistungen nach dem SGB XII.

    Darf ein Arbeitsvermittler Einsicht in vertrauliche Krankengutachten Einsicht nehmen?


    Nein, darf er nicht und muss den ärztlichen Dienst mit der Überprüfung der Erwerbsfähigkeit
    beauftragen. Der Sachbearbeiter bekommt nach der Begutachtung nur Teil B des Gutachtens,
    sollte so sein. Indem keine Diagnosen stehen sollten, sondern nur, ob erwerbsfähig, wie lange
    am Tag, welche Einschränkungen vorhanden sind. Zum Beispiel, nicht lange stehen, nicht viel
    laufen, nicht schwer heben, nicht lange sitzen, solche Dinge.

    Was teilt der Amtsarzt nach der Untersuchung meinem Sachbearbeiter mit?Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat hierfür ein Verfahren entworfen, das sicherstellen soll, dass dem Sachbearbeiter keine Diagnosen o. Ä. übermittelt werden. Zu diesem Zweck wird das Gutachten in zwei Teile (Teil A und Teil B) unterteilt. Ihr Sachbearbeiter erhält ausschließlich den Teil B, aus dem sich nur ergibt, ob und wenn ja wie sich ihre gesundheitliche Situation auf Ihre Erwerbsfähigkeit auswirkt. Teil A mit den Angaben über etwaige Diagnose usw. verbleibt beim Amtsarzt.
    Auch im Bereich der Gewährung von Sozialhilfe und Grundsicherung muss das Gesundheitsamt beachten, dass nur die Informationen dem Sozialamt zur Verfügung gestellt werden, die dort wirklich benötigt werden, um über die beantragte Leistung entscheiden zu können. Im Sozialamt arbeiten Verwaltungsexperten – keine Ärzte. Es gilt daher der Grundsatz, dass nur so wenig medizinische Daten wie möglich übermittelt werden dürfen!
    Kleiner Tipp: Sie haben das Recht, das vollständige Gutachten einzusehen bzw. die Aushändigung einer Kopie zu verlangen.

  • Zusätzlicher Hinweis


    Es ist auch möglich die Unterlagen im verschlossenen Umschlag direkt beim
    ärztlichen Dienst an der Theke selber abzugeben.

  • Hallo genau das habe ich mir auch gedacht obwohl in Wikepedia das nicht ganz klar war -die Rechtslage zweideutig.Bei nicht Mitwirkung werden Sanktionen angedroht.Es handelt sich bei mir nicht nur um ein Gutachten eines Arztes sondern es werden drei.Ich verstehe nicht warum dieser Mann die Gesetze nicht kennt für die er arbeitet.Jetzt habe ich das schwarz auf weiß und weis was ich zu tun hab.Vielen Dank Gruß Martin

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