Nachzahlung Nebenkosten vor Leistungsbezug abgelehnt

  • Hallo

    Es klingt für mich schon etwas logisch wenn der SB mir per email mitteilt das die jetzt eingegangene Nachzahlungsforderung für die Nebenkosten aus dem Jahr 2016 nicht übernommen wird.

    Aber ist das auch rechtens?

    Ich bin in 09.2017 von ALG 1 in 2 übergegangen.
    Meine Miete ist zu hoch aber für 6 Monate zahlt die Gemeinde alles ,auch die hohen Nebenkosten.
    Danach wird alles auf Norm gestrichen.
    Nach wie gesagt 6 Monaten.

    Jetzt fliegt bei mir die Nebenkostenabrechnung für 2016 mit Euro 800,- Nachzahlung ein. 8|
    Heizkosten Altbau - überwiegend.

    Weil ich ja im Moment ALG2 bekomme habe ich diese Abrechnung mit Nachzahlung an meinen SB weitergeleitet mit der Bitte zu prüfen ob ich einen Anspruch auf Übernahme habe.

    Ich dachte ,da ja auch die Hohen Vorauszahlungen der Heizkosten aktuell gezahlt werden das auch die Nachforderung übernommen wird.

    Abgelehnt - weil ich im Jahr 2016 keine Leistung bekommen habe.

    Aber ich habe in 2016 teilweise Alg1 bezogen und meine Miete und NK selber gezahlt.

    Hat jemand eine Meinung ob ein Widerspruch Erfolg haben könnte?
    <3
    Ich habe jetzt erst einmal um einen Ablehnungsbescheid gebeten.

    Gruß aus dem Norden Niedersachsens

    Jens

  • Hallo,


    Meine Miete ist zu hoch aber für 6 Monate zahlt die Gemeinde alles ,auch die hohen Nebenkosten.
    Danach wird alles auf Norm gestrichen.
    Nach wie gesagt 6 Monaten.

    Mag sein. Aber eben erst ab September 2017.

    Warum sollte das Jobcenter denn eine Nachforderung aus dem Jahr 2016 übernehmen?

    Die von Dir genannten 6 Monate gelten erst bei Antragstellung für die aktuellen Kosten der Unterkunft - aber doch nicht für die bis zur Antragstellung angefallenen Nachforderungen.

    ob ein Widerspruch Erfolg haben könnte?

    Ein Widerspruch wie auch eine Klage haben nicht mal ansatzweise den Hauch einer Chance.

    Vereinbare mit dem Vermieter eine Ratenzahlung.

    Gruß!

  • Hallo Corinna und Dank an Dich

    Ja,habe ich mir schon so gedacht.
    Hatte etwas über ein Darlehen gelesen aber mein SB hat auch das abgelehnt.
    Eben weil aus 2016 die NK
    Hätte,hätte ...
    Wenn ich in 2016 mein ALG1 aufgestockt hätte könnte ich mir vorstellen das ich etwas bekommen hätte.

    Oft gehen ALG ler auch des Schames wegen nicht zum aufstocken und sind dann etwas überfordert wenn keine Besserung eintritt und dann direkt ALG2 ansteht.

    Ist Blöd.

    Mein Vermieter hat schon eine Ratenzahlung von selbst angeboten und ich werde diese dann auch annehmen.

    Dachte eben das bei ALG 2 Bezug auch alte NK Mehrforderungen welche man ja nicht unbedingt erwartet als sogenannte Wohnungssicherungs Maßnahme übernommen werden.

    Gruß
    Jens

  • Kann mir dennoch jemand etwas dazu sagen wie weit zurück die Nebenkosten Nachzahlungen übernommen werden?

    Seit Monat 09.2017 Leistung SGB 2.

    Nebenkosten Nachzahlung wird für die gerade erhaltene Abrechnung für das Jahr 2016 nicht übernommen.
    Begründung ist das in dem Jahr 2016 keine Leistung bezogen wurde.

    Wie sieht es denn mit den Nebenkosten für das Jahr 2017 aus?

    Bekomme ich anteilig weil 3 Monate in 2017 Leistung bezogen eine Nachzahlungsforderung meines Vermieters übernommen?

    Also Beispiel 800 Euro Nachzahlung geteilt durch 12 x drei ?

    Mein SB sagte das 2016 nicht übernommen wird aber 2017 schon.

    Gruß

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