Mahnung Rückforderung von 2012

  • Hi, heute bekommen,gleich angerufen und nachgefragt, worum es denn überhaupt Geht,ich hab damals Vollzeit gearbeitet und mein ex hatte wohl hartz4 nebenbei laufen, wusste aber nicht, das es eine bedarfsgemeinschaft bildet. Naja jedenfalls soll ich jetzt nachzahlen.....mir war vor dem Schreiben kein minus bekannt!muss ich zahlen?


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    Grace

  • Bei den wenigen Infos kann man kaum weiterhelfen. Steht in der Forderung nicht, worauf es sich bezieht?

    Wenn du Vollzeit gearbeitet hast, dies dem Jobcenter aber nicht bekannt war, dann dürfte die Rückforderung meiner Meinung nach sehr viel höher sein. Denn du hättest , zumindest wenn ihr eine BG gebildet habt, für den Lebensunterhalt des Partners mit aufkommen müssen. Somit kann es sich meiner Meinung nach nicht um eine Rückforderung bzgl. des Einkommens handeln, es sei denn, du wusstest über den ALG II Bezug bescheid und hast nicht alle Verdienstabrechnungen eingereicht.

  • ich hab Vollzeit gearbeitet mein ex hat offensichtlich aufstockend bekommen, ja jetzt ist mir Klar,das wir damals eine bg waren, nachdem ich am Telefon von der Frau aufgeklärt wurde die beim Amt arbeitet. Ich hatte bis dahin keine Ahnung und dafür auch nie Unterlagen abgegeben, das hat scheinbar mein ex für mich erledigt ohne mein Einverständnis. Fakt ist, ich muss für einen Idioten zahlen, der einen Haufen Schulden hat, ich die Nachzahlung von den Stadtwerken auch im Juli 2012 bezahlt habe, letztendlich hat er mich einen Haufen Geld gekostet und nun das. Sorry musste mal raus

  • Wäre möglich, nur geht für mich aus dem Schreiben nicht hervor, ob es tatsächlich eine Rückforderung bzgl. der Einkünfte ist. Es könnte zwar sein, muss aber nicht.

    Wenn Ihr Leistungen erhalten habt, dann müsstest du ja zumindest den Antrag mit unterschrieben haben.

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