Selbständigkeit und Nebenverdienst bei ALG II

  • Hallo, ich werde demnächst harz 4 beantragen und gleichzeitig ein gewerbe anmelden. Ich habe 2 verschiedene selbständigkeiten vor. Ich gehe davon aus, dass diese selbständigkeiten (wie so oft) eine zeit lang brauchen bis sie, falls überhaupt, irgendwann profitabel sind. D. h. in sagen wir den ersten ca. 6 oder 12 monaten rechne ich damit, dass ich mehr ausgaben haben werde als einnahmen.

    Die grössten ausgabeposten werden wohl marketing sein. Nehmen wir an es werden pro monat 1500,- an ausgaben und nur 500,- einnhahmen sein. Diese 1000,- differenz muss ich ja irgendwie finanzieren, sonst kann ich die selbständigkeiten sowieso vergessen. Was ist wenn ich diese 1000,- differenz durch einen weiteren nebenverdienst decke? Vielleicht durch einen halbtagsjob, oder freiberuflich auf stundenbasis. Dann hätte ich aus allen tätigkeiten zusammen 1500,- einnahmen und auch 1500,- ausgaben, d. h. hätte 0,- zum leben, und wäre zumindest nach dieser rechnung voll harz 4 berechtigt. Ist das so richtig?? Ich kann mir vorstellen dass das jobcenter es vielleicht so sieht: ich bekomme bereits 1000,- durch den nebenverdienst.

    Damit bin ich fast gar nicht mehr auf harz 4 angewiesen. Was ich sonst noch mache, selbständigkeit hin oder her interessiert die dann vielleicht gar nicht mehr, das sei mein „privatvergnügen“. Dass ich die selbständigkeit habe die am anfang monatlich einen verlust von genau diesen 1000,- euro produziert und ich nur deshalb die 1000,- irgendwie dazu verdiene würde die vielleicht gar nicht interessieren. Was denkt ihr??? Und etwas offtopic: gibt es sonst irgenwelche möglichkeiten sich vom staat beim angehen einer selbständigkeit finanziell helfen zu lassen? Stichwort: ich-ag.

    danke

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