EGV per Verwaltungsakt

  • Hallo erstmal , habe mich hier neu angemeldet und hoffe das mir jemand helfen kann .

    Ich weigerte mich Anfang Dezember beim Sachbearbeiter eine EGV zu unterschreiben da ich jeden Monat persönlich die Eigenbemühungen abgeben sollte und nicht mit der Maßnahme einverstanden war .

    wollte gegen diese EGV Widerspruch einlegen , weiß aber nicht genau was ich da als Begründung angeben soll und wo der Sachbearbeiter vielleicht Fehler gemacht hat .

    auf Seite 3 der hochgeladenen EGV steht ganz unter was von der beiliegenden rechtsfolgebelehrung , sowas lag aber garnicht bei , sondern lediglich diese 4 Seiten von der egv.

    hoffe es kann mir jemand helfen , im Idealfall mit genauen Formulierungen gegen einzelne Punkte .

    dsnke im Voraus

  • Hallo,

    gegen eine EGV, die mangels Deiner Unterschrift nicht rechtsgültig ist, kann man keinen Widerspruch einlegen. Eben weil sie nicht rechtsgültig ist..

    Was nun den Verwaltungsakt betrifft, ist ein Widerspruch gegen die Forderung, Eigenbemühungen zu unternehmen und diese nachzuweisen, vollkommen aussichtslos. Das nämlich gehört zu den üblichen Pflichten bei Bezug von ALG II und ist auch durch das Gesetz und die Rechtssprechung bestätigt.

    Gruß!

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