Durchschnittslohn bei endgültiger Festsetzung - Fragen zur ALG II Berechnung

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich und mein Partner sind beide im Schichtdienst tätig und haben beide schwankendes Einkommen. Aufstockend erhalten wir ALG II.

    Mein Partner hat im Dezember Weihnachtsgeld und im Dezember eine Jahresprämie erhalten. Jetzt haben wir den endgültigen Festsetzungsbescheid erhalten und müssen über 1000 € zurück zahlen.
    Bei der Berechnung wurden nicht die tatsächlichen Bruttogehälter genommen sondern der Durchschnittswert (einschließlich dem Weihnachtsgeld + der Prämie). Also pro Monat wurde ein Bruttogehalt von 2117,82 € zur Berechnung genommen.

    Tatsächliche Beträge wären gewesen:
    Juli - Dezember
    2541,51 (davon 745,52 € Prämie)
    2670,24 (davon 856,96 Weihnachtsgeld)
    1862,64
    1895,49
    1880,15
    1856,91

    Zur Berechnung wurde jetzt allerdings jeden Monat:
    2117,82 €
    genommen.

    Dadurch müssen wir gut 500 € mehr zurück zahlen. Ist das richtig mit dem Durchschnittswert oder sollten wir einen Widerspruch einlegen.

    Vielen Dank schonmal

  • Willkommen im Forum :)

    Wurde denn im vorläufigen Bescheid der Durchschnittslohn der vergangenen Monate für die Zukunft angerechnet oder wurde ein vorläufiges Einkommen angerechnet?

    Kannst die Bescheide auch gern anonymisiert hier hochladen (ohne Name, Adresse, Anschrift des Jobcenters etc.).

  • ich glaube ein vorläufiges Einkommen. Ich bin nur unsicher ob wenn Sie das Durchschnittsgehalt berechnet nicht erst das Weihnachtsgeld+Prämie vom Bruttogehalt als Einmalzahlung abziehen müsste.

    Ich würde ja gerne alle Bescheide einfügen.. aber ich glaube ich hab bestimmt noch dazu drei Änderungsbescheide. Das würde ziemlich viel werden :)

  • ich glaube ein vorläufiges Einkommen. Ich bin nur unsicher ob wenn Sie das Durchschnittsgehalt berechnet nicht erst das Weihnachtsgeld+Prämie vom Bruttogehalt als Einmalzahlung abziehen müsste.

    Ich würde ja gerne alle Bescheide einfügen.. aber ich glaube ich hab bestimmt noch dazu drei Änderungsbescheide. Das würde ziemlich viel werden :)


    Ich wundere mich gerade ein wenig, warum ihr überhaupt ALG II erhaltet. Bei dem Verdienst und einem zwei Personen Haushalt könnte evtl. auch Wohngeld in Frage kommen. Wie hoch ist denn euer monatlicher Anspruch und wie hoch Miete, Nebenkosten (ohne Strom) und die Heizkosten?

    Normalerweise ist das Weihnachtsgeld im Zuflussmonat anzurechnen. Sofern bereits Leistungen für den Monat erbracht wurden im Folgemonat. Sollte man durch die einmalige Einnahme (Weihnachtsgeld) aus dem Bedarf fallen, ist das Weihnachtsgeld auf 6 Monate aufzuteilen. Meiner Meinung nach ist die Anrechnung des Weihnachtsgeldes auf den Durchschnittslohn falsch, denn es widerspricht sich mit § 11 SGB II.

  • Ich war in Elternzeit und mache jetzt seit Oktober eine Teilzeitausbildung :) Während der Elternzeit bekamen wir Sozialhilfe und das lief bei meiner Arbeitsaufnajmehme weiter wurde nur dementsprechend angepasst. Der Durchschnittsbruttolohn bei meinen Partner ist bei etwa 1800 und bei mir bei ca 750. Wir haben noch einen dreijährigen Sohn. Jetzt wurde unser aktueller Bescheid aufgehoben weil wir aus der Hilfebedürftigkeit rausfallen. Wohngeld und alles andere wurde bereits abgelehnt. Mussten wir alles vom Amt aus stellen. :)
    Miete + Nebenkosten sind 655 €. An Rechnungen haben wir ca monatlich 1100 € zu tragen (Kita,Versicherungen,Miete,Strom usw)

    Bei unseren Bescheid im letzten Jahr wurden für die Berechnung jeden Monats die Bruttolöhne von der Gehaltsabrechnung genommen. Das Weihnachtsgeld wurde da auch nur im Dezember berechnet, sodass wir zwar für Dezember eine Überzahlung hatten und für den Monat aus der Hilfebedürftigkeit raus vielen aber dafür dann halt in den anderen Monaten keine Überzahlung hatten.

  • Das Weihnachtsgeld ist meiner Meinung nach extra zu betrachten und gem. § 11 SGB II zzgl. den Fachlichen Hinweisen der Bundesagentur anzurechnen. Heisst, da ihr vermutlich durch das Weihnachtsgeld aus dem Bedarf fallen würdet, ist es auf sechs Monate zu verteilen. Selbst wenn das Weihnachtsgeld im Dezember ausgezahlt wurde und ab Januar 2018 kein Anspruch mehr besteht, wäre es auf sechs Monate aufzuteilen.

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