Leistungen nicht bewilligt - hohe Einnahmen in vorläufiger EKS

  • Guten Morgen.
    Ich habe einen WBA gestellt. Da ich selbständig tätig bin muss ich eine vorläufige EKS abgeben. Ich bekomme aufstockend ALG2.


    Bei den vorläufigen Betriebseinnahmen gab ich 900 EUR an. Für den Monat
    Sep 2017 bis Feb 2018. Heute bekam ich einen Brief Monate nach WBA.
    Darin steht dass mein Antrag auf Leistungen zur Sicherung usw nicht
    bewilligt werden kann.


    Die SB hat eigenmächtig meine vorläufigen Angaben auf 1200 EUR monatlich
    umgeändert, weil ich im Mai 2017 bis Sep 2017 1317 EUR Einnahmen im
    Durchschnitt monatl. hatte. Und die SB nun davon ausgeht dass ich für
    den aktuellen Zeitraum auch so viel Einnahmen haben werden.


    Der ganze Zeitraum wo mir nun kleine Leistungen zustehen ist aber schon
    fast abgeschlossen und ich habe meine aktuellen Einnahmen für diesen
    Zeitraum vorliegen. Es sind im Durchschnitt nur 500 EUR monatl. Keine
    1200 EUR.


    Von der Krankenkasse habe ich einen Brief bekommen und soll mich jetzt
    selbst versichern weil ich keine Leistungen jetzt bekomme.


    Was soll ich denn jetzt machen? Ich hab nur 500 EUR verdient im Monat
    und soll die Krankenkasse zahlen weil das Jobcenter meint ich würde 1200
    EUR verdienen.


    Das ist alles nur vorläufig.


    Kann mir jemand bitte helfen. Ich bin gerade nicht krankenversichert und
    meine 5 Jährige Tochter auch nicht. Widerspruch dauert wieder
    Ewigkeiten.


    Kann ich der SB nicht meine aktuellen Einnahmen zeigen von den
    vergangenen Monaten wo ich angeblich 1200 EUR vorläufig einnehmen
    sollte? Laut SB! Ich hab nur 500 EUR Einnahmen erwirtschaftet. Also bin
    ich auch hilfebedrüftig.

    Wer zahlt nun denn die Krankenkasse. Ich kann es nicht.

    Danke und LG

  • Hallo,

    das Einkommen wird anhand von 2 Parametern ermittelt: dem Vorjahresgewinn im gleichen Zeitraum und den Prognosen in der EKS. Offensichtlich hast Du es versäumt, mit der EKS den von Dir erwartenden Gewinneinbruch von immerhin 300 € auch zu begründen. Also ist der Sachbearbeiter, um Rückforderungen zu vermeiden, vom Vorjahresgewinn ausgegangen.

    Du solltest also schnellstmöglich zum Jobcenter und Dein Versäumnis korrigieren und plausibel Gründe liefern, damit die Einkommensanrechnung korrigiert werden kann.

    Gruß!

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