Alles anzeigenDrei Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom Dezember 2017:
- Wesentlich höheres Taschengeld für bedürftige Untersuchungsgefangene
vom Sozialamt
- Abweichender Warmwasserbedarf im SGB II und Zweifel an der korrekten
Höhe der Warmwasserpauschale
- Regelmäßige Überprüfung der "Mietobergrenzen" (SGB II/SGB XII)
Sozialrecht Justament 2018
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Grace -
9. Januar 2018 um 20:26 -
Geschlossen
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Inhalt
Die Neuregelungen bei der Anrechnung von Einkommen im SGB XII –
teilweiser Schutz des Einkommens aus einer freiwilligen Altersvorsorge
in der Grundsicherung ......................... 2 -
Die »modifizierte Zuflußtheorie« des Bundessozialgerichts bezeichnet
eine Systematik, die die Anrechnung von Einkommen im SGB II regelt.
Meine Darstellung der »modifizierten Zuflußtheorie« hat im Internet
eine weite Verbreitung gefunden. Das sogenannte
»Rechtsvereinfachungsgesetz« hat zahlreiche Neuregelungen geschaffen,
die eine Überarbeitung meiner bisherigen Darstellung im Jahr 2017
notwendig gemacht haben. Die Neufassung 2018 enthält dagegen weniger
umfangreiche Ergänzungen. Die 2018 neugefassten Teile der Darstellung
sind mit einem roten Balken links des Textes versehen. -
Vorläufige Bescheide im SGB II – zur Gesetzeslage und aktuellen sozialgerichtlichen
Entscheidungen ................ 2Pflicht zur vorläufigen Entscheidung und vorläufige Entscheidungen als Ermessen .............. 2
Begründung der Vorläufigkeit ............................................................. 2Vorläufige Bescheide und die Bedarfsdeckung ................................ 3
Durchschnittseinkommen oder Abrechnung nach dem Monatsprinzip ................. 3
Nullfestsetzung in der abschließenden Entscheidung, wenn nicht fristgerecht mitgewirkt
wurde (aktuelle Urteile) ........................................................ 4Verfahrensrecht I: Wird innerhalb eines Jahres keine abschließende Entscheidung getroffen,
wird der vorläufige Bescheid automatisch abschließend, Ausnahmen nur für das Jobcenter
vorgesehen. ..................... 6Verfahrensrecht II: Was passiert, wenn während des Widerspruchsverfahrens gegen einen
vorläufigen Bescheid ein abschließender Bescheid erlassen wird?
(BSG Urteil - 05.07.2017 - B 14 AS 36/16 R) .................. 6Verfahrensrecht III: Welcher Rechtsschutz ist während des Bewilligungszeitraums möglich,
wenn sich der bestandskräftige vorläufige Bescheid aufgrund geänderter Verhältnisse
als rechtswidrig erweist oder den Bedarf nicht kontinuierlich deckt? ....................... 6Verfahrensrecht IV: Ein abschließender Bewilligungsbescheid kann mit Wirkung für die Zukunft durch einen vorläufigen Bescheid ersetzt werden (§ 40 Abs. 4 SGB II) ................................... 7
Resümee ........................................................................ 7
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Mietobergrenze wird nur auf Bedarfsgemeinschaftsgröße bezogen - Entscheidung des Bundessozialgericht
Alleinerziehende mit nichtbedürftigen Kindern können sich bei ihrem Anteil bei den Unterkunftskosten auf dieMietobergrenze für eine Person beziehen. Die Anwendung
der Entscheidung ist etwas kompliziert. Zudem besteht oftmals Handlungsbedarf.
Hierauf geht das SOZIALRECHT-JUSTAMENT Mai 2018 näher ein.Inhalt
Höhere Mietobergrenzen für Alleinerziehende in der Regel möglich –
in bestimmten Fällen auch für andere Haushalte (Bundessozialgericht
- B 14 AS 14/17 R vom 25.4.2018) ...................................................... 2Welche Auswirkung hat das Urteil auf die Praxis? ................................................... 2
Beispiel: Mietobergrenze bei Alleinerziehender mit nicht bedürftigem Kind ............. 2
Widerspruchsfreie Anwendung der Bundessozialgerichtsentscheidung möglich ..... 3
Was ist zu tun, um eine höhere Mietobergrenze durchzusetzen? ............................. 31. Fallgestaltung: Kinder decken schon ihren Bedarf ................................................ 3
2. Fallgestaltung: Die Alleinerziehende verfügt über ein Einkommen von mindestens
600 Euro. Die Kinder (0-17 Jahre) decken mit dem erhaltenen Unterhaltsvorschuss
(oder Unterhalt) nicht ihren Bedarf, könnten es aber mit zusätzlichem Wohngeld ........ 43. Fallgestaltung: Die Alleinerziehende hat kein Einkommen von mindestens 600 Euro.
Mit Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und Wohngeld könnten die Kinder (12-17 Jahre alt)
aber ihren Bedarf decken. ............................................................................................... 4Bedeutung der Entscheidung für andere Bedarfsgemeinschaftskonstellationen ............. 5
Zusicherungserfordernis beim Umzug von unter 25 Jährigen setzt voraus, dass sie einen
Vertrag abschließen – nur bei einem Verstoß dagegen, kann die Übernahme von KdU
verweigert und der Regelbedarf gekürzt werden (Bundessozialgericht
- B 14 AS 21/17 R vom 25.4.2018) ........................................ 5Bei fehlendem Leistungsanspruch aufgrund von Vermögen, das oberhalb der Schonvermögensgrenze
liegt, wird die erbrachte Leistung für alle Monate in voller Höhe zurückgefordert, in denen das
der Fall war. Eine Begrenzung der Erstattungsansprüche auf das Vermögen ist nicht möglich
(Bundessozialgericht - B 4 AS 29/17 R vom 25.4.2018) ........................................... 6 -
Sozialrecht Justament - September 2. Heft 2018 NEU
Aktuelle Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 12.9.2018
im Bereich des SGB II … und ein Nachtrag zu einer zu wenig
beachteten Entscheidung vom 24. April 2018
Am 12. September 2018 hat das Bundessozialgericht über Rechtsfragen
im SGB II entschieden, die für die Praxis äußerst relevant und bisher
ungeklärt waren. Manches ist durch die Urteile klarer - wenn auch
icht immer besser – geworden.
Zudem im Heft:
Das hochinteressante und doch zu wenig beachtete Urteil B 14 AS 14/17 R
vom 25.4.2018 zur Bestimmung der sogenannten Mietobergrenzen, wenn
Kinder mangels Bedürftigkeit aus der Bedarfsgemeinschaft herausfallen, i
st mittlerweile veröffentlicht worden. Neben einer Antwort hat das Urteil
viele Fragen der praktischen Umsetzung aufgeworfen und auch z.T.
beantwortet. Daher ist ein kurzer Nachtrag erforderlich.
Inhalt
B 14 AS 18/17 R vom 12.9.2018: zum Arbeitnehmerstatus von EU-BürgerInnen ..... 4
B 4 AS 33/17 R vom 12.9.2018: Die Frage, ob hohe Passkosten für MigrantInnen vom Jobcenter als Darlehen, vom SGB XII-Leistungsträger als Zuschuss oder gar nicht übernommen werden müssen ..................................... 6
B 14 AS 7/18 R; B 14 AS 4/18 R; B 4 AS 39/17 R vom 12.9.2018: zur Frage der abschließenden Leistungsbewilligung nach vorläufigen Leistungsbescheiden
bei nicht rechtzeitiger Mitwirkung ................................ 7
B 14 AS 45/17 R vom 12.9.2018: nochmals zur Anwendung der Warmwasserpauschalen und einem bestehenden abweichenden Bedarf .................................... 8
Nachtrag zum Bundessozialgericht Urteil vom 25.04.2018, B 14 AS 14/17 R: zur
Frage der praktischen Umsetzung der Entscheidung, dass sich stets die Richtwerte
für angemessenes Wohnen an der Zahl der Bedarfsgemeinschaftsmitglieder
richten muss .................................. 10
(Quelle Tacheles-Sozialhilfe.de)
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