Ausversehen ALG II beantragt anstatt ALG I - Kein Geld für den Zeitraum bis zum richtigen Antrag

  • Guten Tag,

    ich habe ein kleines Problem und wollte euch da einmal nach Rat fragen:

    Ich bin 21 Jahre und Lebe bei meinen Eltern in einer Wohnung. Meine Eltern leben vom Amt und beziehen ALG II.
    Ich habe zum 27.10.2017 meine Schule abgebrochen. Daraufhin haben meine Eltern das Ihrem zuständigen Bearbeiter beim Amt (Maßarbeit) sofort gemeldet. Die Folge war dass ich in dem ALG II (Hartz IV)-Bescheid mitaufgeführt wurde.

    Jetzt ist uns aufgefallen, dass ich noch einen ALG I-Anspruch habe.

    Ich war heute bei der Bundesagentur für Arbeit und habe mich Arbeitlos gemeldet und wollte ALG I beantragen.
    Die Frau bei der Bundesagentur für Arbeit meint, dass ich für den Zeitraum vom 27.10.2017 bis heute kein Geld bekomme. Erst ab heute würde ich Geld bekommen und dass das Geld von der Maßarbeit (ALG II), dass ich ab dem 27.10.2017 bekommen habe mit dem Geld verrechnet wird was ich ab heute bekommen würde. Sprich ich bekomme erst ab heute Geld und alles was ich bekommen habe muss ich zurückzahlen?!

    Kann das richtig sein?

    Ich meine, meine Eltern haben es ja sofort gemeldet, und die Frau von der Maßarbeit hat es auch nicht gemerkt dass ich noch ALG I bekommen würde anstatt ALG II.
    Vorallem, wäre es mir selber nicht aufgefallen, wäre alles kein Problem gewesen und ich hätte weiter ALG II bezogen ohne Geldeinbüßen von von knapp 2 Monaten.

    Ich bitte um Hilfe

    Danke im Vorraus

    Mit freundlichem Gruß

    Meyer

  • Hallo,

    Jetzt ist uns aufgefallen, dass ich noch einen ALG I-Anspruch habe.

    "Jetzt" ist aber halt 3 Monate zu spät...

    Entweder hat die Arbeitsagentur eine Sanktion gegen Dich erlassen. Dies kann zwei Gründe haben: entweder die viel zu späte Meldung oder der Schulabbruch. Wenn aber eine Sanktion erlassen wurde, hast Du auch keinen Anspruch auf ALG II. Insofern wäre die Aufrechnung durchaus rechtens.

    Ansonsten besteht der Anspruch auf ALG I erst ab dem Tag der Meldung bei der Arbeitsagentur. Da Du jedoch aus eigenem Verschulden diese Meldung versäumt hast, hast Du Leistungen von dem Jobcenter erhalten, die Dir nicht zustanden, da ALG I gegenüber dem ALG II immer vorrangig ist. Auch in diesem Fall wäre eine Anrechnung also rechtens.

    Gruß!

  • Im Großem und Ganzem haben Sie da ja auch recht.

    Nur wir haben uns ja unverzüglich beim Amt gemeldet und gesagt dass ich arbeitslos bin. Nur meine Eltern beziehen halt ALG II und ich hätte ALG I bekommen müssen. Das hat der Bearbeiter von Meinen Eltern nicht gewusst und wir haben es auch nicht gewusst. Der Bearbeiter hat mich einfach in ALG II miteinberechnet.
    Ist das jetzt mein Verschulden?
    Das ist halt gerade die Frage ...

    Mfg

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