Wohnungskündigung durch Vermieter durch lange Bearbeitungszeit ALG II

  • Hallo zusammen,

    ich habe mich neu angemeldet weil ich folgendes Problem habe. Wir sind 4 Personen (2 Erwachsene und 2 Kinder). Einer hat ein Arbeitseinkommen der andere macht sich gerade selbstständig und hat keine Einkünfte.Ich habe zum 01.09.2017 ALG II beantragen müssen. Meinen Antrag habe ich per Termin Mitte September abgegeben. 2 Wochen (Ende September) später habe ich nachgeforderte Unterlagen eingereicht. Daraufhin erreichte mich ca. 2 Wochen später eine erneute Nachforderung von Unterlagen. Diese konnte ich erst mit ca. 3 Wochen Verspätung (Anfang November) einreichen da ein Versicherungsunternehmen für die Bearbeitung (Prämienrückgewähr Unfallversicherung ja/nein), trotz mehrfacher Nachfrage, solange benötigte. Die Versicherungspolice lag dem Jobcenter vorab komplett vor. Jedes Mal wurden Aufgrund der Nachforderungen des Jobcenters die Bearbeitung des Antrages zurückgestellt. Auch ein Vorschussantrag brachte keine Abhilfe. Ich habe nun Mitte Dezember meine Bewilligung des ALG II und die Leistungen rückwirkend erhalten nachdem ich meine Arbeitsvermittler mit einbezogen und mehrfach mindestens 2x wöchentlich den Bearbeitungsstand erfragt habe. Da ich meinem Vermieter nach 1,5 Monaten die Miete nicht mehr voll zahlen konnte summierten sich die Forderungen inzwischen auf 2,5 Mieten (einschließlich Dezember). Unser Vermieter hatte uns aber vor Auszahlung bereits die Wohnung fristlos gekündigt. Ich habe zwar umgehend alles bezahlt trotzdem will der Vermieter die fristlose Kündigung aufrecht erhalten. Ich musste mir nun einen Anwalt nehmen um gegen die Kündigung vorzugehen. Die Aussichten sind gut. Das ganze wird uns jetzt aber ca. 900,-€ Kosten wenn der Vermieter das nicht weiterverfolgt (der will uns natürlich raushaben weil er u.a. die Miete erhöhen kann). Habe ich irgendeine Handhabe gegen das Jobcenter wegen der langen Bearbeitungszeit und der damit verzögerten Auszahlung des ALG II wodurch die fristlose Wohnungkündigung entstanden ist ?

    Vorab schon mal Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Gruß
    Freelancer

  • Hallo,

    nser Vermieter hatte uns aber vor Auszahlung bereits die Wohnung fristlos gekündigt. Ich habe zwar umgehend alles bezahlt trotzdem will der Vermieter die fristlose Kündigung aufrecht erhalten. I

    mit Bezahlung der ausstehenden Miete ist die fristlose Kündigung wegen Mietschulden unwirksam. Selbst wenn der Vermieter eine Räumungsklage angestrengt hätte, wäre auch diese wirkungslos, wenn vor dem Gerichtstermin die Mietschulden bezahlt worden wären.

    Von daher stellt sich die Frage nach irgendeiner "Handhabe" gegen das Jobcenter nicht.

    Gruß!

  • Hallo,

    ich meine damit die Kosten in Höhe von 900 Euro für unseren Anwalt damit wir vorerst in der Wohnung bleiben können. Der Vermieter hat nämlich zusätzlich zur fristlosen Kündigung ersatzweise ordentlich gekündigt um uns hier raus zu bekommen. Da der Wohnungsmarkt hier aber komplett leergefegt ist, finde ich keine Wohnung innerhalb von 3 Monaten die den regionalen Wohnungsätzen für ALG II vom Stand 01/2016 entsprechen. Aus meiner Sicht ist der Auslöser für das ganze die lange Bearbeitungszeit des ALG II Antrages beim Jobcenter deshalb frage ich mich, ob ich von dem Jobcenter das Geld für den Anwalt fordern kann.

    Gruß!

  • Hallo,

    ich wiederhole mich nochmal:

    mit Bezahlung der ausstehenden Miete ist die fristlose Kündigung wegen Mietschulden unwirksam.

    Somit hätte es also auch keines Anwaltes bedurft. Auch für die ordentliche Kündigung wegen derselben Mietschulden und einer Klage dagegen wird kein Rechtsanwalt benötigt, da die Sachlage recht überschaubar und einfach ist. Von daher sehe ich kaum Chanxcen auf Übernahme der Anwaltskosten.

    Zumal mir Anwaltskosten in Höhe von 900 € arg sehr hoch vorkommen. Bei solchen Sachen wird der Streitwert nach der Jahresnettomiete (also der Grundmiete ohne Betriebskosten und ohne Heizkosten) zugrundgelegt. Um somit auf 900 € Anwaltskosten zu kommen, müßte diese Nettomiete bei Dir mehr als 800 € im Monat kosten... Es sei denn, Du hast eine indivuelle Honorarvereinbarung abgeschlossen.

    Gruß!

  • Hallo Corinna,

    Danke für deine Antwort. Ja unsere Miete ist so hoch. Die Preise gehen hier durch die Decke und günstigere Wohnungen gibt es im Umkreis von 30 km nicht mehr. Verkleinern müssen wir uns durch den Leistungsbezug ja sowieso sodass wir da auch aktiv sind. Und ja auch ich war der Meinung wir brauchen keinen Anwalt, aber unsere Vermietung kegelt gerade alle mit Mietschulden und schlechter Zahlungsmoral raus da es genug Nachfrage gibt und der Wohnraum deutlich teurer vermietet werden kann.

    Danke nochmals!

    Gruß!

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