Ratenzahlung bei Inkasso der ArGe nach Studium als Härtefall

  • Hallo,

    ich habe eine Frage. Gibt es in diesem Forum auch jemanden wie mich, der sein Studium als Härtefall wideraufnehmen durfte wegen schwerer und sehr langer Krankheit, Wohnen im Heim, Versuche auf dem zweiten Arbeitsmarkt etc.? Mit hartz 4 habe ich meinen kranksheitsbedingt abgebrochenen Magister als bachelor (hat 2,5 Jahre gedauert) zu Ende machen dürfen dank Anwalt, bin dadurch über die jahre praktisch gesund geworden, habe noch den Master (dank BAföG) gemacht, den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt geschafft, mich hochgradig qualifiziert, und habe jetzt den Doktor praktisch in der Tasche. jetzt läuft meine projektstelle aus und ich muss zum übergang alg I beantragen.
    Gibt es jemanden hier, der sich nach dem Ende eines krankheitsbedingten Härtefall-Studiums auch mit dem Inkasso Service der ArGe abplagen muss? Es handelt sich um ein zinsloses Darlehen und ich zahle seit einigen jahren 100 euro pro Monat ab plus 105 euro BAföG pro Monat.
    Auf mich kommen nächstes Jahr berufsbedingte Ausgaben zu, zu denen ich verpflichtet bin und für die ich sparen musste. Kann das alles auch belegen.
    Wie dem auch sei, die Weiterbewilligung der Ratenzahlung steht an. Beim letzten Mal war es schon der Horror. pro forma kam damals schon die Mahnung zur sofortigen Zahlung des gesamten Darlehens. Da ich sparen musste, habe ich Angst, dass die mich jetzt versuchen werden in die insolvenz zu treiben und mein Konto pfänden. Obwohl ich immer Raten gezahlt habe.
    gibt es hier auch einen fall wie mich? jemand der das kennt und mir die Frage zu berufsbedingten ausgaben beantworten könnte? ich besteh nur noch aus angst.

  • Also mir geht es nur um berufliche ausgaben für 2018. die Raten zahl ich weiter.
    Die Ausgaben 2018 stehen in direktem Zusammenhang mit der Projektstelle. Habe alle Kosten und Belege dem Antrag auf weiterbewilligung der Ratenzahlung beigefügt. Der Antrag hat 50 seiten:((
    Was kommt rechtlich zuerst? Verpflichtung das ERsparte direkt an Inkasso abzuführen oder berufliche Existenz?

  • Hallo,

    und nochmal: es steht Dir der Weg offen, einen Antrag auf Stundung einzureichen.

    Da Du hier keinelei Details nennst, können hier auch nicht die Chancen für einen solchen Antrag eingeschätzt werden.

    Allerdings sind Deine Angaben schon hier etwas widersprüchlich: einerseits liest es sich so, als wenn Du mit Bezug von ALG I nicht mehr in der Lage bist, Raten zu zahlen und dann plötzlich schreibst Du, daß Du doch weiterhin Raten zahlst. Wenn Du also auch bei Bezug von ALG I Raten zahlst - was ist dann das Problem?

    Gruß!

  • Ok. Also, die Raten zahle ich weiter. Darum geht es nicht.
    Nein, meine Frage ist rechtlicher Natur in Bezug auf folgende Frage:

    Darf der Inkasso-Service der ArGe Erspartes einfordern, obwohl es in direktem Zusammenhang mit der Projektstelle in 2018 verwendet wird und ich zu den Ausgaben dieses Ersparten beruflich verpflichtet bin? Vielleicht war/ist jemand hier im Forum in der gleichen Situation. Dann wäre ich froh, zu erfahren wie das bei dem/derjenigen läuft/lief.

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