Einstellung der Leistungen wegen Umzugshilfe

  • Hallo,

    mir wurde, mit heutigem Schreiben, die kompletten Leistungen ab sofort bis zum 31. März 2018 eingestellt.

    Hintergrund der Maßnahme ist eine Umzugshilfe in Höhe von Euro 5.000,- die ich im Oktober d.J. von meinem ehemaligen
    Vermieter erhalten habe, damit ich aus dessen Wohnung ausziehe.

    Nun hat das Jobcenter aufgrund dessen die gesamte Leistung eingestellt und will auch die Beträge seit Oktober rückfordern.

    Meine Frage lautet nun:

    Ist das seitens des Jobcenters so richtig und mit welchen Mitteln kann ich mich dagegen wehren ?

    Vielen Dank im voraus und Grüße

    Largo

  • Weswegen solltest/musstest du die Wohnung verlassen?

    War dein Vorgehen mit dem Jobcenter abgestimmt?

  • @bass386

    Ich hatte die Wohnung verlassen (nach 20 Jahren) da diese vor ca. 6 Jahren verkauft wurde und der neue Vermieter
    alles daran gesetzt hat um mich aus der Wohnung rauszubringen. Nach 6 Jahren Mobbing hatte ich die "Schnauze" voll.

    Zudem hat das Jobcenter nur noch einen Teil der Miete übernommen, da ich über dem Regelsatz lag.

    Ich habe dem Jobcenter den Umzug in eine günstigere Wohnung mitgeteilt und die Vereinbarung zwischen dem Vermieter und mir in
    Kopie zukommen lassen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Largo (22. Dezember 2017 um 18:13)

  • Wann wurdest du dazu aufgefordert die Kosten für Unterkunft und Heizung zu senken? Dieses Jahr oder schon länger her?

    Und die Vereinbarung zwischen dir und dem Vermieter besagt, dass du 5.000 € bekommst, wenn du dir eine andere Wohnung suchst? Lade die Vereinbarung mal bitte anonymisiert (ohne Namen, Adresse, etc.) hier hoch.

  • @bass386

    Danke für die raschen Antworten !

    Die Aufforderung vom Jobcenter die Mietkosten zu senken ist dieses Jahr gekommen. Ich konnte dann noch mit gutem Zureden ein paar Monate "rausschinden".

    Ja richtig, in der Vereinbarung steht, dass ich eine Umzugshilfe in Höhe von Euro 5.000,- erhalte, wenn ich die Wohnung verlasse.

    (Vereinbarung und alle anderen Unterlagen kann ich erst morgen hier hochladen.)

  • @Grace @bass386

    Hier nun der Schriftverkehr bez. der Aufforderung vom Jobcenter eine günstigere Wohnung zu suchen, die Vergleichsvereinbarung zwischen Vermieter und mir sowie das Schreiben bez. der Einstellung der Zahlung.

    Seltsam finde ich, dass das Jobcenter, obwohl sie schon die Konsequenzen gezogen haben, noch den Kontoauszug mit dem Geldeingang sehen wollen. So als ob sie sich nicht sicher wären und noch einen letzten Beweis brauchen.

  • Das Jobcenter hat die 5.000 Euro als einmalige Einnahme gewertet. Wenn du durch eine einmalige Einnahme in dem Monat, in dem du sie bekommen hast aus dem Bezug fällst, ist diese auf 6 Monate aufzuteilen. Dies hat das Jobcenter auch gemacht, nämlich von Oktober bis März. Der Kontoauszug wurde angefordert, um zu sehen, wann du das Geld bekommen hast. Hast du die 5.000 Euro denn tatsächlich im Oktober ausgezahlt bekommen?

  • Das bedeutet wohl, dass das alles rechtens ist ??


    Nein, denn das ist eine zweckgebundene Einnahme und dürfte meiner Meinung nach nur teilweise angerechnet werden. Das Jobcenter sieht dies scheinbar anders.

    @Casa oder @Corinna sollen bitte was dazu sagen, aber ich würde dazu tendieren zum Anwalt zu gehen.

  • Schwierige Sache, denn es gibt keine zweckgebundene Einnahme aus privatrechtlichen Verträgen, welche zur Nichtanrechnung führen würde. Einzig die Vereinbarung, das Geld würde zurückgefordert werden, wenn es nicht zweckentsprechend verwendet wird, dürfte dazu führen, dass das Geld nur für vereinbarten zweck genutzt werden darf. Siehe Rechtsprechung zu Darlehen und dem endgültigen Verbleib des Geldes.

    Allerdings sind mit der Einnahme dieses Geldes zwingend Aufwendungen verbunden, nämlich die Umzugskosten, so dass diese gem. § 11b I Nr. 5 SGB II abzusetzen sind. D.h. die Kosten des Umzugs sind von den 5000 € abzusetzen, allerdings nur soweit sie notwendig sind. Da wird man auf die Grundsätze der Selbsthilfemöglichkeit verweisen können, so dass nicht zwingend die Kosten eines Umzugsunternehmens abzusetzen sind, da dies nicht in jedem Fall notwendig ist.

  • Danke für die raschen und ausführlichen Antworten.

    Habe nun ein Schreiben an das Jobcenter mit Vergleichsvorschlag gesendet.

    Mal sehen was dabei rauskommt.

    Grüße

  • Ich gehe davon aus, dass du keine positive Rückmeldung erhalten wirst. Mit Anwalt würde die Sache evtl. ein wenig anders aussehen. Wichtig ist, dass du die Kosten für den Umzug nachweisen kannst, kannst du dies nicht, dann sieht es noch düsterer aus.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!