ALG II zahlt troz info über Arbeit

  • Hallo, und zwar das Amt war 1 Monat lang drüber informiert das ich im Monat November arbeiten gehe.
    Sie haben eine zahlung getätigt und da wurde miene Frau stutzig sie rief bei der Hotline an und fragte nach ob das so OK wäre die zahlung kam zum 30.10 für Monat November. War ja eigentlich ok da man den Monat noch nichts hat da mann erst mal arbeiten muss. Also bin ich arbeiten gegangen und am 30.November hat mein Arbeitgeber meinen Lohn geschickt das fand das Amt heraus und verlang nun die Summe von denen zurück obwohl das Geld vom Arbeitgeber für Monat Dezember ist da man nicht rückwirkend einkaufen gehen kann da der Monat beendet ist. Doch das Amt ist der Meinung doppeltes Geld geht nicht doch von was hätte meine Familie und ich den im November leben sollen bis Dezember warten auf meinen Lohn geht doch auch nicht. Und wenn der Mitarbeiter bei der Hotline vom Amt schon sagt ja dass passt schon so gibt es doch nichts zu befürchten oder? Sollte das Amt Zivilrechtliche wege gehen bin ich im Recht? Oder muss ich die summe zurück zahlen?

  • Es gilt das Zuflussprinzip! Im Gegensatz zu ALG II wird Lohn nicht im Voraus, sondern
    rückwirkend gezahlt. Somit hast Du im Oktober einmal ALG II für November im Voraus
    und einmal Lohn rückwirkend im November für deine Arbeit erhalten.
    Daraus ergibt sich eine Überzahlung und diese ist zurückzuzahlen. Deshalb ist die
    Rückforderung korrekt.

  • Aber das Amt war 1 Monat lang informiert das ich arbeiten gehe also es war schon klar das sie nichts hätten zahlen müssen und ich habe gelesen wenn es nach voll zeih bar ist ist es rück zu erstatten aber für mich ist es nicht nach vollziehbar da man den Monat über die runden hätte kommen müssen und ohne das Geld vom Amt es nicht geklappt hätte. Aber im Prinzip her geht man arbeiten um im nächsten Monat seinen Lebensstandardt zu erhalten und nicht für den vor Monat der so oder so schon rum ist. Es ist ja in dem sinne kein kredit vom Arbeitgeber den du erhälst und im nächsten Monat zurück zahlen müsstest sondern es ist dein Entgeld wofür du den letzten Monat arbeiten warst für den drauf kommenden Monat da man logischer weise nicht rückwirkend einkaufen gehen kann macht doch keinen Sinn

  • Es ändert nichts an der Tatsache, dass ihr ALG II Leistungen für November erhalten habt
    und zeitgleich im November der Lohn zugeflossen ist. Somit ergibt sich eine Überzahlung,
    die zu erstatten ist. Es gilt das Zuflussprinzip!

  • und ohne das Geld vom Amt es nicht geklappt hätte.

    Du hättest Antrag auf ein Überbrückungsdarlehen stellen können.

    Aber sei froh dass das Amt dir die Leistungen für den Monat in voller Höhe ausgezahlt hat, denn das Überbrückungsdarlehen wäre bis heute nicht bewilligt gewesen. Aber egal ob Überbrückungsdarlehen oder volle Leistungen für den Monat der Arbeitsaufnahme, beides wäre auf eine Rückzahlung hinaus gelaufen.

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