Wie lange Anspruch bei Aufnahme einer Tätigkeit

  • Guten Morgen,

    ich hatte am Montag ein Probearbeiten, was ich natürlich beim Jobcenter angemeldet habe. Einen Tag später rief mich ein MA des JC an und sagte, dass er morgen (also gestern) einen Termin in der Firma hätte und denen ganz viel Geld anbieten würde, wenn sie mich einstellen würden. Grundsätzlich ja nicht verkehrt, wenn ein Unternehmen einen Eingliederungszuschuss erhält. Voraussetzung dafür ist laut seiner Aussage, dass das Einstiegsdatum spätestens der 30.12.17 ist, da dieses "Projekt" dann ausläuft!? Geplanter Einstieg wäre eigentlich seitens der Firma im Januar, da dort ab nächster Woche zwei Wochen Betriebsferien sind. Die Firma hat mich nun für heute noch mal zu einem Gespräch eingeladen. Bei dem Telefonat hatte ich auch schon ein wenig den Eindruck, dass die sich etwas unter Druck gesetzt fühlen. Genau das Gefühl hatte ich nach dem Telefonat mit dem MA vom JC auch selbst ein wenig.

    So, grundsätzlich ist es mir ja egal, ob die Firma einen Eingliederungszuschuss erhält oder nicht, hat ja erst mal nichts mit mir zu tun und ist eine Sache zwischen Firma und JC. Meine Frage wäre nun, wie verhält sich das mit meinem Anspruch bzw. der Zahlung des ALG2? Wenn ich im Januar eine neue Stelle anfangen würde, bekomme ich ja erst mal das ALG2 Ende Dezember für Januar ausgezahlt und muss es dann ggfs. zurückzahlen, wenn dann im Januar mein erstes Gehalt noch eingeht. Aber wie sieht es aus, wenn der offizielle Arbeitsbeginn nun der 30.12. ist? Bekomme ich dann für Januar überhaupt noch Geld ausgezahlt? Wenn nicht, dann hätte ich nämlich ein großes Problem!

    Ich hoffe, Ihr könnt mir da weiterhelfen! :)

    Viele Grüße
    Christine

  • Hallo,

    theoretisch bekommst Du kein ALG II mehr für den Januar. Im Bedarfsfall kannst Du Überbrückungsgeld beantragen, was dann allerdings ein Darlehen ist.

    Voraussetzung dafür ist laut seiner Aussage, dass das Einstiegsdatum spätestens der 30.12.17 ist, da dieses "Projekt" dann ausläuft!?

    Macht durchaus Sinn, wenn das Jobcenter noch entsprechende Gelder für 2017 hat. Ob und wann dann wieder Gelder im neuen Jahr zur Verfügung stehen, ist ungewiß. Von daher meint es der Sachbearbeiter durchaus gut mit Dir.

    Gruß!

  • Hallo Corinna,

    vielen Dank für Deine schnelle Antwort! :)

    Ich dachte mir schon, dass die noch übrig gebliebenes Geld "raushauen" wollen, ist ja auch okay. Aber für MICH hat das ja keinen finanziellen Vorteil, lediglich für die Firma, oder verstehe ich das jetzt falsch?

  • Aber für MICH hat das ja keinen finanziellen Vorteil, lediglich für die Firma, oder verstehe ich das jetzt falsch?


    Ein Eingliederungszuschuss kommt immer dann in Betracht, wenn der Bewerber
    (noch) nicht über die beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, die für
    eine Stelle benötigt werden. Längere Arbeitslosigkeit alleine ist noch kein
    Grund für einen Eingliederungszuschuss. Es müssen Vermittlungshemmnisse vorliegen.

    Der Eingliederungszuschuss wird meist gezahlt, wenn zu erwarten ist, dass die
    volle Arbeitsleistung erst nach einer längeren Einarbeitungszeit als üblich oder
    nur nach einem erhöhten Einarbeitungsaufwand erbracht werden kann.

    Eine Betriebs übliche Einarbeitung durch den Arbeitgeber kann nicht gefördert werden.
    Es liegen bei dir also diese Voraussetzungen vor. Du hast also insofern etwas davon, dass
    du eine Arbeitsstelle bekommst, die du ohne den Eingliederungszuschuss nicht bekommen
    hättest, aufgrund fehlender Fertigkeiten/Voraussetzungen. Die Förderdauer kann bis
    zu 12 Monate betragen. Da du offensichtlich ein Informations-Defizit hast:

    [size=12]Eingliederungszuschuss

    [size=12]Fachliche Weisungen zum Eingliederungszuschuss

  • Vielen Dank, Grace, aber ich habe kein Informationsdefizit in Bezug auf die Förderung! ;) Es liegen auch keine Defizite in Bezug auf meine beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse vor. Wenn man einen "Allerweltsberuf" hat, dann muss man einfach manchmal Glück haben. Keine Ahnung was die da gemacht haben, aber eigentlich würde mir diese Förderung nicht wirklich zustehen, da ich eine Voraussetzung für diesen Zuschuss real nicht erfülle, laut deren System aber schon! Diese Information durfte ich auch nicht kommentieren! ;) Ebenso war ich schon in der engeren Auswahl, bevor der Firma überhaupt gesagt wurde, dass meine Einstellung gefördert werden kann.

    Aber wie auch immer, ich wollte lediglich wissen, wie lange mir ALG2 in Bezug auf den Einstiegstermin gewährt wird. Andererseits kann ich auch noch Einstiegsgeld beantragen, das hatte mir meine Betreuerin auch schon mal nahegelegt. Von daher warte ich nun erst mal das Gespräch heute ab und sehe dann weiter. Vielen dank erst mal für Eure Antworten! :)

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