Umzug - Welche Unterlagen benötige ich für das Jobcenter

  • Guten Abend Zusammen,


    ich versuche mich mal kurz zu halten :)
    Ich bin 27 Jahre alt und seid letztem Jahr selbstständig, werde
    aber da ich im Aufbau meiner Tätigkeit bin, noch vom Jobcenter Köln
    unterstützt und bekomme auch die Miete von genanntem Träger bezahlt.
    Sprich: Ich habe in Köln ein biwilligtes Mietverhältnis, jedoch muss ich aus dieser Wohnung ausziehen.
    Jetzt habe ich endlich eine eventuelle Wohnung gefunden, diese befindet sich in Elsdorf.


    Meine
    Frage ist, brauche ich wenn ich mich dem neuen Jobcenter vorstelle
    schon eine Kündigung oder ist dies erstmal Nebensache so lange danach
    nicht expliziet gefragt wird?
    Eine Kündigung liegt mir nämlich noch
    nicht vor, jedoch fühle ich mich in dieser Wohnung mehr als unwohl und
    auch von dem Vermieter, der im selben Haus wohnt mehr als nicht
    erwünscht.


    Deswegen möchte ich so schnell wie möglich in die neue Wohnung ziehen und weiss momentan nicht weiter.
    Ich
    frage mich ob ich so denn auch schnellstmöglich zu dem Ziel komme
    umziehen zu dürfen, da ich mich wie erwähnt sehr unwohl in jetziger
    Wohnung fühle.
    Zusätzlich hätte ich ja theoretisch eine
    Kündigungsfrist einzuhalten, obwohl ich weiss das der jetzige Vermieter
    es mehr als begrüßen würde wenn ich frühzeitig ausziehe, also der Auszug
    auf gegenseitiges Einverständnis wäre.


    Ich denke besagter
    Vermieter hat schon einen Nachmieter oder möchte die Wohnung als sein
    Eigen nutzen, wie kann ich vorgehen um schnellstmöglich in die neue
    Wohnung in Elsdorf zu ziehen(Wohnung liegt natürlich im angemessenen
    Mietrichtwert).

    Desweiteren bräuchte ich in neuer Wohnung ein Kautionsdarlehen, obwohl
    ich der Vergangenheit schon ein Darlehen für meine Selbstständigkeit
    bekam, oder hängt dies nicht zusammen????

    Ich bitte um schnelle Hilfe


    DANKE und beste Grüße aus Köln :)

  • Dies habe ich soweit verstanden vorab :)

    Tacheles zum SGB II muss ich jedoch erst noch durchforsten und hoffe trotzdem auf weitere Hilfe :/
    Hoffe ich komme nicht dreist rüber aber bin echt etwas überfordert mit der Thematik

  • Ok super wie gesagt ich finde es sowieso richtig toll, dass es für Menschen wie mich, die ein Problem haben, eine solche Anlaufstelle gibt !!
    Riesen Dank an dieser Stelle schonmal :D:D:D
    weiterhin arbeite ich mich schonmal durch die Informationen

  • Hallo,

    Frage ist, brauche ich wenn ich mich dem neuen Jobcenter vorstelle
    schon eine Kündigung oder ist dies erstmal Nebensache so lange danach
    nicht expliziet gefragt wird?

    das neue Jobcenter will durchaus wissen, warum Du umziehst. Zumal das neue Jobcenter auch noch gar nicht für Dich zuständig sein dürfte: entscheidend ist erst mal der alte Wohnort.

    da ich mich wie erwähnt sehr unwohl in jetziger
    Wohnung fühle.

    Das allein ist nun nicht unbedingt ein Argument für einen erfolgreichen Umzugsantrag.

    Desweiteren bräuchte ich in neuer Wohnung ein Kautionsdarlehen, obwohl
    ich der Vergangenheit schon ein Darlehen für meine Selbstständigkeit
    bekam, oder hängt dies nicht zusammen????

    Das hängt nicht zusammen. Allerdings ist die Übernahme der Kaution davon abhängig, ob 1. das alte Jobcenter eine Umzugsgenehmigung erteilt (wobei die bisher von Dir genannten Argumente nicht unbedingt dafür sprechen) und 2. die neue Wohnung angemessen ist.

    Beides läßt sich nicht beurteilen: Du hast noch keine Kündigung und also auch keinen Kündigungsgrund, gegen den man ggf. klagen könnte und Du schreibst auch nichts darüber, was die eventuell neue Wohnung konten würde.


    Gruß!

  • der Vermieter würde mir eine Kündigung mit Frist ab 01. Oktober schreiben sagte er wenn das rechtens ist und funktioniert.
    die neue Wohnung wäre 48 Qm groß und kostet 520 Euro meine ich.
    Müsste für genaue Miete nochmal Zuhause nachschauen.
    Es sind mehrere Gründe, zukünftige Wohnung ist etwas größer und gleichzeitig besser für meine Selbstständigkeit, da ich momentan auf 30qm² lebe und arbeite.
    So komme ich echt nicht zurecht damit und ich möchte ja dahin kommen nur mit meiner Selbstständigkeit meinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

    Lieben Gruß

  • Mein jetzig zuständiges Jobcenter sagte mir das ich zum neuen zuständigen Jobcenter gehen müsste, jedoch nicht das ich eine Genehmigung bräuchte


    :) Wie war das doch gleich mit allen Informationen? Man sollte sie lesen, dann wird Vieles klar.

    Hast du die angemessenen Kosten der Unterkunft für die neue Wohnung geprüft?
    Ist die Miete der neuen Wohnung angemessen?
    Hast du einen Grund für den Umzug?
    Hat dein Vermieter dir jetzt gekündigt und du hast die Kündigung zur Hand?
    Hast du Kontakt zum neuen Jobcenter aufgenommen wegen der neuen Wohnung?
    Hat das neue Jobcenter der Übernahme der Miete für die neu Wohnung zugestimmt?
    Hast du das vom Jobcenter schriftlich?
    Hast du beim alten Jobcenter die Umzugskosten beantragt?

    Bitte alle Fragen beantworten!

    § 22 SGB II Bedarfe für Unterkunft und Heizung

    (4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

  • alsoo die Miete ist angemessen.
    Kündigung habe ich noch nicht zur Hand, möchte mir Vermieter aber ausstellen, kann er dies auch rückwirkend ab 01. Oktober machen ???
    Kontakt mit neuem Jobcenter nehme ich morgen früh auf.

  • am liebsten am 01.01 wenn dies möglich ist, also mir wurde eine Kündigung mündlich ausgesprochen jedoch warte ich seitdem auf die schriftliche.
    Daher meine Frage ob mir der Vermieter auhc rückwirkend eine ab 01.10.17 ausstellen kann ich damit dann zum neuen Jobcenter gehen kann?

  • :!: Hinweis, ich betreibe keine Hilfe per Konversation. Nur wenn es um personenbezogene
    Daten geht, gibt es ausnahmsweise einen Hinweis außerhalb des Forums. Deshalb geht es
    bei weiteren Fragen hier im Thema weiter.

  • Ich war beim Jobcenter und die Miete war leider nicht angemessen.
    Der neue Vermieter lässt sich aber gott sei Dank auf eine geringere
    Miete ein, da er die Wohnung sonst an niemanden weiter vermietet sagt
    er, weil noch so viel handwerklich vor Einzug zu erledigen ist.
    Das werde ich aber erledigen und so lässt sich der Vermieter auf eine geringere Miete ein
    Wer die KDU neu ausrechnen mit ihm und dann am 28.12.17 nochmals beim Jobcenter vorsprechen.

    Aktuell war ich heute bei meinem zukünftigen Vermieter dieser hat mir jetzt folgendes Mietangebot neu ausgestellt:
    Gesamtmiete 391,05 Euro bestehend aus 306,90 Euro Grundmiete, 17,32 Euro Betriebskosten Abschlag und 66,83 Euro Heizkosten
    Wird des so genehmigt?

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