Wie Widerspruch gegen Änderungsbescheid für 2018

  • Hallo,

    auf der Seite Regelbedarf 2017 beim Arbeitslosengeld II - HartzIV.org steht unter
    "Entwicklung des Harz IV Regelbedarfs"

    "Aber auch die aktuelle Berechnung des Regelbedarfs nach den Beanstandungen des Bundesverfassungsgericht sind weiter umstritten und bedürfen weiterer Prüfung. Mit dem Versand der neuen Bescheide erwecken die Jobcenter eine korrekte Ermittlung anhand der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Hier lohnt sich allerdings ein genauer Blick und gegebenenfalls ein Widerspruch."


    Leider steht da nicht wie der Widerspruch formuliert sein sollte, bzw. auf was man sich genau bei dem Widerspruch gegen die nicht korrekte Umsetzung des BVG-Urteil beziehen soll.


    Auf was bzw. gegen was sollte man genau Widerspruch einlegen, wenn der Bescheid ansonsten korrekt ist?


    Gruß
    Alf

  • Hallo,

    ob hier ein Widerspruch sinnvoll wäre, läßt sich nur anhand des konkreten Bescheides ermitteln. Angesichts der komplexen Materie wäre es bei einem ernsthaften Widerspruchswillen ratsam, ggf. mit einem Beratungsschein einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzuzuchen und diesen die konkreten Erfolgsaussichten eruieren lassen.

    Gruß!

  • In dem von mir zitierten Text von dieser Seite hier steht, dass manche oder viele die sich gut damit auskennen die Berechnung des Regelsatz im allgemeinen immer noch für Verfassungswidrig halten und man deshalb einen Widerspruch gegen den Bescheid in Erwägung ziehen sollte.

    Meine Frage war, welche Teile des Urteils nicht umgesetzt wurden und wogegen sich der Widerspruch aufgrund des nicht ordnungsgemäßen Umsetzens des Urteil des BVG sich genau richten sollte.

  • Ich zitiere gerne noch einmal @Corinna!

    Hallo,

    ob hier ein Widerspruch sinnvoll wäre, läßt sich nur anhand des konkreten Bescheides ermitteln. Angesichts der komplexen Materie wäre es bei einem ernsthaften Widerspruchswillen ratsam, ggf. mit einem Beratungsschein einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen und diesen die konkreten Erfolgsaussichten eruieren lassen.

    Gruß!


    Falls also in einem konkreten Bescheid Fehler sind, was wir nicht wissen können,
    was du aber real überprüfen lassen kannst, wäre ein Widerspruch sinnvoll.

  • Hallo,

    Meine Frage war,

    und genau diese Deine Frage läßt sich nicht beantworten. Du schreibst nichts darüber, warum Du der Meinung bist, daß der Regelsatz nicht im konkreten Fall ausreichend ist noch ist irgendwo ersichtlich, daß Du in irgendeiner Weise benachteiligt wirst. Ich werde Dir also keine Blaupause für einen Widerspruch geben, nur damit Du eben einen solchen Widerspruch einlegst.

    Gruß!

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