Datenschutz - Darf Jobcenter Mitarbeiter Akte mit in den Öffentlichen Raum Nehmen?

  • Guten Tag,

    ich habe nur eine kurze Frage weil ich mit einer Freundin Diskutiere, sie Arbeitet bei der Staatverwaltung und behauptet die Jobcenter Mitarbeiter machen sich Strafbar.
    Sie dürfen Akten nur auf einen Speziell Verschlüsselten USB-Sticks mit sich führen

    Person 1 = Angeklagter
    Person2 = Jobcenter Mitarbeiter

    Person 1 wurde von Person 2 Angezeigt wegen (Sozial)Betrug, Person 2 hat ohne Einwilligung Die Akte zum Gerichtssaal mit gebracht (quer durch die Stadt ca. 20 km) ohne Sicherung u7nd den Zugriff durch dritte zu verhindern.

    Ich danke für eure Meinungen und eventuell könnt ihr mich auf den richtigen weg führen :)

    Das ist hier nur ein ausgedachtes Senario

  • im Forum! So ganz verstehe ich deine Frage nicht. Wieso soll eine Akte nicht
    auf einem verschlüsselten USB-Stick mit zu einer Verhandlung gebracht werden? Der
    USB-Stick ist extern und nicht immer im Netz, dazu noch verschlüsselt? Erklärungsbedürftig!
    Zumal es hier um eine Klage wegen Sozialbetrug geht.

  • Oh Sorry das ich mich anscheinend falsch ausgedrückt habe.
    Die Jobcenter Mitarbeiterin nimmt die Komplette Akte in Papierform zur Verhandlung!

    Eine Bekannte von mir meinte das die Jobcenter Mitarbeiter die Akten nur auf einem USB-Stick mitnehmen dürfen.

  • hmm Warum, bitte, sollte das verboten sein, dass der Sachbearbeiter bei einer Klage wegen
    Sozialbetrug die Akte mit ins Gericht nimmt? Eine Akte kann sowohl in digitaler Form, als
    auch in Papierform vorhanden sein. In welcher Form auch immer, für die Klage wurde sie
    offenbar benötigt und mitgeführt.

  • Die Staatsanwalt und der/die Richter haben die Akten in Kopie, Abgeholt durch Spezielle Fahrzeuge.

    ich löse es mal ebend auf

    Es ist dem Jobcenter Mitarbeiter untersagt die akte mit sich zuführen egal ob es um ein Verfahren geht oder nicht der Mitarbeiter könnte Überfallen werden etc. Datenschutz steht drüber ausserdem ist das Jobcenter keine Behörde das hat der BGH Bestätigt.

    Es gab vor kurzem ein ähnlich fall und die Staatsanwältin hat sofort die Ermittlungen gegen die Mitarbeiterin eingeleitet!
    Die Mitarbeiterin wurde verurteilt und hat sich zusätzlich Zivilstrafrechtlich Haftbar gemacht

    Ich hoffe ihr konntet was neues lernen ;)

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