ALG II berechtigt - aktuelle Wohnung wird nicht weiterbezahlt

  • Servus, Frohe Adventszeit

    Bei mir ging jetzt alles Schlag auf Schlag, wie folgt:

    Aktuell bin ich in einer 70 m² 3-Zimmerwohnung (550€ warm). Dessen Mietvertrag am 31.12.17 ausläuft, der Mietvertrag läuft auf dem Namen meiner Mutter, die jetzt am 13.12 aus der Wohnung draußen ist. Ich versuche mit meinem besten Freund, der Arbeitet, zurzeit jedoch bei seiner Mutter wohnt verzweifelt kurzfristig eine Wohnung zu finden.
    Das Jobcenter hatte als Antwort zu meiner " Stellungnahme" warum ich nicht mit meiner Mutter wegziehen kann ( da ich u25 bin), abgelehnt die Wohnung weiter finanzieren zu können.

    Die von der Wohnunglosenhilfe meinen sie müssten mir die Wohnung auf eine gewisse Zeit weiterzahlen, das Jobcenter jedoch lehnt ab. Dazu hat die Wohnunglosenhilfe keinen Platz für einen weiteren Wohnungslosen, d.h. lande ich auf der Straße wenn das Jobcenter die jetzige Wohnung ( ich weiß ist viel zu groß) nicht zahlen würde. Also muss ich mir jetzt eine Wohnung finden.

    Am Dienstag treffe ich mich mit einer Frau von der Wohnunglosenhilfe und versuche mich so weit es geht weiter zu informieren.
    Am selben Dienstag habe ich einen Termin zur Arbeitsvermittlung der Jobbörse- können die mir mit der Wohnungssuche helfen?

    Meine Fragen:
    gibt es weitere Möglichkeiten um aus meiner Situation zu kommen?
    Wie findet man als Arbeitsloser eine Wohnung?
    Ist es möglich mit meinem Freund ( also, kein Lebenspartner ) eine WG zu gründen?

  • Tut mir Leid für die späte Antwort, ich helfe parallel beim Umzug.

    Also die Unterhaltspflicht wirkt nicht mehr, sie verdient einfach nicht genug um mich mit zu unterhalten, die Bedarfsgemeinschaft löst sich mit ihrem Umzug auf. Ihr Umzug ist am Mittwoch 13.12.17 Die Wohnung läuft bis zum 31.01.17 und der Antrag auf ALG wirkt ab den 1.02.17.


    Meine Mutter zieht nach Thüringen, Jena. Ich bin zurzeit in Sigmaringen, Ba-Wü.

  • Hallo,

    Also die Unterhaltspflicht wirkt nicht mehr,

    doch, sie wirkt durchaus noch.

    die Bedarfsgemeinschaft löst sich mit ihrem Umzug auf

    nein, die BG als solches ist weiterhin vorhanden.

    Die von der Wohnunglosenhilfe meinen sie müssten mir die Wohnung auf eine gewisse Zeit weiterzahlen,

    Nein, die Wohnung muß nicht weiter gezahlt werden. Du selbst hast keinen Anspruch auf ALG II, da Du der BG der Eltern angehörst. Warum also sollte dann eine auch noch viel zu große und überteuerte Wohnung gezahlt werden, wenn dem Grunde nach kein Anspruch auf ALG II vorhanden ist?

    habe ich einen Termin zur Arbeitsvermittlung der Jobbörse- können die mir mit der Wohnungssuche helfen?

    Nein. Die Wohnungssuche ist primär Aufgabe des Wohnungssuchenden.

    Ist es möglich mit meinem Freund ( also, kein Lebenspartner ) eine WG zu gründen?

    Prinzipiell ist das durchaus möglich.

    Gruß!

  • Ich würde ALG II bekommen laut der Jobbörse und zusätzliche Leistungen beziehen können, würde dann nicht die Unterhaltspflich wegfallen? Sie hat mir 50 € gegeben damit ich den Monat noch überstehe, mehr werde ich aber nicht bekommen auch für die folgenden Monate

    . Den Antrag auf ALG II kann ich erst zum Auszug einreichen. Sie zieht am 13.12.17 aus der Wohnung, diese jedoch läuft noch bis zum 31.12.17 / wann soll ich den Antrag dann einreichen? Oder kann ich ihn jetzt schon einreichen damit ich die Leistungen bis zum 1.01.18 bekomme?

    Gut, also in der aktuellen Wohnung kann ich nicht bleiben, hatte ich mir schon gedacht.

    Danke, dass du dir die Zeit genommen hast um mir zu Antworten

  • Hallo,

    Ich würde ALG II bekommen laut der Jobbörse und zusätzliche Leistungen beziehen können

    was sollte denn die Jobbörse mit einem Anspruch auf ALG II zu tun haben? Genau - nichts! Von daher sehe ich ich keine Grundlage für einen erfolgreichen Antrag auf ALG II und Du solltest damit rechnen, daß der Antrag abgelehnt werden wird. Womit Du dann ein Problem hast - und Deine Mutter mit den 50 € auch nicht unbedingt aus dem Schneider (oder den Unterhaltspflichten) heraus ist.

    Gruß!

  • Ja ok, sieht grad nicht so rosig für mich aus.
    Mal schauen was sich am Dienstag bei der Arbeitsvermittlung des Jobcenters und dem Gespräch mit der Wohnungslosenhilfe herauskommt.

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