ALG II - Dezentrale Warmwasserversorgung und Fragen

  • Hallo,

    Ist der Anspruch auf Mehrbedarf von Warmwasser (dezentrale Wasserversorgung), also Boiler laut § 21 Abs. 7 was anderes als die vom Jobcenter schon gezahlten Nebenkosten für
    Wasser?

    Bis zu welchem Datum kann ich diesen Anspruch r§ckwirkend geltend machen? Habe was vomJuni 2011 gehört. Stimt das ?

  • Im Bescheid steht, ob dir der Mehrbedarf für die dezentrale Warmwasserversorgung gewährt wurde.

    Schaue erstmal nach, ob dieser in die Berechnung eingeflossen ist.

  • Mehrbedarf, der schon gewährt sein sollte. @bass386 Rat folgen und im Bescheid nachsehen.

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