ALG II - Eigentum - Genehmigtes Brennholz reicht nicht aus

  • Hallo

    Ich hab ein Problem. Ich besitze ein eigenes Haus das ich am Sanieren war. Bin dann leider letztes Jahr krankheitsbedingt in Hartz 4 gerutscht. Nun ist mein Haus noch nicht fertig saniert und 4 alte Fenster sind noch drin die undicht sind und es von draußen rein zieht. Also die Räume kühlen sehr stark ab, wen ich nicht die Heizkörper dauerhaft auf 3 habe.
    Dazu sind die Heizungsrohre leider nicht alle isoliert. Hatte es dann finanziell nicht geschafft alle zu isolieren und somit liegen noch 40% frei.

    Nun habe ich eine Zentralheizung die mit Holz betrieben wird. 1.000 Liter Speicher für Heizung und 500 Liter für warmes Wasser.
    Das Jobcenter sagt mir, das mir und meinem kleinen Kind nur 7,5 SRM Brennholz im Jahr zustehen würde. Die habe ich auch bekommen.
    Nur leider reichen die überhaupt nicht aus.
    Derzeit habe ich schon die Hälfte davon verfeuert da das Holz anscheinend nicht so gut ist wie das, was ich das Jahr davor hatte. Ich muss fast doppelt so viel verbrennen um meine Speicher auf ihre 86° zu bekommen.
    Da die Anlage nur zur Hälfte isoliert wurde, verliere ich über Nacht 40° in den Speichern. Muss also Täglich feuern.

    Nun sagt aber das Jobcenter das ich mit dem Holz für das Jahr auskommen muss. Denen ist es egal, ob ich dann 3 Monate ohne Heizung und ohne warmes Wasser im Haus sitze.

    Weiß jemand einen Rat was ich hier noch machen kann?

    Ich habe derzeit noch Brennholz für ca. 1,5 Monate. Dann sitzen wir im kalten.


    Lg, Markus

  • Hallo,

    die Kosten der Heizung werden nach den örtlichen Regularien der angemessenen Kosten der Unterkunft gewährt. Hier sind Durchschnittswerte vorgesehen, von denen das Jobcenter i.A. nicht abweichen wird und kann. Wird diese Grenze überschritten , muß vom Regelsatz der zusätzliche Bedarf bezahlt werden.

    Soweit erst mal der Regelfall.

    Werden diese Heizkosten also überschritten, solltest Du einen entsprechenden formlosen Antrag auf Übernahme der erhöhten HK stellen. Diese erhöhten HK sind konkret zu begründen. Diesen Antrag hat das Jobcenter einzelfallbezogen zu prüfen und dazu ggf. eine fachlich fundierte Heizenergiebedarfrechnung eines Sachverständigenb oder eines Ing-Büros einzuholen (im Antrag darauf verweisen). Geht auch der Sachverständige von einem erhöhten Heizbedarf aus, sind die tatsächlichen Kosten zu übernhemen.

    Gruß!

  • Hi

    Hab einen neuen Antrag auf Kostenübernahme des Brennholz zugestellt. Dazu ein Schreiben mit der Begründung warum das Brennholz nicht ausreicht.
    Darunter alte Fenster die undicht sind. Rolladenkasten wo die kalte Luft rein strömt. Einige Wände und Fußböden noch Rohbau sind. Rohre nicht isoliert sind und dazu das das Holz schlecht brennt und ich mehr verheizen muss als das Jahr davor mit besseren Holz.

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