ALG II Selbstständigkeit - Jobcenter verlangt Einblick in alle Unterlagen

  • Ich habe mich im September 2016 über das Jobcenter selbstständig gemacht und bekomme/bekam für den Zeitraum September 2016 - November 2017 (15 Monate) Grundsicherung und zusätzlich die Miete bezahlt (Mietvertrag liegt dem Jobcenter vor).
    Letzten Monat habe ich einen Weiterbewilligungsantrag gestellt und habe jetzt am 30.11.2017 keine Grundsicherung und keine Mietzahlung bekommen.

    2 Schreiben habe ich vom Jobcenter erhalten, jedoch wurden diese erst am 27.11.17 und am 29.11.17 rausgeschickt.

    Schreiben vom 27.11.17 besagt folgendes:
    Bitte beachten Sie:
    Haben Sie bis zum genannten Termin (14.12.17 nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geldleistungen ganz versagt werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen (§§ 60, 66, 67 SGB 1). Dies bedeutet das Sie keine Leistungen erhalten.

    Frage: Die Leistungen sind jedoch ohne Möglichkeit der klarstellung verweigert und nicht gezahlt, ist dies rechtens?

    Schreiben vom 29.11.17 besagt folgendes:
    Bitte beachten Sie:
    Um über Ihren Leisstungsanspruch für den gesamten Bewilligungszeitraums abschließend entscheiden zu können, besteht in entsprechender Anwendung der Mitwirkungsvorschriften des Ersten Buches Sozialgesetzbuch - SGB 1 (§§ 60, 61, 65, 65a) die Verpflichtung spätestens nach Ablauf des Bewilligungszeitraums alle Leistungserheblichen Tatsachenmitzuteilen und nachzuweisen. Auch nach Ende des Leistungsbezuges sind Sie und ggf. die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft verpflichtet bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken.

    Sollten Ihnen Unterlagen (noch) nicht vorliegen, wird um entsprechende Mitteilung innerhalb der Frist gebeten.

    Sollte ich bis zum angegebenen Termin ohne Nachricht bleiben, ohne dass Hinderungsgründe mitgeteilt oder ersichtlich sind, entscheide ich über ihren Anspruch nach Aktenlage. Unvollständige oder fehlende Angaben können dabei nicht zu Ihren Gunsten berücksichtigt werden. Dies gilt auch sofern die für eine entgültige Sachentscheidung erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht beigebracht werden. Für Monate ohne vollständigen Nachweis besteht kein Leistungsanspruch. Sie müssen dann damit rechnen, dass für diese Monate die vorläufig gewährten Leistungen vollständig zu erstatten sind.

    Mit der nachträglichen Vorlage von Unterlagen ist eine Korrektur des Anspruchs nach der Wirksamkeit des Festsetzungsbescheides grundsätzlich nicht mehr möglich (§ 39 SGB X).

    Meine Fragen:
    Ist es überhaupt rechtens die Vorgaben unter Bitte beachten Sie: innerhalb von 2 Tagen so zu ändern?

    Bin ich verpflichtet die 15 Monate komplett nachzuweisen?
    +
    Reicht meine Aussage, was ich da verdient habe, wie beim Finanzamt?
    ODER werde ich wohl aufgefordert für 15 Monate Kontoauszüge hinzuzufügen und ist dies rechtens?

    Die Miete habe ich Bar bezahlt und in Unterschiedlichen Abhebungen, bin ich verplichtet diese Mietzahlungen nachzuweisen oder reicht ein Schreiben des Vermieters in dem steht, dass die Miete immer korrekt bezahlt wurde?

    Wie Weit bin ich wirklich verpflichtet diese Dinge alle nachzuweisen und besonders wichtig: muss ich für den gesamten Zeitraum Kontoauszüge dem EKS Formular beifügen oder reicht auch als selbstständiger nur für 3 Monate???

    Zusätzlich bin ich echt verzweifelt, weil ich nicht mal Geld zum Essen habe da es länger dauert als gedacht meine Selbstständigkeit aufzubauen.
    Momentan habe ich riesige Existenzängste und weiss nicht wie es weiter gehen soll :confused:

    Danke schonmal im Voraus für eure Hilfe! :(

  • Hallo,

    2 Schreiben habe ich vom Jobcenter erhalten, jedoch wurden diese erst am 27.11.17 und am 29.11.17 rausgeschickt.

    Schreiben vom 27.11.17 besagt folgendes:
    Bitte beachten Sie:
    Haben Sie bis zum genannten Termin (14.12.17 nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geldleistungen ganz versagt werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen (§§ 60, 66, 67 SGB 1). Dies bedeutet das Sie keine Leistungen erhalten.

    Frage: Die Leistungen sind jedoch ohne Möglichkeit der klarstellung verweigert und nicht gezahlt, ist dies rechtens?

    das erste Schreiben dürfte nichts mit der aktuellen Sperre zu tun haben.

    Von daher ist das zweite Schreiben eher interessant.

    Aber: Du zitierst hier zwar fleißig die Folgen einer mangelnden Mitwirkung, nennst aber nicht mal ansatzweise, worum es eigentlich geht und was konkret das Amt haben will. Wie aber sollen wir dann einschätzen können, ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht?

    Bin ich verpflichtet die 15 Monate komplett nachzuweisen?
    +
    Reicht meine Aussage, was ich da verdient habe, wie beim Finanzamt?
    ODER werde ich wohl aufgefordert für 15 Monate Kontoauszüge hinzuzufügen und ist dies rechtens?

    Bei Selbstständigkeit und gleichzeitigem Bezug von ALG II ist nicht unbedingt die Steuererklärung entscheidend, weil nicht alle bei dem Finanzamt abzugsfähigen Ausgaben auch bei dem Jobcenter abzugsfähig sind. Von daher können durchaus vom Amt konkrete Nachweise gefordert werden.

    Die Miete habe ich Bar bezahlt und in Unterschiedlichen Abhebungen, bin ich verplichtet diese Mietzahlungen nachzuweisen oder reicht ein Schreiben des Vermieters in dem steht, dass die Miete immer korrekt bezahlt wurde?

    Das macht mich nun doch etwas stutzig. Mal abgesehen davon, daß Mietzahlungen durchaus nachweisbar sein sollten, ist eine bare Mietzahlung dann doch etwas sehr unüblich und bedarf von daher Deiner Erklärung.

    muss ich für den gesamten Zeitraum Kontoauszüge dem EKS Formular beifügen oder reicht auch als selbstständiger nur für 3 Monate???

    Die 3-Monate-Regelung gilt nicht unbedingt dür Selbstständige.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!