Wie oft kann man mich zu Wohngeld und Kizu auffordern?

  • Guten Tag,

    ich bin Berufstätig als Abrufkraft in einer Firma, ich will unbedingt dort festarbeiten jedoch dauert das mindesten 4-5 Jahre (ich bin jetzt 3 1/2 dort). Dies ist dort ein normaler Vorgang, jedoch habe ich keinerlei nachweise und keinen Vertrag.

    Problem ist im Winter hat die Firma wenig zu tun und ich muss aufstocken, mini job kommt nicht infrage weil ich immer erreichbar sein muss auch wen nichts zu tun ist und den kompletten winter abmelden geht auch nicht. Bei dieser Firma will jeder Arbeiten und es ist sehr schwer dort rein zu kommen.

    Anfang 2017 wollte die Arge das ich Wohngeld und Kizu beantrage, dies habe ich getan. Wohngeld gab es 160 Euro und Kizu wurde abgelehnt. Da mein Gehalt stark schwankt ist es fast unmöglich Kizu zu bekommen. Im Sommer ist es zu viel, im Winter zu wenig.

    Jetzt schickt die Arge mir wieder eine Aufforderung Wohngeld und Kizu zu beantragen nach 6 Monaten... die Wohngeldstelle und Kizu ist nicht gerade um die Ecke.

    Ich will jetzt morgen hingehen zur Arge und das klären, wie oft kann man mich dazu auffordern dies zu beantragen obwohl ich es nie bekommen werde?

    Oder soll ich einfach alles beantragen und die Ablehnung wieder einreichen? Dazu muss man anmerken ich bin umgezogen und hab neue Sachbearbeiter. Bei meiner alten Arge kannte man meinen Arbeitgeber und wie das dort abläuft, bei der neuen auch aber diese wollen die Praxis meines Arbeitgebers nicht akzeptieren (hat mir der Jobvermittler beim ersten Termin so gesagt)

    Gruß

  • § 12 a SGB II dürfte deine Frage klären.

    Leistungsberechtigte sind verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Abweichend von Satz 1 sind Leistungsberechtigte nicht verpflichtet,

    2.
    Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz in Anspruch zu nehmen, wenn dadurch nicht die Hilfebedürftigkeit aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Monaten beseitigt würde.

    Aber sehe es positiv, wenn du durch Wohngeld aus dem ALG II fällst, hast du meist mehr Geld in der Tasche ;)


    Was läuft denn laut deinem Jobvermittler mit deinem jetzigen Arbeitgeber schief?

  • ja ich habe auch schon überlegt einfach das Wohngeld zu nehmen und damit klar zu kommen. den Kinderzuschlag werde ich nicht bekommen.

    ich hatte meinen ersten Termin dort und er meinte halt das wir nicht ihren Arbeitgeber subventionieren und das ich nicht der einzige bin. ich solle mir schnell eine arbeit suchen wo ich dann auch wohngeld und kizu beantragen kann (da mein gehalt dann regelmäßig ist).

  • ich solle mir schnell eine arbeit suchen wo ich dann auch wohngeld und kizu beantragen kann (da mein gehalt dann regelmäßig ist).


    Die Aussage finde ich persönlich von Arbeitsvermittler völlig falsch gewählt. Ich persönlich denke, dass man in deinem Fall nicht nur zwischen ALG II und Wohngeld differenzieren sollte, sondern sich das Gesamtkonstrukt anschauen muss.


    Beantworte bitte folgende Fragen:
    #1 Wie hoch ist denn dein Verdienst im Sommer und wie hoch ist dein Verdienst im Winter (bitte so genau wie möglich Brutto und Nettoangabe)?
    #2 Was bedeutet im Zusammenhang mit deinem Arbeitgeber "festarbeiten"?

  • ich weiß das es falsch war deswegen habe ich nicht lange mit ihm diskutiert und wollte mit der Leitung sprechen, dort konnten wir uns dann einigen auf eine eingliederungsvereinbarung wo ich nicht meine arbeit aufgeben muss.

    das Jobcenter hat mein Durchschnitts Gehalt errechnet (12 Monate) und schickt mir jetzt jeden monat die differenz dieses betrages. wen ich mehr verdiene, steigt mein "minus"konto beim jobcenter und wen ich weniger verdiene wird mir geld überwiesen. das minus konto arbeite ich mit 40 euro im monat ab. dafür muss ich jeden Monat meine Abrechnungen einreichen.

    1. Januar 606 euro brutto, 392 euro netto.

    Juli 5800 euro brutto, 3850 euro netto. meine jahres gehalt drecht sich so um die 20.000 euro momentan.

    2. Festarbeiten heißt , das man einen Arbeitsvertrag bekommt mit einer gewissen stunden anzahl ganz normal. jetzt arbeite ich nur wen sie mich brauchen ohne vertrag ohne arbeitslosenversicherung. trotzdem werde ich auf verschiedene Tätigkeiten teuer ausgebildet und bekomme auch Arbeitskleidung.

    nennt sich Unständige Beschäftigung - Wikipedia.org

  • ich war jetzt beim Jobcenter und mein Sachbearbeiter hatte keine zeit für mich . an der info meinte man er würde nochmal schauen und sich bei mir melden.

    jetzt hab ich ein standard schreiben erhalten ich solle wohngeld /kizu beantragen mit verlängerter frist.

    wieso? ich hab doch erst vor 6 monaten beantragt und es wurde KIZU abgelehnt.

    hinzu kommt das ich dann kein versicherungsschutz habe, weil mein arbeitgeber mich nur für die tage versichert wo ich arbeite und wen ich urlaub nehme bin ich auch nicht versichert. beim jobcenter bin ich 6 monate versichert. kann ich doch nichts dafür wen solch prekären Arbeitsverhältnisse in DE existieren.

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