Bafög - Wann erhält man den Höchstsatz

  • Hey,

    hier nochmal separat die Frage gestellt :) Ich bin Student und kriege vom Bafög-Amt grad mal 480€/Monat und dass, obwohl ich alleine wohne und über 26 Jahre bin. Sollte ich da nicht den Höchstsatz kriegen?

    Für eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar

    Beste Grüße

    P.s.: Danke nochmal an den Hinweis mit dem neuen Thread ;)

  • Ich bin Student und kriege vom Bafög-Amt grad mal 480€/Monat und dass, obwohl ich alleine wohne und über 26 Jahre bin. Sollte ich da nicht den Höchstsatz kriegen?


    Wurde Einkommen deiner Eltern angerechnet?

  • hello,

    aber sollte das nicht Eltern unabhängig sein?
    Ich habe nämlich davon gehört, das es so sein sollte wenn man eine abgeschlossene Berufsausbildung hat.. die ich auch habe.

    Danke für die Hilfe

  • Hallo,

    elternunabhängiges BaföG ist nicht allein davon abhängig, ob Du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hast. Entscheidend ist eher, wie lange Du z.B. nach dem ersten Berufsabschluß bis zum Beginn des Studiums gearbeitet hast.

    Gruß!

  • Hello,

    na ich hab nach meiner Ausbildung das FA ran gehangen, um studieren zu können.
    Um nicht noch mher Zeit zu 'verschwenden', habe ich dann gleich das Studium aufgenommen..

    Greeks! :)

  • Hello,

    ach was?! Das ist ja komisch... Ich werde mich mal bei meinen Kommilitonen erkundigen. Sobald ich weiß kriegen die alle den Höchstsatz, selbst die, die noch daheim wohnen!
    Vielleicht kann ich noch anderweitig gefördert werden?!

    Beste Grüße

  • Bafög - Elternunabhängige Förderungfindest du Infos. Das Einkommen der Eltern
    bleibt außer Betracht, wenn Auszubildende ... bei Beginn des Ausbildungsabschnitts
    nach Abschluss einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder im Fall einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger
    erwerbstätig waren.

    Trifft das auf dich zu?

    Vielleicht kann ich noch anderweitig gefördert werden?!


    Deine Eltern können die Unterhaltsaufwendungen für dich nach § 33a EStG steuerlich geltend machen. Ist auch eine Form von Förderung.

    Zitat von Maverik

    Mein Vater ist schon Rentner, aber meine Mutter arbeitet noch.


    Für den BAföG-Antrag 2017 war das Einkommen der Eltern aus 2015 maßgebend. War dein Vater damals schon Rentner?

  • Hallo,

    Also meine Ausbildung ging 3 Jahre, falls du das wissen wolltest.

    nein, das wollte theo nicht wissen.

    Entscheidend ist, ob Du nach der Ausbildung erwerbstätig warst. Was nach Deinen eigenen Angaben nicht der Fall ist.

    Also nochmal lesen:

    Das Einkommen der Eltern bleibt außer Betracht, wenn Auszubildende ... bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Abschluss einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder im Fall einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger erwerbstätig waren.

    Im übrigen: falls es Dir noch nicht aufgefallen sein sollte - wir sind ein ALG-II-Forum. Was nun nicht unbedingt etwas mit Deinen Fragen zu tun hat.

    Gruß!

  • Hey,

    nein, ehrlich gesagt hatte ich irgendwo gehofft da auch, trotz des Bafögs, reinzurutschen. Und nein, war ich nicht. Habe sofort das Studium angefangen..

    Ich danke euch aber schon mal für die Hilfe! Ich werde mir meine Unterlagen am Wochenende nochmal anschauen und gucken, was ich da machen kann.

    Beste Grüße!

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