Antrag eingereicht und direkt Hausbesuch angekündigt - wie verhalten?

  • Hallo zusammen,

    ich komme gerade vom Jobcenter und hab dort meinen Antrag auf Leistungen nach SGB II abgegeben. Alles komplett und abgehakt von dem Beamten.

    Ich lebe mit einer Freundin (nicht Lebenspartnerin oder eheähnliche Gemeinschaft!!) seit einem guten Jahr in einer WG. Die Freundin ist übrigens sogar verheiratet.

    Der Sachbearbeiter hat mir sofort seine Zweifel angedeutet und einen kurzfristigen Besuch des Bedarfsermittlungsdienstes in den nächsten Tagen angekündigt. Einen genauen Termin hat er mir nicht genannt. Als Begründung kam, "Ja wissen Sie, das sagen die Meisten, dass sie in einer Wohngemeinschaft wohnen, damit der Mitbewohner nicht für den Antragsteller finanziell aufkommen muss". Einen besonderen Verdacht habe er nicht. Und: Solange er von dem Ergebnis dieses Hausbesuchers keine Rückinformation habe, werde er meinen Antrag nicht weiter bearbeiten. Der Vorgang ruht also jetzt erstmal und ich habe kein Geld.

    Nun bin ich zum ersten Mal in meinem Leben in einer solchen Situation. Ich kenne mich überhaupt nicht aus.

    Meine ERSTE FRAGE ist, ob das so Rechtens ist, was der Angestellte des Jobcenters macht. Ich war schon, gelinde gesagt, sehr überrascht, das einfach jemand zur Kontrolle beordert wird.

    Die ZWEITE FRAGE ist, was denn bei mir bzw. uns alles kontrolliert wird. Wir haben natürlich ein gemeinsames Bad und ein kleines Gäste-WC, eine gemeinsame Küche und einen gemeinsam nutzbaren Wohn- und Arbeitsraum. Darüber hinaus hat jeder noch sein eigenes Schlafzimmer. Ist das schon schädlich?

    Die DRITTE FRAGE ist, ob ich dem oder den Leuten, die da kommen, auch das Zimmer meines Mitbewohners zeigen muss. Wenn der nicht da ist, und er ist meistens unterwegs und nur sporadisch hier, schließt er sein Zimmer immer ab.

    Die VIERTE FRAGE ist, ob ich dem Kontrolleur Einblick in meine Schränke (und vielleicht sogar die Schränke meines Mitbewohners) gewähren muss. Darf der in der Wäsche kramen oder macht es Sinn, ihn zu lassen, weil eine Verweigerung verdächtig macht?

    Die FÜNFTE FRAGE ist, worauf muss ich achten, müssen wir unsere Habseligkeiten erstmal alle sortieren, zum Beispiel im Kühlschrank, in den gemeinsam genutzten Schränken, im Bad und so weiter? Ich weiß ja nicht, welche Schlussfolgerungen woraus fälschlicherweise gezogen werden können...

    Die SECHSTE FRAGE ist, ob es problematisch ist, wenn jeder seine Möbel zu den gemeinsam genutzten Räumen beigesteuert hat. Mein Mitbewohner sogar die ganze Küche, ich wiederum mehr im Wohnraum.

    Und meine LETZTE (DOPPEL-)FRAGE: Darf der Angestellte mit der Antragsbearbeitung wirklich solange warten, bis die Kontrolle erfolgt ist. Und wie lange muss ich auf den Bedarfsermittlungsdienst, also den Hausbesuch warten? Was ist , wenn der erstmal gar nicht kommt, soll ich dann hingehen und dem Beamten auf die Füße treten oder kann ich mich sonstwie beschweren?

    Ich habe das Gefühl, dass in meiner Stadt die Antragsteller unter Generalverdacht es Betruges stehen. Genauso hat sich mein Sachbearbeiter ausgedrückt. Ich komme mir vor wie ein Schwerverbrecher.

    Für Eure Antworten und Bemühungen danke ich Euch jetzt schon mal.

    Viele Grüße

    Gadocha

  • im Forum! Einerseits sieht die Sache so aus:

    hmm Andererseits, wenn ihr eine Wohngemeinschaft seid, jeder seinen WG-Mietvertrag
    und sein eigenes Zimmer hat, muss man abwägen, ob man den Hausbesuch zu lässt.
    Eigene Zimmertür öffnen, einmal schauen, Schränke öffnen nicht gestattet.
    Das Zimmer deiner Mitbewohnerin ist grundsätzlich tabu und sollte verschlossen sein.

    Du hast kein Recht dazu dieses Zimmer bei einem Hausbesuch zu betreten, denn ihr seid eine WG. Besorgt euch einen Beistand bei dem Hausbesuch!!!

  • Ich lebe mit einer Freundin (nicht Lebenspartnerin oder eheähnliche Gemeinschaft!!) seit einem guten Jahr in einer WG. Die Freundin ist übrigens sogar verheiratet.


    Warum wohnt sie dann nicht mit ihrem Mann zusammen? Wenn sie getrennt lebt, ist die Ehe kein Argument gegen eine neue Partnerschaft.

    auch das Zimmer meines Mitbewohners zeigen muss. Wenn der nicht da ist, und er ist meistens unterwegs und nur sporadisch hier, schließt er sein Zimmer immer ab.


    Wohnst du nun mit einer Freundin oder einem Freund zusammen?

  • Warum wohnt sie dann nicht mit ihrem Mann zusammen? Wenn sie getrennt lebt, ist die Ehe kein Argument gegen eine neue Partnerschaft.

    Das ist irrelevant und interessiert nicht. Eine Wohngemeinschaft mit strikter Trennung
    der Räumlichkeit, jeder sein abgeschlossenes Zimmer, keine gemeinsamen Konten und
    nicht den geringsten objektiven Nachweis einer Bedarfsgemeinschaft. Alleine der
    Verdacht des JC reicht da nicht aus. Ein Hausbesuch ist auch nicht geeignet den Beweis
    zu liefern. Immer schön objektive Fakten und keine subjektive Fragestellung.

    Wohnst du nun mit einer Freundin oder einem Freund zusammen?

    :)@Theo, der TE schreibt im Eingangs-Thread:

    Ich lebe mit einer Freundin (nicht Lebenspartnerin oder eheähnliche Gemeinschaft!!) seit einem guten Jahr in einer WG. Die Freundin ist übrigens sogar verheiratet.


    Punkt! Wohngemeinschaft! Es reicht, wenn das JC etwas konstruiert.
    Wir nehmen das, was der TE schreibt und schauen nach der rechtlichen
    Würdigung des Ganzen. Das ist ausreichend!

    @Theo. schaue doch bitte in dein PN-Fach! :)

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