Verjährungsfristen Jobcenter - Rückzahlungspflicht aus 10 Jahren Mietüberzahlung

  • Hallo Leute,

    folgender Fall:

    Mieter M der die letzten 10 Jahre ALG II Empfänger war, befindet sich nun wieder seit 6 Monaten in einem Beschäftigungsverhältnis und ist somit nicht mehr auf die Unterstützung des Jobcenters angewiesen.
    Bei Durchsicht seines Mietvertrages wurde nun ersichtlich, dass M (Zahlung der Miete über Jobcenter) die letzten 10 Jahre eine zu hohe Mietzahlung geleistet hat, da die tatsächliche Quadratmeter-Zahl deutlich von der im Mietvertrag angegebenen abweicht. Der Vermieter hat nun die Auszahlung der Überzahlung bereits an M veranlasst.

    Darf M das Geld ganz oder teilweise behalten oder hat er es an das Jobcenter zurück zugeben?
    Falls es zurück zugeben ist: Nur auf Nachfrage des Jobcenters?
    Gibt es Verjährungsfristen für diesen Fall, so dass nur ein Teil zurück gezahlt werden muss und wenn ja, welche Fristen sind das?

    Vielen Dank für eure Unterstützung.

  • Das muss man näher betrachten, da man allein mit dem Sozialrecht nicht weiter kommt.

    Nach Rechtsprechung des BGH stellt eine Abweichung von der vereinbarten Mietfläche einen Mangel an der Mietsache dar. Da der Mangel nicht behoben werden kann ist entweder Schadenersatz zu zahlen oder eine Rückabwicklung findet statt. Jedenfalls aber kann der Anspruch erst nach Feststellung des Mangels geltend gemacht werden und die nunmehr später geringer werdende Miete und damit Kosten der Unterkunft können sich nicht auf die Sozialleistungen im Bedarfszeitraum auswirken.

    Wurde der Mangel allerdings während des ALG2-Leistungszeitraums festgestellt, so hätte dies dem Jobcenter mitgeteilt werden müssen, da dies dann einen Anspruchsübergang gem. § 33 SGB II hätte anzeigen können.

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