Vermittlungsvorschlag - Kommunikation zwischen Jobcenter und Arbeitgeber

  • Hallo,

    zusammengefasst:
    Ich bin theoretischer Physiker (abstrakte mathematische Teilchenphysik) und möchte promovieren. Diesbezüglich schreibe ich natürlich auf passende Stellen Bewerbungen.
    Nebenbei bin ich zur Zeit als Honorardozent tätig.

    Seit ca. 4 Monaten bin ich beim Jobcenter gemeldet und beziehe Arbeitslosengeld II und saß bei meinem Betreuer.

    Nun ist das Problem:
    Wird in der Jobbörse 'Physiker' eingegeben und gesucht, folgen ca. 15 Seiten, wo 'Physiker' bei den Stellenangeboten gelistet wird.
    Die Stellen entsprechen zu etwa 90% eher Ingenieurberufen, wie Maschinenbau, Elektrotechnik, Wirtschaftswissenschaften, ...
    Klar umfassen diese Studiengänge u.a. grob Teilgebiete der Physik.

    Mein Betreuer gab mir nun irgendwelche Vermittlungsvorschläge mit, welche mit meinem Studium der theoretischen Physik nichts zu tun haben.
    Ich habe auch keine Ahnung, was ich ggf. in eine Bewerbung niederschreiben soll, wenn Kenntnisse aus dem Bereich eines Ingenieurberufs benötigt werden.

    Ich habe dies meinem Betreuer so erstmal mitgeteilt.


    Besteht eine enge Kommunikation zwischen dem Jobcenter und dem entsprechenden Arbeitgeber aus den Vermittlungsvorschlägen?

    'Checkt' z.B. das Jobcenter regelmäßig ab, wie es mit der Bewerbung steht?

    Wird z.B. auch dem JC übermittelt, dass ich zu einem ggf. Vorstellungsgespräch eingeladen wurde?

    LG

  • Es kann durchaus mal passieren, dass der Arbeitsvermittler nachfragt, ob Herr XY sich tatsächlich beworben hat. Passiert eher selten und wenn meist bei Verdacht auf NichtBewerbung. Ob und wie weit das Bewerbungsverfahren ist wird nicht überprüft, genau so wenig werden Einladungen zu Vorstellungsgesprächen übermittelt.

    Nachweislich bewerben solltest du dich auf die Vermittlungsvorschläge trotzdem, ansonsten könnte man dir das zum Nachteil auslegen.

    Allerdings kann dies regional und je nach Arbeitsvermittler durchaus auch anders sein.

  • Das wäre meine nächste Frage:
    In meinen 'Hauptbewerbungen', welche an Arbeitsgruppen bzw. Universitäten versendet werden, erwähnen ich natürlich meine Kenntnisse aus den bisherigen Arbeiten (sowas wie Modellierung und Berechnung in einem Quark-Gluon-Plasma, Quantenfeldtheorien, ...).
    Dies ist natürlich alles andere als 'alltagsnützlich' und umfasst nichtmal im Ansatz die Kenntnisse der meisten Stellen in der Jobbörsendatenbank.
    Wenn ein Arbeitgeber (Vermittlungsvorschlag) nun eine solche Bewerbung von mir erhält, wird dieser wohl staunen lol .
    Besteht die Pflicht eine -sinnvolle- Bewerbung im Rahmen der Stellenausschreibung zu erstellen/verfassen.
    Bekommt das JC ggf. eine Rückmeldung, wenn eine nicht passend/konforme verfasste Bewerbung (oder eine 0815 Bewerbung) meinerseits versendet wurde?

    LG

  • Besteht die Pflicht eine -sinnvolle- Bewerbung im Rahmen der Stellenausschreibung zu erstellen/verfassen.

    Bekommt das JC ggf. eine Rückmeldung, wenn eine nicht passend/konforme verfasste Bewerbung (oder eine 0815 Bewerbung) meinerseits versendet wurde?


    Hast du eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben und musst du deinem Arbeitsvermittler die Bewerbungen vorlegen?

    In welche Richtung geht dein Studium? AtomPhysik bzw. in welchen Branchen suchst du? Medizintechnik?

  • In der Eingliederungsvereinbarung steht niedergeschrieben, dass ich drei Bewerbung meinerseits pro Monat versendet muss und diese dokumentieren soll (da gibts sonen komischen Zettel).

    Ich meine mit:

    Besteht die Pflicht eine -sinnvolle- Bewerbung im Rahmen der Stellenausschreibung zu erstellen/verfassen.Bekommt das JC ggf. eine Rückmeldung, wenn eine nicht passend/konforme verfasste Bewerbung (oder eine 0815 Bewerbung) meinerseits versendet wurde?

    LG

    Dies bezieht sich auf die Bewerbungen bzgl. der Vermittlungsvoschläge. Meldet sich ggf. der Arbeitsgeber bei einer nicht passend formulierten (oder halt einer 0815 Bewerbung) sich beim JC bzw. Betreuer [... halt Herr XYZ hat sich auf den Vermittlungsvorschlag mit einer 0815/unmotivierten Bewerbung beworben ...]

    Ich habe meinen Abschluss in der theoretischen Teilchenphysik gemacht.
    Das Verhalten von Materie unter extremen Bedingungen (z.B. in einem schwarzen Loch, Frühphase des Univerums, ...)
    In diesem Bereich möchte ich promivieren.

  • In meinen 'Hauptbewerbungen', welche an Arbeitsgruppen bzw. Universitäten versendet werden, erwähnen ich natürlich meine Kenntnisse aus den bisherigen Arbeiten (sowas wie Modellierung und Berechnung in einem Quark-Gluon-Plasma, Quantenfeldtheorien, ...).


    :D Suche dir unbedingt ein anderes Portal, als die Jobbörse. Die ist mit deinen
    Ansprüchen überfordert.

    Besteht die Pflicht eine -sinnvolle- Bewerbung im Rahmen der Stellenausschreibung zu erstellen.
    Bekommt das JC ggf. eine Rückmeldung, wenn eine nicht passend/konforme verfasste Bewerbung (oder eine 0815 Bewerbung) meinerseits versendet wurde?


    Ja, sonst gibt es eine Sanktion.

    In der Eingliederungsvereinbarung steht niedergeschrieben, dass ich drei Bewerbung meinerseits pro Monat versendet muss und diese dokumentieren soll (da gibts sonen komischen Zettel).


    :D Diesen komischen Zettel nennt man Bewerbungs-Nachweis. Da werden alle Bewerbungen,
    die du schreibst eingetragen.

  • :D Suche dir unbedingt ein anderes Portal, als die Jobbörse. Die ist mit deinen
    Ansprüchen überfordert

    Guter Witz ^^ ...
    Wie soll ich das bewerkstelligen, wenn mein Betreuer mir aus dieser Datenbank irgendwelche Vermittlungsvorschläge raussucht und zukommen lässt?

    Wie erwähnt, wird dort alles was Physik beinhaltet, über einen Kamm gerschert (Elektrotechnik, Maschinenbau, Softwareentwickler, irgendwelche Versicherungen, ...).

    Nur weil ich zur Zeit eine Honorardozententätigkeit nachkommen, bekam ich einen Vermittlungsvorschlag für eine Lehrertätigkeit übermittelt.
    Mir fehlt in diesem Bereich vorab schonmal die Geduld für Schüler in der Mittelstufe; eine pädagogische (Aus-) Bildung, ...

    LG

  • Guter Witz ...
    Wie soll ich das bewerkstelligen, wenn mein Betreuer mir aus dieser Datenbank irgendwelche Vermittlungsvorschläge raussucht und zukommen lässt?


    Dein Betreuer ist mit dir genauso überfordert, wie die Jobbörse. :D Bei jedem unpassenden
    Vermittlungsvorschlag sofort den Betreuer nerven und hinweisen, dass das nicht passt.

    Wie erwähnt, wird dort alles was Physik beinhaltet, über einen Kamm gerschert (Elektrotechnik, Maschinenbau, Softwareentwickler, irgendwelche Versicherungen, ...)


    Anderes Portal suchen und siehe oben.

  • Für meine Hauptbewerbungen nutze ich natürlich andere Quellen als die Jobbörse.

    Mich regt (auf deutsch gesagt) nur zur Zeit der Betreuer auf, welcher komplett überfordert ist und keinen Plan hat; letztlich irgendwas zusenden, damit er auf seine Quote kommt und nachweisen kann, er hat sich bemüht.

    LG

  • :) Nerven behalten, der Sachbearbeiter tut überforderter Weise nur seine Pflicht.
    Nochmal ein Gespräch vereinbaren, deine Fähigkeiten nochmal genau formulieren
    und immer wieder intervenieren bei unpassenden Vermittlungsvorschlägen.
    Meistens ist da eine Rückantwort an das JC bei. Die ausfüllen, wenn der
    Vermittlungsvorschlag total daneben. Zeitgleich regelmäßig die eigenen Bewerbungen
    als Nachweise einreichen.

  • Grundsätzlich musst du nur die Pflichten in der Eingliederungsvereinbarung erfüllen und dich zusätzluch auf Vermittlungsvorschläge bewerben, wenn die Vermittlungsvorschläge eine Rechtsfolgenbelehrung haben. Nur bei VV mit Rechtsfolgenbelehrung darf eine Sanktion bei Nichtbewerben erfolgen.

  • Alles klar ...
    Die Rechtsfolgenbelehrung bei VV stehen im Anhang bei meiner Eingliederungsvereinbarung.

    Auf die Stellen, welche 'Pi mal Daumen' passen würden (z.B. irgendwelche VV bzgl. physikalischen/mathematischen Erstellungen von Computersimulationen wo auch immer) ändere ich einfach von meiner Hauptbewerbung für die Universtäten/Arbeitsgruppen die ersten Zeilen ein wenig um und behalte den Rest bei.

    Da es sich meist eh um irgendwelche Ingenieurberufe handelt, werden die Arbeitgeber mir schon eine Absage erteilen bzw. sehen, dass sie mit mir nichts anfangen können, wenn in der Bewerbung etwas von Quark-Gluon-Plasma, Quantenfeldtheorien, ... steht ^^.


    Auf allen anderen VV, welche mit denen ich komplett nichts anfangen kann (z.B. Erfahrung in agilen und klassischen Softwareentwicklungsmethoden (Scrum, CMMi, SPICE) ... wtf ... nie was davon gehört!) sage ich meinem Betreuer bescheid, dass ich mich zwar bewerben möchte, aber auf Rückfrage (einfach mal telefonisch nachgefragt ^^) mit dem Arbeitgeber keine Erfahrungen in XYZ besitze.
    Kann ja keiner Belegen, dass ich theoretisch dort angefrufen habe ^^.


    LG

  • Zitat von DerC

    Die Rechtsfolgenbelehrung bei VV stehen im Anhang bei meiner Eingliederungsvereinbarung.


    Das ist erklärungsbedürftig. IdR. ist die Rechtsfolgenbelehrung an die Vermittlungsvorschläge angeheftet und nicht pauschal in der Eingliederungsvereinbarung erwähnt.

    Ist die RFB in der EinV erwähnt, was denkbar und wirksam sein könnte, wäre zumindest eine Regelung zur Kostenerstattung für die VV in der EinV zu treffen. Dann dürfte die Kostenregelung in Anbetracht des fortgeschrittenen Jahres noch nicht die möglicherweise vereinbarte Höchstgrenze erreicht haben.

  • Dann wäre sich wahrscheinlich auch zu bewerben.


    Ganz allgemein. Das Bundessozialgericht möchte bei Bewerbungen eine gewisse Ernsthaftigkeit erkennen. D.h. insgesamt sollten Form und Inhalt erkennen lassen, dass man sich ernsthaft auf die Stelle bewirbt. Von einem diplomierten Physiker, irgendwo zwischen Mitte 20 und Mitte 30 wird man hinsichtlich Inhalt und sprachlicher Ausgestaltung etwas mehr erwarten dürfen, als von einem 55-jährigen Fliesenleger, der zum ersten mal arbeitslos wird.


    Es ist nun manchmal so, dass der Arbeitsvermittler keine Ahnung hat von dem was man kann. Im Hinterkopf sollte man aber immer behalten, dass JEDE Möglichkeit zu nutzen ist, die die Hilfebedürftigkeit verringert oder entfallen lässt. Das wird im Ergebnis auch bedeuten, dass der Physiker Schafe schert, um weniger bedürftig zu sein.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!