ALG II Aufstockung und Anhörung Anrechnung Einkommen

  • Hallo erstmal,.....hoffe ich bin hier richtig (falls nicht, bitte verschieben) und hoffe ihr könnt helfen,....

    Lebe mit meiner Frau in einer BG seit 5 Jahren,.....seit 2 Jahren gehts nun beruflich vorwärts wenn man das so sagen darf.....Hartz4 beantragt,....lief bis zum Zeitpunkt als ich über eine zeitarbeiterfirma eingestllt wurde,.....1000€ Netto da keine Schichtzuschläge,......ein halbes Jahr später wurde ich in der Firma "befördert" und arbeite nun in der Herstellung,....Gehalt schwankt nun zwischen 1250-1350....je nach Schicht und Sonn+Feiertag,....meine Frau hat leider noch keine Arbeit, heisst, ich bin Aufstocker.....

    soweit so gut,..eben kam ein brief von der arge "Anhörung zur Aufrechnung",.....die denken wahrscheinlich ich habe mir das ausgesucht das mein gehalt schwankt, wollen nun wegen Überzahlung 956 euro haben......Laut Google könnten sie 10% abziehen von dem was wir noch von der ARGE bekommen--ist das richtig?
    Laut §43 haben wir nicht vorsätzlich oder fahrlässig "falsche" Angaben gemacht in Bezug auf die Schichten.------von 1000 auf 1300 ist schon ein Sprung auf dem Konto, aber wie gesagt ich habe mir das nicht ausgesucht...

    wie soll ich mich verhalten? Was kann im schlimmsten Fall auf uns zukommen?

    Vielen Lieben Dank!

    LG

  • Hallo,

    Was kann im schlimmsten Fall auf uns zukommen?

    ein Rückforderungsbescheid.

    Laut Google könnten sie 10% abziehen von dem was wir noch von der ARGE bekommen--ist das richtig?

    Jein. In bestimmten Fällen können auch 30% abgezogen werden. Da muß man erst mal abwarten, was das Jobcenter dann schreibt.


    wie soll ich mich verhalten?

    Viel kannst Du nicht machen, da die Überzahlung ja offensichtlich durch das schwankende Einkommen zustande kam und also durchaus berechtigt sein könnte. Wenn die Forderung also in der Höhe richtig ist, bringt die Anhörung nichts.

    Gruß!

  • Vielen Dank!!! Nein,..abstreiten tu ich da nix,...sicherlich habe ich es bezogen und es war zuviel für den Zeitraum,....die Frage die sich mich nun stellt,ist das alles so rechtens,..weil ich ja immernoch Geld von der Arge beziehe (geht zum vermieter) und meinem Gehalt ja trotzdem für 2 Personen reichen muss...

    LG

  • Vielen Dank!!! Nein,..abstreiten tu ich da nix,...sicherlich habe ich es bezogen und es war zuviel für den Zeitraum,....die Frage die sich mich nun stellt,ist das alles so rechtens,..weil ich ja immernoch Geld von der Arge beziehe (geht zum vermieter) und meinem Gehalt ja trotzdem für 2 Personen reichen muss...

    LG


    Falls du Überzahlungen in Zukunft vermeiden willst, lass ein höheres Gehalt anrechnen. Dann schickst du deinem Sachbearbeiter monatlich die Verdienstabrechnung zu und die zu wenig gezahlten Leistungen werden im nachhinein bewilligt. Alles in allem weniger Arbeit für den Sachbearbeiter und verständlicher für den Leistungsempfänger.

  • Also wenn ich das Recht verstehe ist die anhörung nur dazu da ob ich "gestehe" oder nicht? also zwecklos da sie die 10 bzw 30% so oder so einbehalten? Kann man dem gar nicht aus dem weg gehen??? Ich meine das gehalt für 2 pers. liegt ja trotzdem unterm existenzminimum.....

    also kann ich auf deutsch das schreiben ignorieren oder doch lieber antworten das im schlimmsten bzw besten fall nur 10% fällig werden...?

    Danke

  • Also wenn ich das Recht verstehe ist die anhörung nur dazu da ob ich "gestehe" oder nicht? also zwecklos da sie die 10 bzw 30% so oder so einbehalten? Kann man dem gar nicht aus dem weg gehen??? Ich meine das gehalt für 2 pers. liegt ja trotzdem unterm existenzminimum.....

    also kann ich auf deutsch das schreiben ignorieren oder doch lieber antworten das im schlimmsten bzw besten fall nur 10% fällig werden...?

    Danke


    Du erhälst aufstockend ALG II Leistungen bis zum vom Staat festgelegten Existenzminimum. In einem Monat hast du allerdings mehr bekommen, als dir zugestanden hätte, somit wird diese "Mehreinnahme" zurückgefordert. Wie @Corinna schon geschrieben hat, dann sind dies in der Regel 10 % der Regelleistung.

    Grundsätzlich kannst du den Betrag auch in voller Summe erstatten, wenn du das möchtest, dann lasse es mich wissen, denn das läuft ein wenig anders ab.


    Aber um sowas in Zukunft zu vermeiden, würde ich wie gesagt ein Schreiben aufsetzen, dass du Summe XY angerechnet haben möchtest, du die Verdienstabrechnung nach erhalt einreichst und um eine schnellstmögliche Nachberechnung bittest.

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