Deine Vermutung eine Steuerrückzahlung kann nicht angerechnet werden, wenn das Konto im Minus ist, ist falsch, denn das würde man gnadenlos ausnutzen können.
- Es handelt sich um mein ehemaliges, jetzt trotz Existenzbeendigung noch bestehendens Geschäftskonto
- Das Kernproblem ist, dass nicht um das Minus im Konto geht, sondern, dass ich nicht an die Steuerrücvkzahlung wegen Kreditlimitkürzung kann!!
Zentrale Frage ist doch hier, ob eine Kontoeinzahlung von fremder Seite, die nicht zur Verfügung steht, als Einnahme zu rechnen ist.
Hier hat es bei meinen neuerlichen Recherchen auch Urteile gegeben des Inhalts, dass Einnahmen als solche gelten, wenn eine Verfügung bei Kontoüberziehungen noch bei bestehendem Kreditrahmen möglich ist. Liege ich falsch, wenn ich einen Umkehrschluss ziehe und annehme, dass es keine Einnahme ist, wenn ich nicht über diese mehr verfügen kann?
Meiner Meinung nach ist das Thema der Verfügbarkeit nicht befriedigend geklärt.