Sperre oder Sanktion ALG II durch eigenständige Kündigung im mini Job

  • Hallo zusammen :)
    ich bin neu hier und habe viele fraaagen :/
    ich fange einfach mal an : ich habe gestern einen Job angenommen , den Vertrag habe ich mit Bauchschmerzen unterschrieben. Das ist eigentlich nicht das was ich machen wollte. Habe mich ehrilch gesagt etwas unter druck gesetzt gefühlt vom Jobcenter. Ich habe einen drei jährigen Sohn der grade in den Kindergarten gekommen ist. Mein Lebensgefährte Arbeitet und wir stocken auf. Jetzt nach der Elternzeit sagt mir das Jobcenter das ich mich um Arbeit bemühen muss.Gesagt getan. Aber mit dem was ich da jetzt habe bin ich richtig unglücklich. Von euch würde ich gerne wissen ob es eine sperre oder Sanktion gibt wenn ich den Job wieder kündige. Ich bin Quereinsteiger und habe ja auch eine Probezeit. Das was ich jetzt mache ist ein Mini Job auf 450 Euro Basis. Dankeschön im vorraus für Antworten

  • Ich würde dringend davon abraten den Job ohne vorherige Zustimmung des Jobcenters zu kündigen oder einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Im schlimmsten Fall wirst du alle gezahlten Geld- und Sachleistungen zurückzahlen müssen (Kostenersatz §34 SGB II). Also sprich vorher mit deinem Arbeitsvermittler über die Problematik.

  • Hallo :) Mein Abeitsvermittler hat zu mir gesagt: jaaa wenn der Job ihnen nicht gefällt dann Kündigen sie ihn wieder. Sie sind Quereinsteiger. Das hat sich für mich so einfach angehört. Aber jetzt nach vielen Gesprächen habe ich doch Angst was falsch zu machen. Habe schon überlegt mich krank schreiben zu lassen um irgendwie wieder aus dem Vertrag zu kommen

  • Was wäre denn der einfachste und beste weg wieder aus den Vertrag zu kommen ?? Meinen Arbeitsvermittler erreiche ich natürlich auch nicht:-/

  • Mein Abeitsvermittler hat zu mir gesagt: jaaa wenn der Job ihnen nicht gefällt dann Kündigen sie ihn wieder.


    Sowas muss man sich zwingend schriftlich geben lassen, denn ansonsten drohen Sanktionen und/oder Kostenersatz.

  • Nach gefühlten 100 versuchen meinen Arbeitsvermittler zu erreichen, habe ich dann endlich den erlösenden Rückruf erhalten. Habe Ihm meine Lage erklärt und habe dabei angefangen zu Heulen ( schäm ). Ich sollte die Kündigung noch heute einreichen bei der Firma oder mit denen reden ob sie mit einen Aufhebungsvertrag einverstanden sind. Und ich sollte mir keine sorgen machen es gibt keine Sanktion oder Rückerstattung bzw Sperre. In diesem oder meinen Fall. Habe jetzt alles erledigt und für nächste Woche einen Termin bei meinen A.vermittler.Um zu besprechen was denn sonst noch so für mich in frage kommen würde.

  • Eine mündliche Zusage reicht nicht aus, du musst es dir schriftlich geben lassen ! Ohne schriftliche Zusage keine Kündigung und keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben.

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