Nach 8 Monate ALG II beantragen - Umzug in anderes Bundesland

  • Gutem Tag , ich bräuchte mal eure Hilfe .

    Ich habe vor meine Arbeitsstelle aufgrund privater Probleme nach 8 Monate zu kündigen , also aktuell arbeite ich noch dort .
    Ich habe vorher auch kein komplettes Jahr gearbeitet, also steht mir alg1 nicht zu .
    Aktuell wohne ich im Bundesland Sachen , kann ich mich auch in einem anderen Bundesland
    arbeitslos melden ? bzw steht mir dann Alg2 zu ?
    Nicht das ich mir von meinen ersparten eine Wohnung miete , die dann nicht vom Amt übernommen wird.
    Würde nämlich gerne wieder zur meiner Familie ziehen die aber in baden Wüttenberg wohnt .

    Könnt ihr mir vielleicht da weiter helfen ?

    Grüße Sichel32

  • Hallo,

    wenn du deine Hilfebedürftigkeit selber herbeiführst, besteht kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Zwar würden dir möglicherweise Gelder ausgezahlt werden, doch diese müsstest du gem. § 34 AGB II komplett zurückzahlen.

    Daher mein Tipp:
    In der Umgebung deiner Familie einen Job suchen, kündigen und umziehen. Wenn du dann für ein oder zwei Monate ins ALG II fällst, dürfte es meiner Meinung nicht als Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit angesehen werden.

    Ist dein Arbeitsvertrag denn befristet oder unbefristet?

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