Anlage VE - Arbeitslosengeld II
Anlage zur Überprüfung, ob eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
(„eheähnliche Gemeinschaft”) vorliegt (zu Abschnitt 2.2 des Hauptantrags)
Anlage zur Überprüfung, ob eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
Die Beweislast obliegt den betroffenen Paaren diese Vermutung einer
eheähnliche Gemeinschaft/Einstehgemeinschaft zu widerlegen.
Die bloße Behauptung alleine reicht nicht aus.
Es müssen Nachweise getrennter Lebens- und Wirtschaftsbereiche erbracht
werden. Deshalb ist die Anlage VE zusätzlich zum Hauptantrag ALG II
auszufüllen.