Jobcenter will Mietrückstand von ALG II Regelsatz einbehalten

  • Hallo,

    ich hoffe ihr könnt mir helfen...

    Ich habe einen kleinen Mietrückstand (der letztlich durch eine fehlerhafte Abrechnung des Jobcenters entstanden ist).

    Nun hat sich mein Vermieter direkt an das Jobcenter gewandt und diese Summe "eingefordert". Das Jobcenter schrieb mir nun, ich solle das mit dem Vermieter klären, andernfalls würde der Mietrückstand ratenweise an den Vermieter überwiesen.

    Ich frage mich, ob das Jobcenter bererchtigt ist, so zu handeln.

    Viele Grüsse

    N.

  • Hallo,

    der letztlich durch eine fehlerhafte Abrechnung des Jobcenters entstanden ist

    wenn das so ist, müßtest ja Du oder Vermieter die ausstehenden Gelder durch eine fehlerhafte Bearbeitung bereits vom Jobcenter erstattet bekommen haben und an Dich keine Rückforderungen gestellt werden.

    Oder hat der Rückstand nichts mit der Abrechnung des Jobcenters zu tun?

    Gruß!

  • Das ist mit dem Jobcenter leider noch nicht abschliessend geklärt. Ich wollte nur nicht den Verdacht aufkommen lassen, ich würde die Miete "versaufen", daher erwähnte ich den prinzipiell zugrunde liegenden Fehler des Jobcenters ;)

    Die Frage ist nur, ob das Jobcenter berechtigt ist, mir vom Regelsatz, ohne mein Einverständnis dafür zu bekommen, Geld einzubehalten und damit den Mietrückstand abzuzahlen?

  • 50 Euro pro Monat. Der Rückstand beträgt effektiv 200 Euro.

    Ist meine Frage irgendwie unverständlich? ;) Das Jobcenter spielt sich als mein Treuhänder/Vormund auf, das finde ich bedenklich. Hat das Jobcenter die Berechtigung dazu "mein" Geld einzubehalten - um es an die Vermieterin auszuzahlen? Das kommt ja einer Lohnpfändung gleich...

  • Hallo,

    Ist meine Frage irgendwie unverständlich?

    ja. Es geht eigentlich doch nicht darum, ob sich das Amt Dir gegenüber als "Vormund" aufspielt, sondern darum, daß Deine Mietschulden beglichen werden. Oder ist Dir die vermeintliche "Vormundschaft" wichtiger als eine Bereinigung gegenüber dem Vermieter mit allen evtl. Konsequenzen?

    Grundsätzlich sind die Kosten der Unterkunft in Deinem Regelsatz enthalten. Entstehen Mietschulden durch Dein Verschulden - und davon ist erst mal auszugehen - kann das Jobcenter durchaus diese von sich aus übernehmen und mit deinem Regelsatz verrechnen.

    Die Frage wäre, ob die 50 € angemessen sind. Mangels konkreten Angaben zu deiner Situation kann ich das nicht einschätzen.

    Das kommt ja einer Lohnpfändung gleich...

    Nein, kommt es nicht. Es geht hier nicht um irgendwelche Privatschulden, sondern um die Vorsorge vor weiteren mietrechtlichen Konsequenzen.

    Mal ganz ehrlich: manch meiner Klientel wäre dankbar für eine solche rigide Maßnahme des Jobcenters gewesen. Hätte sie das dann doch vor einer Obdachlosigkeit bewahrt.

    Aber das nur nebenbei.

    Hat das Jobcenter die Berechtigung dazu "mein" Geld einzubehalten

    "Dein" Geld umfaßt auch die Kosten der Unterkunft. Zwar schreibst Du etwas merkwürdig von einem etwaigen Verschulden des Jobcenters bei der Mietzahlung, aber im Augenblick ist das nicht bis zu einem erfolgreichem Widerspruchsbescheid oder einer erfolgreichen Klage interessant. Du hast trotz der Zahlung der KdU Mietschulden - nur das ist entscheidend.

    Gruß!

  • Ist meine Frage irgendwie unverständlich? ;) Das Jobcenter spielt sich als mein Treuhänder/Vormund auf, das finde ich bedenklich. Hat das Jobcenter die Berechtigung dazu "mein" Geld einzubehalten - um es an die Vermieterin auszuzahlen? Das kommt ja einer Lohnpfändung gleich...

    Grundsätzlich kann deine Miete von Amtswegen auch direkt an den Vermieter gezahlt werden. Dies wird meist dann gemacht, wenn der ALG II Empfänger desöfteren Mietrückstände aufweist und eine zweckentsprechende Verwendung des Geldes nicht sichergestellt ist. Dies ist in § 22 SGB II geregelt.

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