ALG II als Selbständige - muss ich dem Jobcenter mitteilen, wenn ich einen Berufsunfähigkeitsantrag stelle

  • Hallo,

    dies ist mein erster Eintrag und ich hoffe, er ist an der richtigen Stelle gelandet und ich drücke mich verständlich aus:-)


    Ich bekomme seit 1,5 Jahren als Selbständige Hartz 4/ Aufstockung.
    Da ich seit mehreren Jahren gesundheitliche Probleme habe, die leider
    nicht besser, sondern immer stärker werden, möchte ich einen BU Antrag
    bei meiner privaten Versicherung stellen.


    Ich kann meinen Beruf in dem geringen Umfang, wie ich ihn jetzt betreibe, gut
    ausüben. Wenn ich mehr Kunden und Aufträge bekomme und wieder Vollzeit
    arbeiten müsste, würde es gesundheitlich schwierig.


    Bin ich verpflichtet, dem Jobcenter mitzuteilen, dass ich den BU Antrag
    stelle? (Falls ich in Zukunft Leistungen von der Versicherung bekomme,
    würde ich dies natürlich melden. Aber muss ich die Antragstellung an
    sich auch mitteilen, auch wenn völlog unklar ist, ob ich die Leistungen auch bekommen werde?)


    Ganz vielen Dank!

  • Die Leistungen der BU würden auf die ALG II Leistungen angerechnet werden.

    Obwohl nicht bekannt ist, ab wann und ob überhaupt Leistungen von BU gezahlt werden, solltest du dies deinem Sachbearbeiter mitteilen. Dieser würde vermutlich nur einen Erstattungsanspruch an die BU stellen, sodass es zu keiner Überzahlung bei den ALG II Leistungen kommen kann.

    Evtl. könnte noch eine Überprüfung stattfinden, ob du täglich mindestens drei Stunden erwerbsfähig bist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!