ALG-2 nachträglich ausbezahlt bekommen

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    folgender Sachverhalt:

    Die Familienkasse fordert von mir 2280€ zurück, da diese der Ansicht ist ich hätte 1 Jahr lang nicht den Anspruch auf Kindergeld gehabt.
    Ich habe bereits Einspruch eingelegt und dieser ist noch in Bearbeitung.

    Nehmen wir an, ich müsste das Geld zurück bezahlen.. wäre es dann möglich, dass das JobCenter mir nachträglich das Geld ausbezahlt, was man mir nicht ausgezahlt hat, weil ich das Geld von der Familienkasse bekommen habe?

    Beispiel:

    01.01.16 bis 01.01.17 = Monatlich 630€ von Jobcenter + 190 € von Kindergeld

    Wenn ich kein Anrecht auf die 190€ gehabt habe, kann das JobCenter mir dann das Geld nachzahlen was mir zustand OHNE das Kindergeld anzurechnen?
    In dem Fall ~ 160€ *12 = 1920€

    Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

    Gruß

  • Ich hätte keine Nachweise eingereicht, die bestätigen, dass ich mich um eine Ausbildung bemüht habe.

    Das habe ich deswegen nicht getan, weil ich nicht wusste, dass ich nicht ausbildungssuchend gemeldet bin und auch kein Schreiben bekommen habe, wo man diese einfordert. Als ich dann kein Kindergeld mehr bekommen habe , habe ich alles eingereicht was ich noch hatte und Einspruch eingelegt.

  • Hallo,

    weil ich nicht wusste, dass ich nicht ausbildungssuchend gemeldet bin

    natürlich wußtest Du das - denn diese Meldung hättest Du schließlich selbst bei der Arbeitsagentur machen müssen.

    und auch kein Schreiben bekommen habe, wo man diese einfordert.

    Wieso sollte jemand etwas schreiben, wenn er nicht weiß, daß Du ausbildungssuchend bist?

    Auch unklar ist mir, warum die Familienkasse etwas von Dir zurückfordert. Du bist nicht der Kindergeldberechtigte, sondern Deine Eltern - weswegen eigentlich an diese eine entsprechende Forderung erfolgen müßte.

    Wie auch immer: Du kannst nicht damit rechnen, daß das Jobcenter quasi Deine Schulden übernimmt und rückwirkend für ein Fehlverhalten Deinerseits aufkommt. Es gibt eine Menge Urteile in ähnlichen Fällen, die fast immer einen solchen Anspruch gegen das Jobcenter verneint haben.

    Da wir aber kein Rechtsforum sind, würde ich den Gang zu einem Anwalt empfehlen.

    Gruß!

  • Ich hatte eine bessere Idee, als mein Geld an einen Anwalt zu vergeuden. Ich habe einfach dort angerufen und meine Situation ruhig und gewissenhaft geschildert.
    Und ja , der Betrag wird verrechnet und ich muss nurnoch ca. 300€ bezahlen.

    Schöne Grüße

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