• Hallo an die Wissenden

    Meine Mutter ist gestern verstorben. Sie hat ein Konto mit 5.000€, sonst eigendlich nichts.
    Sie lebte in einer Wohnung, die wir vor 2 Monaten gekündigt hatten, weil sie ja erst durch uns und dann später im Hospiz gepflegt wurde.
    Meine Frage:
    Verlangt das Jobcenter den (die) Kontoauszüge von meiner Mutter.
    Jetzt muss von dem Konto die Beerdigung gezahlt werden.
    Dann geht noch einmal Miete ab.
    Außerdem sollte die Wohnug gemalert und Endgereinigt durch eine Firma werden.
    Ich weiß nicht wie das mit Rente ist, ob Rente im Voraus gezahlt wird, im Nachhinein oder dann nur Anteilmäßig.
    Ergo, ich weiß nicht ob nochmal eine Rentenzahlung eingeht, welches die Kontosumme nochmals um 1.000€ anhebt
    Sie hat verfügt (mündlich) dem Hospiz eine größere Spende im Todesfalle zukommen zu lassen.
    Den Rest sollten sich die Enkel teilen.
    Leider habe ich das nicht schriftlich, es kam so plötzlich
    Die Hospizspende könnte ich belegen. Aber erkennt die Arge das an, ich verschenke ja Erbe.
    Schulden zahlen zählt ja auch nicht.
    Verlässt sich die Arge auf mein Wort, das der Rest an die Enkel gehen soll. Verschenke ich da nicht auch Erbe.
    Außerdem könnte ich behaupten das Konto hätte nur 5.000€.
    Wie verhält sich die Arge in einem solchen Fall.

    Danke im Voraus

  • Hallo,

    mein Beileid.

    Verlangt das Jobcenter den (die) Kontoauszüge von meiner Mutter.

    Nein. Oder war sie ALG-II-, Sozialhilfe- oder Grundsicherungsempängerin?

    Ich weiß nicht wie das mit Rente ist, ob Rente im Voraus gezahlt wird

    Sie wird rückwirkend gezahlt.

    Den Rest sollten sich die Enkel teilen.

    Sind das Deine Kinder und leben sie bei Dir?

    Außerdem könnte ich behaupten das Konto hätte nur 5.000€.

    Ganz schlechte Idee.

    Gruß!

  • Danke Corinna für die schnelle Antwort.

    zu 1 Meine Mutter bezog ganz normale Rente, hatte mit der Arge noch nie was zu tun.
    zu 2 Also wird Ende Oktober noch mal Rente gezahlt. Anteimäßig (also nur bis zum Sterbetag im Okt) oder voll.
    zu 3 Meine Schwester und ich sind die Erben. Meine Schwester arbeitet (hatte auch noch nie was mit Arge zu tun) und ich bin Aufstocker
    Wir haben jeweils 2 Kinder (also sind es 4 Enkel)
    Alle Kinder leben nicht mehr bei ihren Eltern, Alle Kinder haben Arbeit (wenn teilweise auch nicht so gut bezahlte)
    zu 4 Das ist der Punkt. Habe mich vielleicht schlecht ausgedrückt. Ich könnte ja auf dem Amt behaupten es sind nur 5.000€ auf dem Konto, in wirklichkeit aber sind es vielleicht 50.000€.
    Glaubt man mir, wenn ich sage 5.000 oder will man einen Nachweis (Kontoauszzug) oder Kontoauszüge um vielleicht zu sehen ob wir uns im Vorfeld bereichert haben, meine Mutter beklaut haben. Wir Hartz 4 Empfänger sind ja allo so schlecht Leute.
    Nein, es geht mir darum, ich möchte kein Geld von meiner Mutter. Wollte ich schon damals nicht, als ich sie gepflegt habe.
    Unsere Kinder sollen nach dem letzten Wunsch das Restgeld erhalten.
    Ich habe nur Angst, die Arge sagt "das geht nicht, das Geld fließt ihnen als Erbe zu und muss als Einkommen verwertet werden".
    Ich falle aus Hartz 4 und verliere vielleicht noch meine SOTA Maßnahme.
    Wie kontrolliert die Arge dann die Höhe des Kontostandes meiner Mutter.

    Grüße zurück

  • Hallo,

    Anteimäßig (also nur bis zum Sterbetag im Okt) oder voll.

    Voll.

    Ich könnte ja auf dem Amt behaupten es sind nur 5.000€ auf dem Konto, in wirklichkeit aber sind es vielleicht 50.000€.

    Das wäre dann Betrug. Zumal Du für das Verfügen über das Konto ja eventuell auch einen Erbschein benötigst, in dem dann zu hinterlassende Erbe wertmäßig anzugeben ist.

    Glaubt man mir, wenn ich sage 5.000 oder will man einen Nachweis (Kontoauszzug) oder Kontoauszüge um vielleicht zu sehen ob wir uns im Vorfeld bereichert haben,

    Das kann ohne Erbschein schon durchaus sein, muß aber im Einzelfall abgeklärt werden. Die reine Behauptung, daß es sich um 5.000 € handele, ist jedoch nicht ausreichend.

    Unsere Kinder sollen nach dem letzten Wunsch das Restgeld erhalten.

    Ohne Testamant wird das nichts werden. Erbberechtigt sind primär die Verwandten 1. Grades, also Du und Deine Schwester.

    Gruß!

  • Hallo Corinna,

    ich brauch definitiv einen Erbschein ?
    Kann ich das Erbe auch ausschlagen ? Hintergrund Die Enkel erben, oder meine Schwester regelt nach dem Willen meiner Mutter.
    Was ist, wenn meine Schwester (kontozugangsberechtigt) alles Geld runterholt und so verteilt wie meine Mutter es wollte.
    Dann ist ja garnichts mehr mit Erbe. Also auch kein Erbschein.
    Wird der Erbschein nach der Beerdigung beantragt ? Hintergrund, eine gute Beerdigung, was teurer, als von der Arge dezidierten Billigen.
    Wird nicht das Konto auch gesperrt ?
    Was ist dann mit der noch ausstehenden Mietzahlung ? Was mit der Wohnungsrenovierung ?

    Fragen über Fragen

    Grüße zurück

  • Hallo,

    ich brauch definitiv einen Erbschein ?

    ja - spätestens dann, wenn Du auf das Konto der Mutter zugreifen willst.

    Kann ich das Erbe auch ausschlagen ? Hintergrund Die Enkel erben, oder meine Schwester regelt nach dem Willen meiner Mutter.
    Was ist, wenn meine Schwester (kontozugangsberechtigt) alles Geld runterholt und so verteilt wie meine Mutter es wollte.

    Du kannst es ausschlagen. Was aber dann nicht den Zugang aus einem Erbe für Deine nicht erbberechtigten Kinder erklären würde.

    Wird nicht das Konto auch gesperrt ?

    Gesperrt wird es nicht.

    Was ist dann mit der noch ausstehenden Mietzahlung ? Was mit der Wohnungsrenovierung ?

    Was soll damit sein? Die Mietzahlung kann aus der Rentenzahlung beglichen werden und die Endreinigung wird ja wohl kaum 5.000 € kosten.

    Das ganze Thema gleitet so langsam in Richtung " Wie kann ich eine Anrechnung meines Erbes auf meinen ALG-II-Anspruch verhindern" ab. Dafür stehe ich nicht zur Verfügung.

    Gruß!

  • [Blockierte Grafik: http://www.smilie-harvester.de/smilies/Schilder/014.gif] im Forum und mein Beileid! Jetzt beenden wir hier mal den wirren Panik-Trip
    und wenden uns den Fakten zu.

    Meine Mutter ist gestern verstorben. Sie hat ein Konto mit 5.000€, sonst eigendlich nichts.


    Dann wird dieses Geld auf dem Konto für die Beerdigung und noch zu zahlende Kosten
    benötigt und ist deshalb nicht anzutasten. Dieses Konto bleibt auch bis zur Erledigung
    aller Verbindlichkeiten bestehen und jede Zahlung ist von diesem Konto zu leisten. Von
    dem Konto werden nur alle Zahlungen geleistet. Ansonsten ist dieses Konto tabu! Bargeldabhebungen ebenfalls!

    Wer hat die Kontovollmacht zu dem Konto? Bitte alle Fragen von mir beantworten!

    Ergo, ich weiß nicht ob nochmal eine Rentenzahlung eingeht,


    Der Rentenanspruch endet mit Ablauf des Todesmonats. Darüber hinaus gezahlte
    Beträge werden vom Geldinstitut zurückgefordert. Bitte sofort der Deutschen
    Rentenversicherung den Tod mitteilen. Wer übernimmt die Beerdigung, deine Schester,
    oder du?


    Du möchtest erst mal überhaupt nichts, außer dein Mutter unter die Erde bringen. Da Bargeldabhebungen vom Konto tabu sind, ist es überhaupt kein Thema das Geld
    irgendwohin zu verteilen. Erst die Beerdigung und ausstehende Verbindlichkeiten
    bezahlen, auf dem Kontoauszug jede einzelne Zahlung nachweisbar und
    kein Zufluss auf dein Konto. Da nicht klar ist, was überhaupt über bleibt, wenn
    Alles bezahlt ist, kann man den Zufluss erst dann melden, wenn Summe X feststeht,
    aber dann sofort und ohne Umweg.

    Meine Frage:
    Verlangt das Jobcenter den (die) Kontoauszüge von meiner Mutter.
    Jetzt muss von dem Konto die Beerdigung gezahlt werden.
    Dann geht noch einmal Miete ab.


    Was hast du mit dem Jobcenter? Deine Mutter hatte Rente, keine Sozialleistungen.
    Bleib einfach von dem Nachlass-Konto weg, dass ja noch auf deine Mutter läuft
    und lasse es als Nachlass-Konto weiterlaufen, falls du die Kontovollmacht hast. :?:
    :!: Am Besten lässt du Alles deine Schwester machen, die keine Leistungen hat. Dann
    kommen auch die Probleme erst, wenn bei dir tatsächlich überhaupt ein Zufluss
    stattfindet. Beerdigungen sind nämlich je nach Region sehr teuer. Wer weiß, ob
    überhaupt was über bleibt und wie viel?

    Falls noch mehr gute Ratschläge benötigt werden, immer gerne!

  • Danke Corinna,

    ich wollte niemals in diese Richtung.
    Wenn das Konto nicht gesperrrt wird, können ja Miete und Endreinigung, welche hoffendlich weit unter 5.000€ kosten, weiterhin vom Konto abgehen.
    Eine Größere Summe soll ja auch als Spende ans Hospiz, würde also auch funktionieren.
    Ich ging davon aus, das dass Konto gesperrt würde, dann wäre Miete und Endreinigung erstmal aus eigener Tasche zu zahlen. Davor hatte ich Angst.
    Nein, es soll schon alles seine Richtigkeit haben.
    Wenn die Beerdigung, die Spende, die Miete und die Endreinigung bezahlt sind, wird sowieso nicht mehr viel da sein.
    Ich beantrage dann einen Erbschein und selbst wenn ich etwas erbe und die Arge die Zahlung einstellt, werde ich das Erbe an meine Kinder weiterleiten, nach dem Wunsch meiner Mutter.
    Durch die Maßnahme werde ich schon mit der Minderzahlung der Arge klarkommen.

    Also vielen Dank nochmals

    Gut das es solche Foren gibt

  • Hallo Grace,

    habe deinen Beitrag zu spät gesehen.
    Hatten wir nicht schon mal kontakt bei meiner letzten Frage an das Forum. Da ging es um "wann gehört meine pflegebedürftige Mutter zur Bedarfsgemeinschaft".
    Meine Schwester hat die Kontovollmacht. Ich glaube ich stehe auch mit drauf, habe mich aber nie dafür interessiert.
    In unserer Fam. macht meine Frau die Finanzen. Die Frauen können das einfach bersser.
    Und ja, bis dato wurde Bargeld vom Konto abgehoben. Immer mal größere Summen als Spende für das Hospiz, ist auch belegbar.
    Für Medikamente wurde was geholt, das lässt sich schwerer nachweisen.
    Zum Leben für meine Mutter ebenso, das lässt sich garnicht nachweisen.
    Meine Mutter war noch sehr Mobil. Friseur, Fußpflege usw wurden regelmäßig wargenommen.
    Letzten wurde ihre Geburtstagsfeier in einem Cafe gefeiert, billig war das nicht.
    Mit anderen Worten, Geld wurde verwendet, hat mich aber nicht interessiert.
    Wenn die Arge nun die Kontoauszüge sehen will, kann es Probleme geben, deshalb meine Sorge.
    Dann stand noch die Kontosperrung im Raum, was scheinbar auch nicht ist, also gehen alle Zahlungen weiterhin ab.
    Den letzten Wunsch meiner Mutter, Spende ans Hospiz und den Rest an die Enkel bekommen wir auch noch hin.
    Stimmt, es war ein Paniktrip. Ich stehe auch noch neben mir.

    Wie gesagt toll das es solche Foren gibt
    schönen Abend noch

  • Hatten wir nicht schon mal kontakt bei meiner letzten Frage an das Forum. Da ging es um "wann gehört meine pflegebedürftige Mutter zur Bedarfsgemeinschaft".


    :) Hatten wir, deshalb auch meine deutlichen Worte. Ich wollte deine Verwirrung
    unterbrechen und dich zum Nachdenken bewegen.

    Meine Schwester hat die Kontovollmacht. Ich glaube ich stehe auch mit drauf, habe mich aber nie dafür interessiert.


    Dann interessiere dich bitte dafür, ob du da auch Kontovollmacht hast. Falls nicht, überlasse deine
    Schwester die Abwicklung. Dann gibt es auch vorläufig keine Probleme.

    Und ja, bis dato wurde Bargeld vom Konto abgehoben.


    Ab Todestag ist das Konto tabu für Barabhebungen! Niemand geht an das Geld!

    Wenn die Arge nun die Kontoauszüge sehen will, kann es Probleme geben, deshalb meine Sorge.


    Wenn du in deinem Wirrkopf dich an meine Empfehlungen hältst, will die Arge erst mal nichts.
    Weil du eventuell keine Kontovollmacht hast, sofort abklären und auch nicht an das Konto gehst.
    Lasse die Finger da weg, Schwester agieren lassen und abwarten!

    Den letzten Wunsch meiner Mutter, Spende ans Hospiz und den Rest an die Enkel bekommen wir auch noch hin.


    Überlasse das deiner Schwester und sprecht euch ab. Erst alle Verbindlichkeiten
    und die sind auf Kontoauszügen sichtbar, nachweisbar. Keine Barabhebungen
    ab Todestag. Ist das angekommen?

  • Danke Grace,

    ich hab nochmals drüber geschlafen, wenn auch sehr schlecht.
    Es uferte gestern doch ganz schön aus. Kurz zuvor war die Diskusion bei uns in der Familie und wie das immer ist, Keiner weiß was, alle machen mit.
    Da war von Kontosperrung bis Beerdigung aus eigener Tasch zahlen alles dabei. Das kann einem schon Angst machen.
    Dann will man doch den letzten Willen der Mutter erfüllen. Wir hatten nichts schriftlich festgehalten weil wir annahmen noch alle Zeit der Welt zu haben. Sie war noch so agil, war frühmorgens duschen, half dann beim Frühstück eindecken...legte sich nach dem Mittagessen wie immer zum Mittagsschläfchen und schlief dann für immer ein. Ich glaube ich komm da nie drüberweg.


    Du hast recht, wir machen das so. Wie ich damals schon schrieb, nie würde ich Geld von meiner Mutter nehmen
    und ja Corinna, wenn ich das so lese, es ging in Richtung "wie kann ich...
    Aber wie ich schon mitteilte, ich wollte mich keinesfalls bereichern. Es war nur die Angst, Konto gesperrt, Beerdigung vielleicht selber zahlen, und was noch so kommt. Dann erben, Kontoauszug vorweisen, ah...
    Dann erbe teilen, dann Einstellung der Zahlung für ein Jahr.
    Und wie erfülle ich jetzt den letzten Wunsch.
    Wenn es nun so kommt, das alle Verbindlichkeiten vom Konto abgehen und ich eine kleine Restsumme erbe und die Zahlung desshalb für zwei drei Monate eingestellt werden, dann ist es ok.
    Wie gesagt, das Erbe geht dann an meine Kinder, ein paar Monate komm ich schon klar, dank der Maßnahme

    Heute wollen wir uns beim Bestatter treffen und dannach kläre ich das mit der Kontovollmacht

    Einen schönen Tag noch

  • :?: Von wie viel Geld reden wir hier eigentlich? ?( Bei 5.000 Euro bleibt nach Ausgleich
    aller Verbindlichkeit, Beerdigung und Sonstiges, doch kaum etwas übrig. :?: Was machst du
    hier eigentlich für eine Panik! Regel erst Alles und lasse das deine Schwester machen, die
    keine Sozialleistungen bekommt. Bleibe von dem Nachlass-Konto, schrieb ich gestern schon
    und gut ist das. Wenn Alles geklärt ist, dann kann man sich über eventuell Summe x
    Gedanken machen. Aber du brauchst dich doch jetzt nicht schon vorher total verrückt
    zu machen. Beruhige dich mal jetzt und wenn es neue Probleme gibt, dann melde dich.

  • Hallo Grace,
    eine neue, blöde Situation.
    Meine Schwester ist NICHT Kontobevollmächtigt. Meine Schwester wohnt ca 250 km entfernt. Ich habe gestern mit ihr telefoniert.
    Nur meine Frau und ich haben Kontozugang. Meine Schwester hatte immer mal die EC Karte meiner Mutter um Bargeld für meine Mutter, Barspende für das Hospiz und teilweise für sich (Tankgeld, 500 km pro Wochenende, mit wissen meiner Mutter) abzuheben.
    Meine Frau hat den Kontozugang, weil ich damal oft auf Montage war.
    meine Schwester konnte den Bestattertermin nicht warnehmen, desshal hab ich alles in Auftrag geben müssen.
    Wie verhalte ich mich nun gegenüber der Arge. Den Tod gleich anzeigen, mitsamt der Kontosumme. oder warten, erst Beerdigung, Miete, Renovierung, Endreinigung abgehen lassen ?
    Meine Schwester berichtete mir auch, meine Mutter hätte gern eine Spendensumme von 3000€ gehabt.
    In einem anderen Forum schrieb man, die Spende würde vom JC nicht anerkannt, obwohl per Überweisung und Spendenquittung.
    Man meinte Beerdigung, Miete, Renovierung, Endreinigung, (Schulden) ja, aber Spende ist verschenktes Erbe, oder so.
    Nun 5200 sind jetzt noch, dann noch mal Rente, dann noch mal Kaution, jetzt sind noch Beiträge "nach dem Todestag" draufgekommen, Guthaben von Telefonanbieter. Ich rechne mit 7000
    Abgehen Beerdigung, geschätzt 3000, Miete 500, Renovierung keine Ahnung 200, Endreinigung 300 ?.
    Dann sind noch 3000 über. Das wäre genau die Spende.
    Nur, wenn das JC die nicht anerkennt, ist es Erbe. Für jeden also 1500. Entweder ich kann dann meinen Teil nicht spenden oder wenn die Spende schon weg ist, wird es finanziell hart.
    1500 auf 6 monate. Jetzt bekomme ich ca 200 vom JC, dh es wird noch länger.
    Und meinen Kindern kann ich dann auch nichts mehr geben.
    Wie gesagt, ich will das Geld nicht, der letzte Wunsch meiner Mutter ist mir heilig, aber wenn es so viel wird kann ich das nicht überbrücken

    Ich komme durch den finaziellen Mist nicht zum Trauern

    Trotzdem eine schönen Tag noch

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!