ALG II - Schweigepflichtentbindung gefordert - Zur Überprüfung der Arbeitsfähigkeit

  • Hallo,
    heute hatte ich einen Termin bei der beratenden Ärztin des JC.
    Zu diesem heutigen Termin wurde ich eingeladen, nachdem ich die Entbindung der Schweigepflicht für diverse Ärzte verweigert hatte.
    Meiner SB hatte ich ja vor einigen Wochen geschrieben, dass, wenn sie Zweifel an meiner Arbeitsfähigkeit hat, sie einen Termin bei der beratenden Ärztin für mich anberaumen soll.
    Nun war ich heute beim Termin, habe, so gut es geht, alle Fragen beantwortet, und dann hat mir die beratende Ärztin gesagt, sie bräuchte eine Schweigepflichtsentbindung von meinem Hausarzt. Ich habe mir Bedenkzeit erbeten.

    Aber das ist doch total widersinnig, weil ich die Schweigepflichtsentbindungen verweigert habe, bekomme ich einen Termin bei der beratenden Ärztin, die dann wiederum eine Schweigepflichtsentbindung von mir einfordert

    Ich habe der Ärztin gesagt, dass ich arbeitsfähig bin und nur nicht mehr schwer heben kann und mit 54 nicht mehr so schnell bin wie ein 20jähriger. Und ansonsten habe ich alle Fragen der Ärztin beantwortet.

    Ich möche aber auch diese Schweigepflichtsentbindung nicht unterschreiben.
    Kann ich bei einer erneuten Verweigerung der Schweigepflichtsentbindung nun doch sanktioniert werden ?
    Was kann ich tun, hat jemand einen guten Rat?

    Vielen Dank im Voraus !!!

  • Hallo,

    warum verweigerst Du die Genehmigung? Anders gefragt: wie soll die Ärztin feststellen, daß Du "nicht mehr schwer heben" kannst, wenn Du ihr den Zugriff auf die Daten des Hausarztes verweigerst?

    Ich verstehe nicht den Sinn dieser Taktik.

    Wieso kommt das Jobcenter auf die Idee, daß Du nicht erwerbsfähig bist? Das kommt i.A. ja nicht von allein...

    Gruß!

  • Mir geht es einfach darum, zu wissen, ob ich sanktioniert werden kann, wenn ich erneut die Schweigepflichtsentbindung verweigere.
    Ob sich da jemand auskennt.
    Ich will das einfach nicht.
    Ich bekam im Juli einen ganzen Katalog an Unterlagen vom JC, darunter ein Stapel an Schweigepflichtsentbindungen, die ich allesamt verweigert habe, da ich damals erfahren habe, dass ich das verweigern darf ohne sanktioniert zu werden.
    Meine SB zweifelte aufgrund einer älteren Krankmeldung an meiner Arbeitsfähigkeit, da schreib ich ihr, dass ic harbeitsfähig bin und dass sie, wenn sie daran zweifelt, einen Termin bei der beratenden Ärztin anberaumen soll.
    die Sache ist die, die wollen mich abschieben in SGB 12 oder einen Versuch starten, mich loszuwerden oder zu sanktionieren oder mich in die Obdachlosigeit zu bringen.
    Und warum ich das verweigern will?
    Ganz einfach, ich bin nicht der Typ für Kadavergehorsam. Hat man nicht auch Rechte?
    die Schweigepflichtsentbindung ist ein Eingriff in meine Privatsphäre und sowas kann auch gegen mich verwendet werden.

  • Ich habe der Ärztin gesagt, dass ich arbeitsfähig bin und nur nicht mehr schwer heben kann und mit 54 nicht mehr so schnell bin wie ein 20jähriger. Und ansonsten habe ich alle Fragen der Ärztin beantwortet.


    im Forum! Schweigepflichtentbindung verweigern geht überhaupt nicht. Aber du
    hast die Möglichkeit sie auf die Krankheit zu begrenzen, die ausschlaggebend für diese
    Untersuchung ist. Die Untersuchung muss sein, wenn du wohl arbeitsfähig bist, aber
    Einschränkungen hast. Du kannst die modifizierte Schweigepflichtentbindung verwenden.

    Datenschutz - Modifizierte Schweigepflichtentbindung

    Ganz einfach, ich bin nicht der Typ für Kadavergehorsam. Hat man nicht auch Rechte?
    die Schweigepflichtsentbindung ist ein Eingriff in meine Privatsphäre und sowas kann auch gegen mich verwendet werden.


    Deine Entscheidung gehen bestehende Gesetze zu opponieren! Wenn du dich weigerst,
    giltst du als voll erwerbsfähig und muss dementsprechend auch Stellen annehmen.
    Die Sanktionen greifen dann hier, weil die Weigerung eine zumutbare Arbeit anzunehmen
    eine Sanktion auslöst.

  • Wiebitte ?
    Schweigepflichtentbindung verweigern geht überhaupt nicht ?
    Komisch, das ging die ganze Zeit !!!
    Als ich die Unterlagen im Sommer erhielt und ich verweigerte, fragte ich auch eine Fach-Anwältin für Hartz 4, die mir sagte,
    dass ich nicht sanktioniert werden darf und dass so etwas immer freiwillig ist.
    Also habe ich damals alles verweigert und dann erhielt ich Termin bei der beratenden Ärztin, die jetzt wieder eine Schweigepflichtsentbindung von mir haben will, das ist doch widersinnig.
    Alles, was ich wissen wollte, ob jemand Bescheid weiss, das diese erneute Schweigepflichtsentbindung ein Zwang ist, der sanktioniert werden kann.
    Ich wundere mich aber auch, dass hier niemand versteht, dass ich das verweigern möchte.

  • Nochmal und langsam zum Buchstabieren! Das Verweigern an sich zieht keine Sanktion nach sich.
    Du muss aber damit leben als voll erwerbsfähig zu gelten. Wenn du als voll erwerbsfähig giltst,
    muss du jede zumutbare Arbeit an nehmen. Erst wenn du dann eine zumutbare Arbeit ablehnst,
    weil du vermeidlich Einschränkungen hast, die du aber nicht begutachten lassen willst, gibt
    es eine Sanktion nach § 31 SGB II. Ich hoffe, dass ist jetzt richtig verstanden worden!?

  • Hallo,

    Ich wundere mich aber auch, dass hier niemand versteht, dass ich das verweigern möchte.

    Du behauptest gegenüber dem Jobcenter, daß Du

    nicht mehr schwer heben

    kannst und verweigerst gleichzeitig, daß der Hausarzt diese private Einschätzung von Dir bestätigen kann.

    Das ist Dein gutes Recht. Aber damit bist Du für das Jobcenter eben voll erwerbsfähig - mit den Konsequenzen, die grace bereits genannt hat.

    Weswegen ich wieder auf meine Ursprungsfrage zurück komme: welchen Sinn macht es, das Attest über eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit zu verweigern, wenn man dann damit zu rechnen hat, genau in einen solchen Job mit "schwer heben" vermittelt zu werden? Von daher kann ich tatsächlich nicht verstehen, warum Du hier etwas verweigerst.

    Gruß!

  • Du schaffst dir durch dein Verhalten unnötige Probleme. Wenn dein Sachbearbeiter dir böses will, könnte er nun deinen Weiterbewilligungsantrag ein oder zwei Monate später bearbeiten oder auch die Leistungen einstellen und du stehst blöd da. Rechtens ist dies mit Sicherheit nicht, aber in dem Moment kannst du nichts machen. Ob man das will? Ich denke nicht. Ein gutes Verhältnis zwischen Sachbearbeiter und ALG II Empfänger ist eine Grundvoraussetzung für gute Zusammenarbeit.

  • Die Schweigepflichtentbindung ist freiwillig. Ohne diese muss der behandelnde Arzt durch Untersuchung zu einer Beurteilung kommen.

    Da es um die Beurteilung deiner Erwerbsfähigkeit geht solltest du dir überlegen ob es sinnvoll ist, deinen Doc nicht gegenüber dem Gutachter - nicht gegenüber dem Sachbearbeiter, die medizinischen Daten gehen das JC nichts an, diesen Teil des Gutachtens bekommst nur du ausgehändigt.

    Der Gutachter soll feststellen, ob du erwerbsfähig bist, falls nicht wird er dich eine gewisse Zeit aus dem Verkehr ziehen und du hast erstmal deine Ruhe. Er soll auch feststellen, ob deine Erwerbsfähigkeit grundsätzlich aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt ist, also nicht schwer heben, nicht lange stehen, keine Schichtarbeit. Daran muss sich das JC dann bei der Arbeitsvermittlung halten, wenn man dir etwas zuschickt, dass den festgestellten Einschränkungen nicht entspricht ist die Stelle nicht zumutbar.

    Alles in allem ist es für dich nur vorteilhaft, wenn der Gutachter auf den Tisch kriegt was dein Doc festgestellt hat. Ich weiß ja nicht worum es geht, aber überlege dir die Gründe für eine Schweigepflichtverweigerung nicht. Ob du dafür sanktioniert wird spielt gar keine Rolle, aber unter Umständen sanktionierst du dich selbst.

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