ALG II Haushaltsgemeinschaft - Zahlungshöhe korrekt

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu hier in diesem Forum weil ich für die Situation die jetzt privat bei mir entstanden ist keine passenden Antworten im Internet gefunden habe.

    Daher hoffe ich das ihr mir hier helfen könnt und mein Thema hier richtig aufgehoben ist.

    Folgende Situation: Ich, ü25 und erwerbstätig (ca.1700€ Netto) lebe mit meiner Mutter die leider vor kurzem in Hartz 4 geraten ist in einer Wohnung zusammen.

    Dementsprechend wurde eine Haushaltsgemeinschaft festgestellt da ich über 25 Jahre alt bin.

    Was mich wundert ist die Höhe der Zahlung die ich jetzt an meine Mutter zu leisten habe. Es soll alles (Miete, Strom sowie Essen/Trinken) durch 2 geteilt werden sodass ich monatlich ca. 530€ an sie zu leisten habe.

    Meine Mutter bekommt dann vom Amt auch nur einen verminderten Satz ausbezahlt dadurch das ich ja bereits 530€ zahle.

    Ist das so in der Höhe tatsächlich richtig?

    Mit freundlichen Grüßen
    ps4

  • Das Jobcenter beruft sich hierbei sicherlich auf den § 9 Abs. 5 SGB II
    "Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann."

    Eine schriftliche Erklärung deiner Mutter, dass du keinen Unterhalt leistest sollte ausreichen.


    Frage
    Hast du in den letzten Monaten Geld an deine Mutter überwiesen? Dies würde natürlich den Verdacht erhärten, dass du deine Mutter tatsächlich unterstützt.

  • Ja, ich habe ihr 350€ als Beteiligung dafür das ich noch zuhause wohne überwiesen. Das hat auch immer ausgereicht so lange sie noch werktätig bzw. Arbeitslosengeld 1 erhalten hat.

    Im Endeffekt möchte ich sie ja auch weiterhin unterstützen solange ich noch mit ihr wohne. Hatte nur die Hoffnung das man den Anteil vom Staat erhöhen und meinen damit verkleinern kann.

  • Eine Haushaltsgemeinschaft? Woanders hatte ich jetzt gelesen es handelt sich um zwei einzelne Bedarfsgemeinschaften, also ich eine einzelne und meine Mutter für sich.

    Wie ermittelt sich denn die korrekte Höhe?

  • Nein, keine Bedarfsgemeinschaft, weil Vollzeit-Arbeit und Einkommen bei dir.


    Deine Mutter durfte nur für sich den Antrag stellen. Denn ihr seit keine Bedarfsgemeinschaft.
    Sie konnte dich als Mitbewohner/Untermieter angeben, mehr nicht. Jetzt wäre zu prüfen
    was genau das JC rechnet. Dazu werden die genauen Kosten der Unterkunft, sowie alle
    eventuellen Einkünfte, Mehrdarfs - Zuschläge, genötigt. Damit man zunächst den Anspruch der
    Mutter ausrechnen kann und dann deinen Anteil. Hier fehlen Angaben von dir.

  • Spielt es dabei eine Rolle das ich vorher auch schon immer 350€ monatlich an sie überwiesen habe, als Beteiligung dafür das ich noch zuhause gewohnt habe?

    Nach dem Text hört sich das ja so an das einem da eine Menge Geld von Seite des Staats verloren geht wenn das so wie jetzt berechnet wird.

  • Ist deine Mutter alleine, oder gibt es noch Ehemann/Geschwister?
    Wie hoch ist die Miete der Wohnung?
    Grundmiete, Betriebskosten, Heizkosten?
    Bitte beantworte die Fragen! Es kann sonst nicht errechnet werden, wie hoch
    dein Anteil ist und ob die Berechnung korrekt ist.
    Sicher kann man versuchen die Haushaltsgemeinschaft zu widerlegen.

    Checkliste für eine Haushaltsgemeinschaft - Widerlegung und Musterwiderspruch

    Aber du hast vorher schon deine Mutter unterstützt. Da sieht das mit der Widerlegung
    nicht gut aus.

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