ALG II Weiterbewilligung - wer soll in die Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo liebe Foren-User,

    beim Ausfüllen des Weiterbewilligungsantrags stehen wir vor der Frage, wer denn nun alles in die Bedarfsgemeinschaft dazu gezählt werden soll.

    Ich bin Sohn und 25 Jahre alt, bin aber in einer anderen Stadt als Student, halte mich aber bis Ende März 2018 in der Wohnung meiner Eltern auf und bin nicht mehr bafög-berechtigt, weil ich 1 Semester über der Regelstudienzeit hinaus bin.
    Meine Schwester hat gerade ein Studium in einer anderen Stadt begonnen, wird aber weiterhin in der Wohnung unserer Eltern wohnen, pendelt und ist bafög-berechtigt.
    Die andere Schwester ist längst verheiratet und lebt ihr eigenes Leben (Bekommen aber noch Kindergeld für sie.)

    Wer soll nun alles in die Bedarfsgemeinschaft eingetragen werden? Sollten ich und meine Schwester noch eingetragen werden oder nur ich oder gar keiner?
    Mein Vater hat aktuell nur einen 450€-Job und meine Mutter verdient 669€/Monat.
    Ich habe aktuell keine Einkünfte, bin aber aktiv am suchen und werde wahrscheinlich zeitnah eine 700€-Stelle bekommen.
    Die Warmmiete beträgt 739€. Kindergeld bekommen sie für 2 Kinder, eins bekommt aber direkt den Betrag auf ihr Konto überwiesen. Zudem haben wir leider noch viele Rückzahlungen monatlich aufzubringen.

    Ich wäre um eure Einschätzungen sehr dankbar!
    Liebe Grüße

  • Hallo,

    Mutter, Vater, sowie die studierende Schwester gehören in die Bedarfsgemeinschaft. Da du bereits 25 Jahre alt bist, bildest du deine eigene BG und musst ggf. einen Antrag stellen (örtlich gravierende Unterschiede in der Bearbeitung).

    Hast du überprüft, ob du noch in dem Bescheid deiner Eltern auftauchst? Denn wie oben schon genannt, bildet man ab 25 Jahren seine eigene Bedarfsgemeinschaft und es könnte sein, dass das Jobcenter dich mit Ablauf des 24. Lebensjahres nicht mehr berücksichtigt hat.

  • Ich war bisher ohnehin nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft, da ich bis Oktober diesen Jahres noch in der Regelzeit studiert und Bafög bezogen hatte. Aber gut, dann also meine Eltern und meine Schwester, die hier noch lebt und ein neues Studium beginnt Teil der Bedarfsgemeinschaft. Und das obwohl sie bafög-berechtigt ist?

    Einmal editiert, zuletzt von jsn73 (3. Oktober 2017 um 19:28)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!