AlG II Anspruch trotz Eigentum der Freundin

  • Hallo zusammen. Ich schildere erst einmal meine Situation. Ich bin 30 Jahre alt und wohne mit meiner Freundin zusammen in Ihrem Haus. Sie hat das Haus vor 5 Jahren gekauft, es ist noch nicht abbezahlt. Mir war das damals zu riskant da ich kein festes Einkommen hatte. Ich bin dann bei ihr als Untermieter eingezogen und meine Eltern haben mir das Geld sozusagen geliehen um die "Miete" zu bezahlen da ich einen Job in Aussicht hatte. Ich habe keinerlei Unterstützung beantragt in dieser Zeit. Nun gab es etwas Streit mit meinen Eltern und ich möchte mich mal informieren ob mir da überhaupt Hartz 4 zusteht. Ich wohne sozusagen auf dem Dachboden. Wir haben ein Kind ( 3 Jahre alt) und ich habe einen gültigen Untermietvertrag. Ich habe mich schon mal im Netz umgeschaut aber mehrere Meinungen gefunden. Ich brauche aber eine die sicher ist. Der Nettoverdienst meiner Freundin beträgt 1500 Euro ca. Ich habe gelesen das Sie für mich aufkommen muss. Wie soll das gehen? Wir haben mit Nebenkosten ca. 1300 Ausgaben. Und da ist essen usw. noch nicht mit eingerechnet. Kann mir da jemand helfen? Ich bedanke mich schon mal.

  • Hallo,
    ich kann mir in deinem bzw. eurem Fall nur schwer vorstellen, dass ihr nicht als Bedarfsgemeinschaft angesehen werdet. Somit müsste deine Freundin mit ihrem Gehalt für dich und das gemeinsame Kind aufkommen.

    Dass deine Freundin über Eigentum verfügt spielt natürlich eine Rolle. Schuldzinsen (keine Tilgungsraten), Versicherungen wie z.B. die Wohngebäudeversicherung, Schornsteinfegergebühren, Abwasser, Trinkwasser, Grundsteuern etc. müssen zur Fälligkeit mit in den Bedarf eingerechnet werden. Dies kann natürlich dazu führen, dass in manchen Monaten ein Anspruch besteht, in anderen hingegen nicht. Unter Umständen sind auch notwendige Instandhaltungen wie z.B. die Wartung der Heizungsanlage vom zuständigen Jobcenter zu tragen.


    Fragen:
    Wie groß ist das Haus? Wohnfläche?
    Wie hoch sind die Schuldzinsen in etwa?
    Sonstige Einnahmen wie z.B. Kindergeld?

  • Hallo,
    Also die Wohnfläche ist ca. 130 qm. Die Schuldzinsen 190.000 Euro ca. Kindergeld bekommt Sie für das Kind. Ansonsten hat Sie nur Ihr Gehalt. Ich kann mir das gar nicht vorstellen. Wie soll Sie denn alleine mit 1500 Euro für das Haus,mich und das Kind aufkommen? Die Kosten für das Haus belaufen sich ja mit Nebenkosten schon auf ca. 1300 Euro. Kurze Zwischenfrage, wie würde das denn ablaufen wenn ich Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 habe? Würde Sie dann auch für mich aufkommen müssen? Dafür hätte man ja dann eingezahlt oder nicht?

    Ein Bekannter hatte vor Jahren mal fast die Gleiche Situation. Er arbeitslos, bekam Hartz4. Sie hatte einen Job und auch ein Haus. Er wohnte im Keller zur Untermiete. Da wurde von seiner Freundin nichts angerechnet. Sie hatte sogar noch ein kleines bisschen mehr verdient als meine Freundin. Das Haus war vom Wert her usw. fast gleich. Einziger Unterschied war das die beiden kein Kind hatten.

  • Die Schuldzinsen 190.000 Euro


    Die monatlichen Schuldzinsen bitte. Deine Freundin hat eine Tilgungsrate + Schuldzinsen die sie monatlich zahlt, dies müsste aus dem Kreditvertrag bzw. auch aus den Kontoauszügen hervorgehen.

    Am besten ist, du fasst die monatlich anfallenden o.g. Kosten zusammen und führst sie hier auf.

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