Agentur für Arbeit beantragt medizinische Reha ohne mein Wissen - Überprüfung Bescheid

  • Meine Erwerbsfähigkeit wird von der Agentur für Arbeit geprüft.

    Ich beziehe Leistungen vom Jobcenter. Das JC läd mich zu einem Gespräch über meine "berufliche Situation", obwohl die Prüfung der Erwerbsfähigkeit noch nicht abschließend erfolgt ist.

    Muss ich der Einladung Folge leisten?

  • Nein. Schon das Besprechen der beruflichen Situation ist kein zulässiger Meldegrund, wenn das nicht konkretitisert wird. In der Regel ist diese berufliche Situation bekannt, Veränderungen müssen unverzüglich mitgeteilt werden, hat sich nicht geändert ist die Situation bereits besprochen. Gibt es vermittlungsrelevantes zu besprechen ist das als Meldegrund mitzuteilen. Und die Mitwirkungspflicht zum Wahrnehmen von Meldeterminen gilt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, dazu zählst du vorrübergehend nicht, wenn Zweifel an der Erwerbsfähigkeit bestehen und deshalb eine Überprüfung veranlasst wurde.

    Du solltest allerdings ein Schreiben auf den Weg bringen in dem du freundlich daran erinnerst, dass deine Erwerbsfähigkeit noch nicht festgestellt wurde und ein Besprechen deiner aktuellen, beruflichen Situation, die unverändert und deshalb bekannt ist, nicht sinnvoll ist. Bitte untertänigst um die Rechtsgrundlage, falls das JC dies anders sieht.

  • De nada. Wenn was nicht rund läuft meldest du dich wieder. Grundsätzliche Infos zu den meisten Themen findest du auch hier: https://www.hartziv.org/ .

    Nebenbei: das letzte mal, als ich mit sowas zu tun hatte, wollte der SB nicht die berufliche Situation besprechen, sondern einen EGV vereinbaren, weil ihm das seine Wiedervorlage im System sagte. Auch das ist nur mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erlaubt. Er war ziemlich erstaunt, dass er das gar nicht durfte. Denn sie wissen oft nicht was sie tun...

    Ansonsten: immer cool und freundlich bleiben, lass dir nix erzählen und mach dich immer schlau ehe du was unterschreibst oder wegschickst.

  • Für den Antrag auf Erwerbsminderungsrente möchte/muss ich bei der Deutschen Rentenversicherung medizinische Unterlagen einreichen. Bei der Agentur für Arbeit war es möglich, medizinische Unterlagen direkt an den 'Ärztlichen Dienst' zu versenden. Gibt es so etwas wie den 'Ärztlichen DIenst' auch bei der Rentenversicherung?

  • Heute erhalte ich Post von der Deutschen Rentenversicherung.

    Die Agentur für Arbeit soll Leistungen zur medizinischen Reha für mich beantragt haben. Davon weiss ich nichts.

    Darf die Agentur für Arbeit Leistungen bei der Deutschen Rentenversicherung in meinem Namen beantragen, ohne dass ich davon weiß?

  • Danke Ameise,:S

    in meinem Fall hat mich die Agentur für Arbeit nicht aufgefordert, einen solchen Antrag zu stellen. Kann mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente eventuell umgedeutet worden sein? Den habe ich allerdings nach Aufforderung durch das Jobcenter gestellt, nicht durch die Agentur für Arbeit..

    Ausserdem hatte ich bereits 2016 eine medizinische Reha...

  • Meine Antwort in Beitrag #2 ging davon aus, dass du noch JC-Leistungen beziehst. Ich hatte deinen ersten Beitrag von 09/2017 gelesen.

    Beziehst du jetzt wieder Leistungen von der Agentur für Arbeit?

  • Hallo!

    Bitte wegen einer Frage nicht immer neue Themen eröffnen.

    Es kommt zu Irritationen und die Übersichtlichkeit geht

    verloren. Themen zusammengefügt und dieses Thema jetzt

    weiterführen.

    Gruß

  • Liebe Forumsmitglieder,

    ich habe vor ein paar Tagen meinen Bescheid über Schwerbehinderung (GdB 50) erhalten. In der Anlage zum Bescheid werden allerdings einige, teils schwerwiegende, Erkrankungen nicht erwähnt. Ich habe den Verdacht, dass einige meiner behandelnden Ärzte - aus welchen Gründen auch immer - die Formulare vom Amt nicht oder nicht zureichend ausgefüllt haben. Wie kann ich das prüfen? Akteneinsicht? Ist dafür ein Widerspruch erforderlich oder geht das auch ohne laufendes Verfahren?

  • Hallo!

    Wir benötigen hier einen Zusammenhang, weil aufgrund der Vorgeschichte

    wahrscheinlich Fragen entstehen werden. Ohne diesen Zusammenhang kann

    es zu Fehler kommen und die sollten unbedingt vermieden werden.

    Gruß

  • Hallo,

    Ich habe den Verdacht,

    Das solltest du zuerst mit deinen Ärzten besprechen. Das Versorgungsamt stellt den GdB nur anhand der ärztl. Nachweise fest.

    Ich meine, hier geht es tatsächlich nicht um das Thema Reha, EMR oder DRV.

    Warum dein Beitrag in das andere Thema verschoben wurde, weiß ich nicht.

  • Hallo!

    Frage zum Antrag, als du ihn gestellt hast:

    Ausserdem hatte ich bereits 2016 eine medizinische Reha...

    Du hattest medizinische Reha

    In der Anlage zum Bescheid werden allerdings einige, teils schwerwiegende, Erkrankungen nicht erwähnt. Ich habe den Verdacht, dass einige meiner behandelnden Ärzte

    Hast du im Antrag unter Punkt 7.3 Reha- und Anschlussheilbehandlungen in den letzten zwei Jahren auch die Reha geschrieben, b.z.w. REHA-Bericht mit angegeben? Falls vorhanden??

    Zum Widerspruch als Ergänzung:

    Feststellungs- und Ablehnungsbescheid haben eins gemeinsam,

    dass sie eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Diese erklärt

    auf, wie gegen den vorliegenden Bescheid Widerspruch

    erhoben werden kann.

    Wenn du also der Meinung bist, dass der Bescheid nicht stimmt,

    tatsächlich alle notwendigen Unterlagen vorlagen, kannst du,

    wie Corinna ausführte, Widerspruch einlegen und hast ab

    Zugang einen Monat Zeit.

    Gruß

  • Hallo,

    Warum dein Beitrag in das andere Thema verschoben wurde, weiß ich nicht.

    die Verschiebung war vollkommen ok und sollte auch von Dir akzeptiert werden, ohne sie zu kommentieren. Es bringt nichts, neue Themen aufzumachen, welches durchaus mit einem bereits bestehenden Thema des TE zu tun hat.

    Wem das nicht passt, steht es frei, woanders nach Hilfe zu suchen.

    Gruß!

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