Tochter Internat Sportschule - Bafög - Bedarfgemeinschaft und Auswirkungen

  • Hallo,
    ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern (10 und 13J), teilzeit
    berufstätig (30 Std/Wo), Ex-Mann zahlt keinen Unterhalt, ist unbekannt
    verzogen und unauffindbar, weswegen ich sozusagen "Aufstocker" bin. Die
    Höhe der Leistung vom JC liegt etwas höher als der "Unterhalt" für das
    ältere Kind lt. Unterhaltsvorschusstabelle.
    UHV ist beantragt - aber Jugendamt kommt nicht hinterhet mit den Anträgen.

    Jetzt zwei Fragen: Wenn irgendwann mal der UHV für die ältere Tochter vom Jugendamt gezahlt wird (Rückwirkend seit Juli 2017) muss ich dann alles an das Jobcenter weiterleiten? Oder wird nur für den Monat der Auszahlung dann die Leistung des Jobcenters zurückgefordert und ab dann der UHV angerechnet?

    2. Meine Große ist begeisterte Sportlerin und hat das Angebot, auf eine Sportschule /Olympiastützpunkt zu wechseln und in den Kader für Parasport (sie hat einen GdB von 30%)
    zu wechseln mit Ziel Paralympics 2024. Das möchte sie auch. Sie würde zum Wochenende und Ferien immer nach Hause kommen, wenn keine Wettkämpfe sind.

    Hat das jetzt für mich irgendwelche Folgen bei der HIV-Leistung? Oder ist es dennoch eine Bedarfsgemeinschaft und ich bekomme die Beträge wie bisher unter Anrechnung meines Gehaltes,Kindergeld,UHV ?
    Muss ich das überhaupt mitteilen?
    LG

  • Hallp,

    1. der UV wird mit dem ALG II rückwirkend verrechnet.

    2. es könnte durchaus zu Änderungen insbesondere beim Regelbedarf, aber auch ggf. bei den KdU geben. Ich gehe mal davon aus, daß die Tochter dort nicht nur wohnt, sondern auch eine Vollverpflegung und Du diese zwei Sachen nicht zahlen mußt.

    Gruß!

  • Danke erstmal für die Antwort.

    Ich muss für die Internatsunterbringung + Vollverpflegung zahlen. Monatlich 200,-- €.

    Muss ich denn dem Amt mitteilen, dass sie dann von Mo-Fr. auswärtig untergebracht ist ?

    Kann das Amt verlangen, das ich eine kleinere Wohnung suche, obwohl meine Tochter am WE nach Hause kommt?

    Ich wohne in einer 4-Zimmer-Sozialbauwohnung. Für die Anmietung hatte ich damals einen WBS mit erhöhtem Wohnbedarf (für 4-ZImmer)
    anerkannt bekommen und das Jobcenter musste sich dem fügen. Somit wurden die KdU in voller Höhe anerkannt.
    Abgesehen davon gibt es in unserer Großstadt keinen bezahlbaren vernünftigen Wohnraum derzeit in Nähe der Grundschule der Kleinen.

    Das mit der Verrechnung rückwirkend dachte ich mir. Aber das Jobcenter wollte von mir die Daten des "Erzeugers" haben. Begründung: Der Anteil des ALG II was ich jetzt noch bekomme und der dem UHV entspricht soll vom Jobcenter beim "Erezuger" geholt werden - nicht vom Jugendamt. Das dann erst bei Auszahlung an mich.

    Wenn das Amt dann Geld von ihm (z.B. durch Verrechnung mit seienr ALG II Leistung) erhält, dürfte die doch nicht auch noch bei mir den gleichen Betrag fordern?

    Viele Grüße

    P.S. Meine Scheidungsanwältin hat vor zwei Tagen den Aufenthaltsort meines Ex-Mannes ermittlen können.

  • Zitat von Pitti

    Muss ich denn dem Amt mitteilen, dass sie dann von Mo-Fr. auswärtig untergebracht ist ?


    Ja.


    Zitat von Pitti

    Kann das Amt verlangen, das ich eine kleinere Wohnung suche, obwohl meine Tochter am WE nach Hause kommt?


    Nein, das dürfte eher nicht passieren. Denn schließlich braucht die Tochter auch Wohnraum in den Ferien und am Wochenende wird das Internet geschlossen sein.

  • Hallo,

    und am Wochenende wird das Internet geschlossen sein

    ist mir auch schon aufgefallen. Mist Öffnungszeiten des Internets...

    :thumbup::thumbup::whistling:

    Es stellt sich aber eine Frage für mich: wenn Du 200 € im Monat zahlen mußt - wie willst Du das bei Bezug von ALG II stemmen?

    Gruß!

  • Hallo, vielen Dank für Eure Antworten.

    Es stellt sich aber eine Frage für mich: wenn Du 200 € im Monat zahlen mußt - wie willst Du das bei Bezug von ALG II stemmen?


    Ich bin Aufstocker, gehe 30-Std/Woche arbeiten. Und arbeite nicht im Mindestlohnsektor. Mein ausgezahltes ALG II entspricht dem Lohnsteuer und Solizuschlag-Abzug den ich in Steuerklasse 2 gegenüber der Steuerklasse 3 habe + ca. 50,00 € mehr.
    Vorher zahlte ich Schulgeld, weil sie in einer kirchlichen Schule war + Bustransfer zusätzlich. das gleicht sich in etwa mit dem Internatsbeitrag aus.

    Wenn man sparsam lebt und keine überzogenen Wünsche hat (z.B. meine KInder und ich haben kein nagelneues iphone/smartphone oder so sondern gebrauchte von Freunden, die jedes Jahr neue bekommen), ich nutze den PKW meines 80-jährigen Papas, der nicht mehr fahren möchte, Essen tun wir frische Ware- kein Fastfood etc. Da kommen wir ganz vernünftig hin.

    Große Sprünge oder Urlaube sind halt nicht drin - aber anderen geht es noch schlechter.

    Gruß


    Bei der Zitat-Herstellung behilflich gewesen

  • Hallo,

    Ich bin berufstätig, alleinerziehend, zwei Kinder ( 15 und 18).

    Meine 18jährige Tochter geht als Leistungssportlerin auf eine Sportschule (bis Sommer 2023) und ist dort in der Woche im Internat. Hier zahle ich mtl. 250,00 € Internatsgebühren (Unterkunft und Vollversorgung)

    Sie erhält 585,00 € Bafög.

    Jetzt würde ich gerne wissen, wie sich das auswirkt, wenn ich als Aufstocker ALG beantrage.

    Sie ist ja kein Lebenspartner.

    Welche Sätze wären denn massgebend?

    Und noch die Frage, würden die erhöhten Werbungskosten ( einfache Strecke zur Arbeit 30 km) zusätzlich zu den 330,00 € Freibetrag (für mich) angesetzt werden?

    Vielen Dank im Voraus für Antworten.

    VG

    Beitrag in vorhandenes Thema geschoben, da gleicher Inhalt.

    Thema bitte weiterführen! Für Hilfestellung werden alle

    Informationen benötigt. Titel Korrektur

  • Das Bafög ist Einkommen und wird auf den Bedarf des Kindes angerechnet.

    Fahrtkosten gibt es nicht zusätzlich. Entweder pauschal 100 Euro Grundfreibetrag oder die tatsächlichen Kosten, wenn sie 100 Euro übersteigen.

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