ALG II Mietkaution noch immer nicht gezahlt trotz Zusage​

  • Hallo zusammen,
    ich bin eine alleinerziehende Mama, von einem behindertem Kind.
    Ich sollte jetzt zum 1.10.2017 umziehen in eine neue Wohnung die behindertgerecht ist und an sich ist auch alles genehmigt vom Amt.
    Jetzt hatte ich vor ca einer Woche einen Termin beim Amt, wegen der Abtretungserklärung für die Kaution.
    Diese wollte meine Beartbeiterin beim Jobcenter direkt zum Vermieter schicken, dies hat sie auch getan.
    Jetzt sagt mir aber die von der Vermietung, dass der Brief nie angekommen wäre und das ich ohne Kaution keine Schlüssel bekäme und der übergabetermin, somit sehr wahrscheinlich hinfällig wäre.
    Darauf habe ich der Arge ein Fax geschickt und gebeten das man mich zurückn ruft.
    Dies hat sie getan und mir gesagt, dass es ausreichen müsste um die Schlüssel zu bekommen, sie aber nicht die Kaution ohne unterschrift des Vermieters überweisen könne.
    Heißt für mich dann wohl, dass ich ab dem ersten dann auf der Straße stehen muss mit meiner Tochter.
    Die andere Wohnung m,uss ich ja schließlich auch übergeben und meine MÖBEL?!
    Ich weiß momentan nicht weiter.
    Wollten morgen nochmals den Brief weg schicken zum Vermieter, aber bis das Geld überwiesen wäre.....da haben wir schon den neuen Monat und ich kann mir das nicht leisten.
    Der Umzugswagen war ja nun auch schon bestellt.
    Was soll ich tun?
    Vielleicht kann mir jemand ja sagen, was ich nun tun muss?
    Anwalt?
    Über schnelle Antworten freue ich mich

  • Sollte sie per E-Mail zukommen lassen beim Vermieter und plötzlich sagte die Frau, dass sie es im Orginal bräuchte.
    Verstehe das alles vorn und hinten nicht mehr!! Und weiß wirklich nicht, was ich nun tun soll!!
    Denn der Sitz von der Vermietung ist in Langen.
    Sind schon am überlegen drei stunden fahrt in Kauf zu nehmen :/

  • Das sehe ich wie Corinna.


    Die Nichtzahlung der gesamten Kaution vorab, befreit den Vermieter nicht von seinen vertraglichen Pflichten, nämlich dir den Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

    Darüber hinaus erschließt sich mir das Problem des Vermieters nicht. Wenn es hier um ein Abtretung geht, dann kann es sich eigentlich nur um die Abtretung der Kaution an das Jobcenter handeln, wenn der Mieter irgendwann wieder auszieht. dafür ist aber keine Erklärung des Jobcenters nötig.

    Oder meinst du vielleicht eine Kautionsbürgschaft oder was ganz anderes?

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